Zuwendungen der Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern an die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Die verschiedenen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst- und Kulturindustrie. Für eine recherchenbasierte künstlerische Arbeit treten wir als zwei Master-Studierende einer staatliche Kunsthochschule an Sie heran und bitten Sie um freundliche Unterstützung in diesen Projekt.

Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern an die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich hiermit, mir auch die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayer…
An Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen der Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern an die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg [#207698]
Datum
2. Januar 2021 20:39
An
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Die verschiedenen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst- und Kulturindustrie. Für eine recherchenbasierte künstlerische Arbeit treten wir als zwei Master-Studierende einer staatliche Kunsthochschule an Sie heran und bitten Sie um freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern an die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich hiermit, mir auch die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207698/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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