Zuwendungsbescheid2017_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zuwendungsbescheide DIW Berlin, inklusive SOEP

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin                                        be erasraa] Senatskanzlei — Wissenschaft und Forschung Gesch, (bei Antwort bilte angeben) viB4 Der Regierande Bürgermeister von Berlin        \                             . Bearbeiterfin; Senatskanzlei » Wissenschaft und Forschung Jüdenstraße 1, 10178 Berlin (Postanschrift)                                    Dienstsitz Forschung: Berlin-Schöneberg E                "                                                           Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin Herm Tel, Durchwahl       (030) 30 13 . Prof, Marcel Fratzscher, Ph.D,                                                    ne                a) °0 cu ‘Präsident des                                                                       Intern .       913°. Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung                                   Fax Durchwahl       1030) 90 13- Mohrenstr. 58                                                                       Zentrale       {030} 90 26-2013 10117 Berlin @senwif.beriin.de www.berlin.de/seratskanzlei Frau                                                        on Angelica E. Röhr                             “                                  54                    2a Geschäftsführerin des                                                  en                     r Te Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Mohrenstr. 58 10117 Berlin Zuwendungsbescheid für das Haushaltsjahr 2017 Zuwendungıaus Mitteln des Bundes und des Landes Berlin zurinstitutionellen Förderung des. Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.‚V. {DIW Berlin) Programmbudget des DIWV 201 7 ‘Antrag des DIW vom 25.01.2017 Anlagen: Allgemeine Nebenbestimmungenfür Zuwendungen zurinstitutionellen Förderung (ANBest-N) Weitere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid Vordruck: Empfangsbestätigung / Rechtsbehelfsverzicht Vordruck: FIN 321 - Zuwendungen - Verwendungs- oder Zwischennachweis Sehr geehrter Herr Professor Fratzscher, sehr geehrteFrau Röhr, zur Erfüllung der dem DeutschenInstitut für Wirtschaftsforschung obliegenden Aufgaben und der damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen bewillige ich Ihnen eine Zuwendung bis zur Höhe von 182.781.900,00 Euro (Angabein Worten: neunzehnmillionensiebenhunderteinundachtzigtausendneunhundert Euro). Der Reglerende Bürgermeister                   Verkehrsverbindungen!            Besucher/-Innen und Telefon: Senatskanzlei                      |           U- und S-Bahn Alexanderplatz,    Me. und Di, von 9.09 - 15.00 Uhr, Jüdenstraße 1                    "             Regianalbahn, Tram M2,M5,M6               Mi. (nur telefonisch) :                    Bus M 48, 109, 200, 248, TXL .                von 9.00 - 15.00 Uhr 10178 Berlin                                                                             Do. von 9.00 - 18.00 Uhr Fr. vor 9.00 - 14,06 Uhr Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung              i
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. Bewilligungszeitraum Der Zuwendungsbescheid gilt für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017. Bewilligungsgrundlagen Die institutionelle Bund-Länder-Finanzierung erfolgt auf der Grundlage «-  der 88 23 und 44 der Berliner Landeshaushaltsordnung in der Fassung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31, S 486) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. November 2013 (GVBl. ' Ss. 578) sowie «   des Artikels 91 b des Grundgesetzes in Verbindung mit «  Artikel 3 des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern überdie Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK - Abkommen) sowie & 1 Abs. 1 Nr. 5 der Anlage zum GWK- Abkommen(BAnz Nr. 195, S 7787 vom 18. Oktober 2007) und «    der Ausführungsvereinbarung zum GWK - Abkommen über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. - Ausführungsvereinbarung WGL (AV-WGLJ vom 27. Oktober 2008 (BAnz