Zuwendungsanträge des ASA-Programms

Die stattgegebenen Zuwendungsanträge des ASA-Programms (Abteilung F13) an das BMZ und etwaige weitere Förderer für die letzten drei Förderperioden, inklusive der aktuell laufenden Zuwendung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
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Basanta Thapa
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die stattge…
An Engagement Global gGmbH Details
Von
Basanta Thapa
Betreff
Zuwendungsanträge des ASA-Programms [#165971]
Datum
5. September 2019 16:01
An
Engagement Global gGmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die stattgegebenen Zuwendungsanträge des ASA-Programms (Abteilung F13) an das BMZ und etwaige weitere Förderer für die letzten drei Förderperioden, inklusive der aktuell laufenden Zuwendung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Basanta Thapa <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Basanta Thapa << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Basanta Thapa

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Engagement Global gGmbH
Sehr geehrter Herr Thapa, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.09.2019. Bei dem Auskunftsanspruch nach §1 Abs. 1 …
Von
Engagement Global gGmbH
Betreff
AW: Zuwendungsanträge des ASA-Programms [#165971] EG:01380425
Datum
10. September 2019 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Thapa, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.09.2019. Bei dem Auskunftsanspruch nach §1 Abs. 1 S.1 IFG Bund handelt es sich um einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden. Engagement Global ist als gemeinnützige GmbH eine juristische Person des Privatrechts und somit keine Behörde. Zwar sind nach §1 Abs. 1 S.3 IFG Bund juristische Personen des Privatrechts Behörden gleichgestellt, soweit sich die Behörde dieser Person zur Erfüllung öffentlich-Rechtlicher Aufgaben bedient, jedoch ist nach §7 Abs. 1 S. 2 IFG Bund der Antrag auf Informationszugang immer an die jeweilige Behörde zu richten. Mit freundlichen Grüßen