Zuwendungsanträge des ASA-Programms

Die stattgegebenen Zuwendungsanträge des ASA-Programms (Abteilung F13 von Engagement Global) an das BMZ für die letzten drei Förderperioden, inklusive der aktuell laufenden Zuwendung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. September 2019
  • Frist
    12. Oktober 2019
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Basanta Thapa
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die stattge…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Basanta Thapa
Betreff
Zuwendungsanträge des ASA-Programms [#166301]
Datum
10. September 2019 18:28
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die stattgegebenen Zuwendungsanträge des ASA-Programms (Abteilung F13 von Engagement Global) an das BMZ für die letzten drei Förderperioden, inklusive der aktuell laufenden Zuwendung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Basanta Thapa <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Basanta Thapa << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Basanta Thapa
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/060, hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Thapa, ich bestätige den Eingan…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/060, hier: Eingangsbestätigung
Datum
11. September 2019 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Thapa, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.09.2019, eingegangen im BMZ am 11.09.2019. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Gebührenhinweis: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: - 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, - 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, - 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/060, hier: Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Thapa, die Bescheidung Ihres IFG-A…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/060, hier: Zwischennachricht
Datum
11. Oktober 2019 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Thapa, die Bescheidung Ihres IFG-Antrags, der bei uns unter dem oben genannten Geschäftszeichen geführt wird, verzögert sich leider noch. Grund hierfür ist der für die Prüfung Ihres Antrags erforderliche Verwaltungsaufwand. Sobald diese abgeschlossen ist, werde ich Sie entsprechend bescheiden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
AW: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/060; hier: Bescheid Sehr geehrter Herr Thapa, bitte beachten Sie den als Anlag…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/060; hier: Bescheid
Datum
21. Oktober 2019 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
13,8 MB
Sehr geehrter Herr Thapa, bitte beachten Sie den als Anlage (aufgrund der Dateigröße als ZIP-Archiv) beigefügten Bescheid Ihres IFG-Antrags vom 10.09.2019, hier eingegangen am 11.09.2019, mit dem GZ: Z14 04010-0288/060. Mit freundlichen Grüßen