Nr, 183, S 8, vom 4. Februar 2009) zuletzt geändert am 20. April 2012 (BAnz AT 12. Februar 2013 33} sowie +   des Feststellungsbeschlusses der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 27.10.2016 über die Höhe der Zuwendungsbeträge für die gemeinsam finanzierten f         Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft im Haushaltsjahr 2017. Das am 17.11.2016 vom Kuratorium des DIW beschlossene Programmbudget 2017 ist für Ihre Wirtschaftsführung verbindlich. Zuwendungszweck Die bewilligten Mittel sind zweckgebundenfür Ausgaben zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben des DIW / SOEP zu verwenden. Danach haben das DIW und das SOEP die Aufgabe, die wirtschaftlichen Vorgänge des In- und Ausiandes zu beobachten und zu erforschen. Esleistet wissenschaftliche Beiträgezur wirtschaftspolitischen Diskussion und Beratung in wirtschaftlichen Fragestellungen, zur Weiterbildung sowie zur Wissensvermittlung in derinteressierten Öffentlichkeit. Die in der Zuwendungenthaltene Wettbewerbsabgabe des DIW in Höhe von 400.000 € bzw. des SOEP in Höhe von 294.000 € wird zweckgebundenfür die Teilnahme am Leibniz-internen Wettbewerbsverfahren bewilligt. Die Zuwendung darf nur zur Deckung der für DIW und SOEP festgestellten zuwendungsfähigen Betriebs- und Investitionsausgaben entsprechend dem Programmbudget 2017 verwendet werden. Aufgrund der Teilnahme des DIW und des SOEP an den Verfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft reduziert sich der in der Überleitungsrechnung des Programmbudgets 2017 jeweils für DIW und SOEPfestgestellte Zuwendüngsbedarf wie folgt:
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DIW       Zuwendungen nach AV-WGL                                Inkl. DFG-Abgabe       abzgl, DFG-Abgabe Zuwendung für den Betrieb                                       41.249.000) -279.900     10.969.108 darunterAlteinfinanzierungsanteil Bund (2,85914%)             321.625                  313.622 davon Anteil Bund (50% zuzgl. Alleinfinanz. BMWi)                 5.946.125                5.798.172 davon Anteil Land (50% abzgl. Alleinfinanz. BMWi)                 5.302.875                5.170.928 Zuwendung für Investitionen / Geräte                                348.000                  348.000 . darunter Alleinfinanzierungsanteit Bund (2,85914%)                9.950                    9.950 davon Antell Bund (50% zuzgl. Alleinfinanz. BMWi)                   183,950                  183.950 | davon Anteil Land (50% abzgl. Atleinfinanz. BMWi)                    164.050                 164.050 \ Summe Zuwendung                                                  11.597.000  -279.300     11.317.100 darunter Aleinhnanzierungsanteil Bund (2,85914%)               331.574     -8.003       323.572 davon Anteil Bund (50% zuzgl, Alleinfinanz. BMWI)                 6.130.074  -147.953      5.982,122 davon Anteil Land (50% abzgl. Alleinfinanz. BMWi) .               8.466.926) -131.947      5.334.978 SOEP     Zuwendungen nach AV-WGL Zuwendung für den Betrieb                                         8.443.000   -61.200     -8.381.800 darunter Alleinfinanzierungsanteil Bund (2,85914%)             241.397                  239.547 davon Anteil Bund (66,67% zuzgl.Alleinfinanz. BMBF)               8.870.064                5.827.514 davon Anteil Land (33,33% abzgl. Alleinfinanz. BMBF}              2.572.936                2.554.286 Zuwendung für Investitionen / Geräte                                  83.000                   83.009 darunter Alleinfinanzierungsanteil Bund (2,85914%)                2.373                    2.373 davon Anteil Bund (66,67% zuzgi, Alleinfinanz. BMBF}               | 57.706                    57.706 davon Anteil Land (33,33 % abzgl. Alleinfinanz. BMBF)                 25.294                   25.294 Summe Zuwendung                                                   8.526.000   -61.200      8.464.800 darunter Alleinfinanzierungsanteil Bund (2.85914%)             243.770     1.750        242.020 davon Anteil Bund (66,67% zuzgl. Alleinfinanz. BMBF)              5.927.771   -42.550      5.885.221 davon Anteil Land (33,33% abzgl. Alleinfinanz. BMBF)            . 