Zuwendungen der Senats- und Bezirksverwaltungen Berlins 2016

- Eine tabellarische, maschinenlesbare Liste der Zuwendungen für das Jahr 2016
- Wie regelmäßig wird die öffentliche Datenbank aktualsiert?

Alternativ stellen Sie bitte die Daten auf https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/ bereit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2017
  • Frist
    20. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen der Senats- und Bezirksverwaltungen Berlins 2016 [#21069]
Datum
15. April 2017 14:40
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine tabellarische, maschinenlesbare Liste der Zuwendungen für das Jahr 2016 - Wie regelmäßig wird die öffentliche Datenbank aktualsiert? Alternativ stellen Sie bitte die Daten auf https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/ bereit.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Die Berliner Verwaltung geht seit…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Zuwendungen der Senats- und Bezirksverwaltungen Berlins 2016 [#21069]
Datum
2. Mai 2017 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Die Berliner Verwaltung geht seit Jahren transparent mit Angaben von vergebenen Zuwendungen um, unter Beachtung der datenrechtlichen Vertraulichkeit. Zuwendungen basieren auf einem Verwaltungsakt (Zuwendungsbescheid), der unter dem Vorbehalt der Verwendungsprüfung steht, und ggf. Rückforderung. Da die Prüfungen für die vielfältigen Zuwendungen von den vielen ausreichenden Berliner Verwaltungen noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Veröffentlichung der Angaben für das jeweilige Vorjahr regelmäßig zum 30.06. des Jahres, so auch für 2016 am 30.06.2017. Die Rechtsgrundlage hierzu ist im einleitenden Text der Zuwendungsdatenbank (http://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/) aufgeführt. Ab dem genannten Zeitpunkt haben Sie dann jederzeit die Möglichkeit, Auswertungen über die von Ihnen aufgeführte Internetadresse selbständig durchzuführen und zu downloaden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen