Zuwendungen der Saarland-Sporttoto GmbH an die Hochschule der Bildenden Künste Saar

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die verschiedenen deutschen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst- und Kulturindustrie. Für eine recherchenbasierte künstlerische Arbeit treten wir als zwei Master-Studierende einer staatliche Kunsthochschule an Sie heran und bitten Sie um freundliche Unterstützung in diesen Projekt.

Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Saarland-Sporttoto GmbH an die Hochschule der Bildenden Künste Saar in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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An Hochschule der Bildenden Künste Saar Details
Von
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Betreff
Zuwendungen der Saarland-Sporttoto GmbH an die Hochschule der Bildenden Künste Saar [#207700]
Datum
2. Januar 2021 20:46
An
Hochschule der Bildenden Künste Saar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Die verschiedenen deutschen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst- und Kulturindustrie. Für eine recherchenbasierte künstlerische Arbeit treten wir als zwei Master-Studierende einer staatliche Kunsthochschule an Sie heran und bitten Sie um freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Saarland-Sporttoto GmbH an die Hochschule der Bildenden Künste Saar in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207700/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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