2.598.229   18.650       2.579.579 GESAMT Zuwendungen nach AV-WGL (DIW und SOEP} Zuwendung für den Betrieb.                                       19.692.000  -341.100     19.350.900 darunter Alleinfinanzierungsantelt Bund (2,85914%)              563.022                  553,269 Zuwendung für Investitionen / Geräte                                431.000                  431.000 darunter Alleinfinanzierungsanteil Bund (2,85914%)                12.323                  „12.323 Summe Zuwendung                                                 20.123.000   -341.100     19.781.800 Die Mindereinnahme (DFG-Abgabe)ist im Haushaltsvollzug 2017 zu erwirtschaften. Einanzierungsart und Finanzierungsschlüssel‘
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Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. - Die finanzielle Förderung wird gemäß 8 3 AV-WGL von Bund und Ländern - entsprechend dem jeweiligen Finanzierungsschlüssel - zur Deckung.der zuwendungsfähigen Ausgaben geleistet. Ermäßigen sich nach dieser Bewilligung die im Programmbudget ausgewiesenen Mittel des Bundes, so ermäßigen sich die Zuwendungen Berlins entsprechend dem Finanzierungsverhältnis. Auszahlungsverfahren Die Mittel werden bedarfsgerecht in monatlichen Teilbeträgen auf besonderen Abruf (2 fach) auf ein vonIhnen zu benennendes Konto - getrennt für das DIW und das SOEP- überwiesen. . Bereits ausgezahlte Beträge werden auf die mit diesem Bescheid bewilligten Mittel angerechnet, Eine unnötig hohe oder lange Kassenhaltung ist zu vermeiden. Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem der Bescheid nach Ablauf der Rechtsbeheifsfrist bestandskräftig geworden ist. Sie-können die Bestandskraft vorzeitig herbeiführen, indem Sie den Empfang des Zuwendungsbescheides bestätigen und zusätzlich erklären, dass auf die Einlegung eines Rechtsbeheifs verzichtet wird. Weitere Nebenbestimmungen Die weiteren Nebenbestimmungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen, die Bestandteil dieses Bescheides sind.                                                           : Der Zuwendungsempfängerträgt die rechtliche Verantwortung für die zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Zuwendung. Widerrufs- und Haushaltsvorbehalt Ich behalte mir vor, den Bescheid aus zwingenden Gründen zu ändern oder zu widerrufen und die Förderung ganz oderteilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt gemäß $ 49 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit $ 36 Abs, 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Dies gilt insbesondere bei nicht zweckentsprechender Verwendung der Zuwendung sowie in den Fällen, in denen mit dem Zuwendungsbescheid verbundene Auflagen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt werden. ‚Ein zwingender Grundliegt auf jedenFall dann vor, wenn Ausgaben nach dem Haushaltsplan von Berlin oder des Bundes aufgrund haushaltswirtschaftlicher Verfügungsbeschränkungen nicht mehr geleistet werden können. Aus der Gewährung der Zuwendung kann nicht auf eine künftige Förderung, insbesondere auch nicht im bisherigen Umfang, geschlossen werden. Dieses Finanzierungsrisiko ist bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen zu beachten. DerGrundsatz des Vertrauensschutzes . kann hierfür nicht geltend gemacht werden. Rechtsheheilfsbelehrung Gegen diesen Bescheid einschließlich der Nebenbestimmungen ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig. Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten oderin elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen auf dem unter http!//www.berlin.de/erv veröffentlichten
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Kommunikationsweg einzulegen; der Klageschrift soll eine Abschrift beigefügt werden. Die Klageist gegen das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister vonBerlin, Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung — Martin — Luther- Str. 105, 10825 Berlin, zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass beischriftlicher Klageeinlegungdie Klagefrist nur dann gewahrt ist, wenn die. Klage innerhalb dieser Frist bei dem Verwaltungsgericht eingegangenist. Mitteilungen an Dritte Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Bildung "und Forschung (BMBF) und der Rechnungshof van Berlin haben eine Kopie dieses Bescheides erhalten..               u Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag nn        m       In k- f x Jutta Koch-Unterseher
