Zuwendungen von WESTLOTTO

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die verschiedenen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst-und Kulturindustrie.
Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Lotto-gesellschaft an die Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste in den vergangenen Jahren 2018 und 2019 sowie – voraussichtlich, schätzungsweise – auch für das laufende, mittlerweile ja nahezu abgeschlossene Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre, sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Die verschiedenen LOT…
An Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen von WESTLOTTO [#207244]
Datum
26. Dezember 2020 15:33
An
Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Die verschiedenen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst-und Kulturindustrie. Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Lotto-gesellschaft an die Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste in den vergangenen Jahren 2018 und 2019 sowie – voraussichtlich, schätzungsweise – auch für das laufende, mittlerweile ja nahezu abgeschlossene Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre, sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207244/
Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Dezember 2020 15:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste
Sehr geehrteAntragsteller/in die Kunstakademie Münster hat in den Jahren 2018, 2019 und 2020 keine Zuwendungen du…
Von
Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste
Betreff
RE: Zuwendungen von WESTLOTTO [#207244]
Datum
25. Januar 2021 07:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Kunstakademie Münster hat in den Jahren 2018, 2019 und 2020 keine Zuwendungen durch eine Lotto-Gesellschaft erhalten. Mit besten Grüßen