Zuwendungen von LOTTO Baden-Württemberg

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die verschiedenen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst-und Kulturindustrie.
Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Lotto-gesellschaft an die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe in den vergangenen Jahren 2018 und 2019 sowie – voraussichtlich, schätzungsweise – auch für das laufende, mittlerweile ja nahezu abgeschlossene Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre, sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Die verschiedenen LOTTO-Gesellschaften finanzieren b…
An Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen von LOTTO Baden-Württemberg [#207241]
Datum
26. Dezember 2020 15:28
An
Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Die verschiedenen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst-und Kulturindustrie. Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Lotto-gesellschaft an die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe in den vergangenen Jahren 2018 und 2019 sowie – voraussichtlich, schätzungsweise – auch für das laufende, mittlerweile ja nahezu abgeschlossene Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre, sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207241/

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen von LOTTO Baden-Württemberg“ vom 26…
An Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuwendungen von LOTTO Baden-Württemberg [#207241]
Datum
3. Juli 2021 13:31
An
Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen von LOTTO Baden-Württemberg“ vom 26.12.2020 (#207241) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 155 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207241/