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" Anlage 1 AVS44 LHO Allgemeine Nebenbestimmungen                                 _                        . für Zuwendungenzurinstitutionellen Förderung (ANBest-I) Diese Nebenbestimmungen enthalten Bedingungen und Auflagen i s. des 8-36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie notwendige Erläuterungen, Sie sihd Bestandteil des Zuwendungsbescheids, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmtist. Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder ‚Ände. Inhalt rung der Finanzierung Nr. 1     Anforderung und Verwendung der Zuwendung                               Ermäßigen sichnach der Bewilligung die In dem Haushalts- oder Wirtschaftsplan veranschlagten Gesamtausgaben, er- Nr. 2      Nachträgliche. Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung hähen sich die Decküngsmittef (einschließlich Investitions- . zulagen) odertreten neue Deckungsmiltel hinzu, so ermä- Nr. 3     Vergabe von Aufträgen                                                  Bigt sich die Zuwendung Nr. 4      Inventarisierungspflicht                                     . 21     bei Antelffinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen Nr. 5      Mittellungspflichten des Zuwendungsempfängers                         anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers, Nr 6       Buchführung 2.2    bei Fehlbedarfsfinanzierung und Vollfinanzlerung um gen Nr 7      Nachweis der Verwendung                                                vollen In Betracht kommenden Betrag. Nr. 8      Prüfung der Verwendung Vergabe von Aufträgen . Nr. 9      Erstaltung der Zuwendung, Verzinsung Be} der Vergabe von Aufträgen sind bei einem Gesamtbe- Anforderung und Verwendung der Zuwendung                               rag der Zuwendung von mehr als 50 000 Euro zu beachten 11         Die Zuwendung Ist Wirlschafilich und sparsam zu verwen-               die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen den.                     .      .       .                             (VOR),                         . - Alle eigenen Mittel und mit dem Zuwendungszwack zu-                     die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausge- sammenhängenden Einnahmen (Insbesondere Zuwendun-                     nommen Bauleistungen - (VOL). gen, Leistungen Dritter) des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmiltel für alle Ausgaben einzusetzen. Der          32     Bel keihändiger Vergabe von Aufträgen sind In jedem Fall Haushalts: oder Wirtschaftsplan einschließlich Organisali-             mehrere Kostenahgebote einzuholen. ons- und Stellenplan ist verbindlich. 3.3    Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers, aufgrund 13         Der Zuwendungsempfänger darf seine Beschäftigten finan-               des $98 das Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- . zleli nicht besser stellen als vergleichbare. Dienstktäfte im          gen {GWB) und der Vergabeverordhung (VgV) die Ab- unmiltelbaren Landesdienst Berlins, Insbesondere dürfen:              schnilte 2 ff, der VOB/A bzw, VOL/A sowie die Vergabe- höhere Vergütungen oder Löhne als nach den für das Land              . ordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) anzuwenden Berlin Jeweils geltenden Tarifverirägen sowie sonstige über-          oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten, bleiben und außertarifliche Leistungen nicht gewährt werden,                  unberührt. 14         Beschäfigte des Zuwendungsempfängers dürfen durch              34     Der Zuwendungsempfänger Ist verpflichtet, unverzüglich den Abschluss von Versicherungen nicht bessergestellt                  die zuständige Karteilbehörde zu unterrichten, wenn sich selr als vergleichbare Dienstkräfte Berilns.                           