Zuwendungen der Lotto Hessen GmbH an die Städelschule

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die verschiedenen deutschen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst- und Kulturindustrie. Für eine recherchenbasierte künstlerische Arbeit treten wir als zwei Master-Studierende einer staatliche Kunsthochschule an Sie heran und bitten Sie um freundliche Unterstützung in diesen Projekt.

Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Lotto Hessen GmbH an die Staatliche Hochschule für Bildende Künste – Städelschule in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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An Staatliche Hochschule für Bildende Künste – Städelschule (Frankfurt am Main) Details
Von
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Betreff
Zuwendungen der Lotto Hessen GmbH an die Städelschule [#207716]
Datum
3. Januar 2021 11:59
An
Staatliche Hochschule für Bildende Künste – Städelschule (Frankfurt am Main)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Die verschiedenen deutschen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst- und Kulturindustrie. Für eine recherchenbasierte künstlerische Arbeit treten wir als zwei Master-Studierende einer staatliche Kunsthochschule an Sie heran und bitten Sie um freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Lotto Hessen GmbH an die Staatliche Hochschule für Bildende Künste – Städelschule in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207716/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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