Arihaltspunkte für welibewerbsbeschränkende Absprachen unter den Bietern ergeben. Beim Nachweis weitbewerbs-. 1.5        Die Zuwendung darf nur Insoweit und nicht eher angefor-               beschränkender Absprachen sind, Insbesondere bei aus- dert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der‘              geschriebenen Baufeistungen, zivilrechtilche Ansprüche zu . ‚Auszahlung für fälllge Zahlungen benötigt wird. Bel der An-             verfolgen und ggf. sfrafrechlliche Verfahren einzuleiten, forderung von Tellbeträgen sind die zur Beurtellung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben zu machen.                3.5    Für Baumaßnahmenist ein Bautagebuch zu führen. Beginn ung Ende der Baumaßnahme sind der im Zuwendungsbe- Be} der Anforderung des lelzten Teilbetrags ist ausdrücklich           scheid bezeichneten Senatsverwaltung mitzutellen. zu bestätigen, dass die Mittel bis zum Ablauf des Bewilll- gungszeltraums für fällige Zahlungen benötigt werdeh.                  Inventarisierungspflicht 186       Am Jahresende nicht verbrauchte Kassenmillel werden auf         44     Der Zuwendungsempfänger hat Gegenstände, deren An- die Auszahlungen zu Beginn.des Folgejahres kassenmäßig                 schaffungs- oder Herstellungswert 410 Eüro {ohne Um- angerechnet,                                                          satzsteuer) übersteigt, zu Inventarisieren. Soweit aus be- sonderen Gründen Berlin EigentümerIst oder wird, sind die 1.7        Zählungen vor Empfang der Gegenleistung ‚dürfen nur                   Gegenstände In dem Inventar besonders zu kennzeichnen. vereinbart oder bewirkt werden, soweit dies allgemein üb- lich oder durch besondere Umstände gerechlfertgt ist. Mittsitungspflichten des Zuwendungsempfängers 1.8       Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid dürfen weder                      Der Zuwendungsempfänger Ist verpflichtet, unverzüglich abgetreten noch verpfändet werden.                                     der Bewilllgungsbehörde anzuzeigen, wenn 19     ' Die Bildung vor Rückstellungen Ist nur zulässig, soweit sle      5,1    sich Talsachen ergaben, die nach Nr. 2. zu einer Ermäßi- gesetzlich (z. B. durch das HGB} vorgeschriebenist, Rück-              gung der Zuwendung führen, tagen dürfen nicht gebildet werden. ° Fin 320. (07/10)
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52        für die Bewilllgung der Zuwendung maßgebliche Umstände            . in der Überleilungsrechnung sind die tatsächlichen Ein- sich ändern oder wegfallen,                                         nahmen und Ausgaben nach den Ansätzen des Haushalts- oder Wirtschaftsplans abzurechnen. Werden neben derIn- 5.3       die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten           stitutionellen Förderung auch Zuwendungen zur Projektför- nach Auszahlung verbraucht werden können,                           derung bewilligt, so ist jede Zuwendung geirennt nachzu- welsen, In jedem Falle sind Im zahlenmäßigen Nachweis 54        ein Insolvenzverfahren über seln Vermögen beantragt oder           ‘die im abgelaufenen Haushaltsjahr gewährten Zuwendun- “ eröffnet wird.                                                      gen zur Projektförderung einzeln nachrichtlich anzugeben. 74      im Verwendungsnachwels ist zu besiäligen, dass die Aus- Buchführung                                                         gaben nolwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren wordenist und’die Angaben mit den Büchern und ei      . Die Kassen- und Buchführung sowie die Ausgestaltung der              Belegen übereinstimmen.                                    2 Belöge sind entsprechend den Regeln der Landeshaus- haltsordnung einzurichten, es sei denn, dass die Bücher     75       Für Baumaßnahmen ist der Verwendungsnachwels im - nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchfüh-                Einvernehmen mit der Im Zuwendungsbescheid bezeichne- tung geführt werden.                                                ten Senafsverwaltung zu führen. 62        Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen                   Prüfung der Verwendung - Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege Ins- besondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der          81      Die Bewilllgungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und Zahlung, den Zahlungsbeweis sowie‘ bei Gegeriständen                sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern. sowie die Ver- . den. Verwendungszweck und einen. Inventarisierungsver-                 wendung der Zuwendung durch örlliche Erhebungen zu merk.                                                               prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zu- Werden Zahlungen im Wege des beleglosen Datenträger-                wendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen be- austausches’ zahlbar gemacht, muss sichergestelit sein,             reitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. dass der Datenträger in einem Verfahren erstellt wird,.das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Datenverarbeitung           82      Unterhält -der Zuwendungsempfänger eine eigene Prü- . entspricht. Darüber hinaus muss es für den Nachweis der              fungselnrichtung, ist der Verwendungsnachwels von ihr tatsächlich ausgeführlen Zahlung möglich sein, den Inhalt           vorher zu prüfen und die Prüfung unter. Angabe des Ergeb- des Datenträgers mit den von der Bank geleisteten Zahlun-           nisses zu bescheinigen. gen auf Übereinstimmung zu prüfen. Entsprechendes gilt. bei Datenfernübertragung.                                   83      Der Rechnungshof Ist berechtigt, bel dem Zuwendungs- empfänger zu prüfen. 63        Der Zuwendungsempfänger hat die Bücher, Belege und alle sonstigen Geschäftsunterlagen fünf Jahre nach Vorla-           Erstattung der Zuwendung, Verzinsung ge des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine 9,i     Die Zuwendung ist zu erslatten, soweit ein Zuwendungsbe-' längere Aufbewahrungsfrist bestimmtist.                             scheld nach Verwaltungsverfahrensrecht {insbesondere 88 48, 49 VwVfG) öder anderen Rechisvorsöhriften unwirk- Zur Aufbewahrung können auch Bild- und Datenträger                  sam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückge- ' verwendet werden. Das Aufnahme-und Wiedergabeverfah-                nommen oder widerrufen oder: sonst unwirksam wird, Dies ren muss den für die Verwaltung Berlins geltenden Be-               gilt Insbesondere, wenn stimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen und Informationen des Haushaltswesens entsprechen{Nr. 8,1).             eine auflösende Bedingung eingetretenist (z. B. nachirägli- Für das Lasan des Mikrofilms sind geeignete Wiedergabe-             che Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Firan- geräte bereitzuhalten. Es muss sichergestellt sein, dass            zierung nach Nr. 2), Repraduktionen, die ohne Hilfsmittel lesbar sind, in ange- messener Zeit gefertigt werden köhnen. Entsprechendes               die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Anga- git beim Einsatz magnetischer Datenträger oder oplischer            ber erwirkt wordenist, Speicherplatien. die Zuwendung nicht odernicht mehrfür den vorgesehenen ' Nachweis der Verwendung                                             Zweck verwendet wird. 74        Die Verwendung der Zuwendung ist Innerhalb von sechs        92       Eln Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch Monaten nach Ablauf des Haushalts- oder Wirtschaftsjah-             in Betracht kommen, sowelt der Zuwendungsempfänger res nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwen- “ dungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem           9.2.1    die Zuwendung nicht alsbald nach Auszahlung zur Erfül- zahlenmäßigen Nachweis.                                              lung des Zuwendungszwecks verwendet oder 72        In dem Sachbericht sind die Tätigkeit des Zuwendungs-       9.2.2   Auflagen nicht oder nicht Innerhalb einer gesetzten Frist empfängers sowie das erzielte Ergebnis Im abgelaufenen              ‘erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungs- Haushaits-oder Wirtschaftsjahr darzustellen und den vor-             nachweis nicht rechtzeitig vorliegt sowie Mittellungspflichten gegebenen Zielen gegenüberzu stellen. Im Sachberichtist              (Nr, 5) nicht rechtzeitig nachkommt. auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßlgen Nach- weises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkelt und An-     9.3   „ Der Erslattungsbetrag Ist nach Maßgabe des $ 49 a Abs. 3 gemessenhelt der geleisteten Arbeit zu erläutern. Tätig-            VWVfG mit fünf Prozentpunkten Ober dem Basiszinssatz kelts-, Lage-, Abschluss- und Prüfungsberichte und eiwaige         “nach $ 247 BGB.jährlich zu verzinsen. Veröffentlichungen sind beizufügen, 34      Werden Zuwendungen nicht alsbald nach der Auszahlung 73        Der zahlenmäßige Nachweis besteht für den Fall, dass der \          zur Erfüllung des Zuwendungszwacks verwendet und wird Zuwendungsempfänger nach Einnahmen und Ausgaben -                   der Zuwendingsbescheid nicht zurückgenommen oder wi- bucht, aus der Jahresrechnung. Diese muss alle Einnah-              derrufen, können für die Zeit-von der Auszahlung bis zur men und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres in               'zweökentsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen In . der Gliederung des Haushalts- und Wirtschaftsplans ent-               Höhe von fühf Prozentpunkten über-dem Basiszinssatz halten sowie das Vermögen und die Schulden zu Baginn                nach $ 247 BGBjährlich verlangt werden. Enisprechendes und Ende des Haushaltsjahres ausweisen. Bei kaufmänni-              git, soweit eine Leistung in Anspruch genommen wird, ob- scher doppelter Buchführung des Zuwendungsempfängers                wohl andere Mittel antelllg oder vorrangig elnzuseizen sind basteht der zahlenmäßlge Nachweis aus dem Jahresab-                 {$ 49a Abs. 4 VwVfG), Eine alsbaldige Verwendung nach schluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapltal-          Satz 1 liegt vor, werın ausgezahlte Beträge innerhalb von gesellschaften auch Anhang und Lägebericht zum Jahres-              zwei Monaten verbraucht werden. abschluss) sowie auf Verlangen der Bewilligungsbehörde einer Überletungsrechnung aufa Einnahmen und Ausgaben.
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RWVIB 4 Burkhardt\GWK - WGLWVGL Einrichtungen\DIW und SOEP\Haushalt\Zuw.-bescheide\2017\2017-05-16 3 ANLAGE Zuw.besch.docx Anlage zum Zuwendungsbescheid für das Haushaltsjahr 2017 vom 23. Mai 2017 an das DeutscheInstitut für Wirtschaftsforschung ‚Der Bescheid ergeht mit folgenden Nebenbestimmungen: Allgemeine Nebenbestimmungen Die beigefügten „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungenzurinstitutionellen Förderung (ANBest-I)* sind Bestandteil dieses Bescheides, sofern im Programmbudget durch die Bewirtschaftungsgrundsätze nichts anderes bestimmt wird. Aufdie Mitteilungspflichten niach Ziffer 5 ANBest-l wird besonders hingewiesen. Besondere Nebenbestimmungen «     Auskunftspflichten                   . Dritten wird über die Höhe der Ihnen gewährten Zuwendungen Auskunft gegeben, wenn dies nach pflichigemäßem Ermessen zur Darlegung hochschul- bzw. wissenschaftspoliti- scher Zusammenhänge notwendig sein sollte, Hierfür erforderliche ergänzende Informa- tionen sind auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind Forschungs- ergebnisse den fachlich interessierten Stellen zugänglich zu machen. Nach $ 65c LHO habenSie als Zuwendungsempfängerdie Pflicht, für jedes namentlich benannte Mitglied der Geschäftsleitung mit außertarifiicher Vergütung die für die Tätigkeit .im Geschäftsjahr gewährten Bezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschä- digungen, Versicherungsenigelte, Provisionen und NebenleistungenjederArt), einzeln                     _ “ und aufgegliedert hach erfolgsabhängigen und erfölgsbezogenenBestandteilen, im Ver- wendungsnachweis anzugeben. Dies gilt auch für Abfindungen, gewährte Zulagen und Kredite, .    Erauenförderung Auf Grund des $& 14 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Landesgleichstellungsge- setzes vom 18.11.2010 (GVBl S. 502) in Verbindung mit $ 3 Leistungsgewährungsver- ordnung {LGV) vom 15.11.2011 (GVBI S. 710) sind Sie gehalten, geeignete Maßnahmen zur aktiven Förderung der Beschäftigung von Frauen vorzusehen. Die Durchführung dermit Ihrer Erklärung vom 25.01.2017 eingegangenenVerpflichtung ist gem. $ 5 LGV im Rahmendes zu erbringenden jährlichen Verwendungsnächweises gesondert zu dokumentieren. «       ‚Jahres-Ist-Abrufe Der voraussichtliche Jahres-Ist-Abruf ist zum 13.10.2017 und der endgültige Jahres-Ist-Abrufist zum                  08.11.2017 je nach Finanzierungsschlüssel - getrennt nach Bundes- und Landesmitteln sowie ge- trennt nach Ausgaben für Betrieb und Investitionen gemäß beigefügter Anlage zu mel- den.                   °                       .                     \
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RAVIB 4 Burkhardt\GWK - WGLIWGL Elnrichtungen\DIW und SOEPIHaushalltZum.-bescheidel201 712017-05-16 3 ANLAGE Zuw.besch.docx «      Letzter Mittelabruf Derletzte Mittelabruf ist bis zum 08.11.2017 einzureichen. Gemäß Nr. 1.5 ANBest-i ist bei der Anforderung desletzten Teilbetrages ausdrücklich. zu bestätigen, dass die Mittel bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumesfür fällige Zahlun- gen benötigt werden. »     Selbstbewirtschaftungsmittel Bis zu jeweils 20% der Zuwendungsmittel für den Betrieb und für Investitionen werden zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen und können damit auf Antrag überjährig zur Verfügung gestellt werden. "Aus diesem Grund ist in Verbindung mit der letzten Meldung des Jahres-Ist-Abrufs zum 08.11.2017 schriftlich unter Angabe der Gründe für den nicht erfolgten Mittelabruf und bezogen auf die Zielvereinbarung im Programmbudget die Höhe der für den Betrieb bzw.die Investitionen von mir zu bildenden Selbstbewirtschaftungsmittel mitzuteilen. Im Jahr 2018 sind diese Mittel sodann vorrangig abzufordern und zu verwenden, bevor Mittel aus der Zuwendung für das Jahr 2018 abgerufen werden. .     Anslellungsverträge Vor Abschluss von Anstellungsverträgen ist jeweils eine tarifgerechte Eingruppierung vorzunehmen. Insofern stellt die Bezeichnung der Entgeltgruppen bei den Personalaus- "gaben des Programmbudgetslediglich die obere Begrenzung für die Eingruppierung und. das Entgelt dar. Die Beschreibung der/des Aufgabenkreise(s), auf deren Grundlage die ° tarifgerechte Eingruppierung erfolgt, ist für Überprüfungen bereitzuhalten, - Der Abschluss von Anstellungsverträgen wissenschaftlicher und administrativer Leiter : bedarf der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers. »      Honorar- undWerkverträge             . Honorar- und Werkverträge sind schriftlich abzuschließen. Dabeisind die zu erbringen- den Leistungen und die sich daraus ergebenden Honorarforderungen ausführlich anzu- geben. Honorar- und Werkverträge mit bereits’'vollbeschäftigten Mitarbeitern sind grund- sätzlich nicht zulässig. Aufwendungen für Vortragende sind nur zulässig, wenn sie nicht dem öffentlichen Dienst "angehören oder ihnen nachweisbare Aufwendungen im Zusammenhang mit derTeil- nahme an der jeweiligen Veranstaltung entstanden sind. «.     Personalwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen Grundlegende personalwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen sind mit dem Zuwendungsgeber abzustimmen. Die Beurlaubung von Abteilungsleitern über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ‘ bedarf unter Angabe der Modalitäten der vorherigen Zustimmung. «      Reisekosten Für die Erstattung der Reisekosten finden gemäß » 877 Landesbeamtengesetz (LBG) vom 19.03.2009 (GVBl S. 70), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 5.11.2012 (GVBl. S. 354)
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RAVI B 4 Burkhardt\GWK - WGLIWGL Einrichtungen\DIW und SOEP\Haushatt\Zuw.-bescheide\2017\2017-05-16 3 ANLAGE Zuw.besch.docx «   das Bundesreisekostengesetz (BRKG) vom 26. Mai 2005 (BGBl. I Seite 1418), _ zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. IS. 285) sowie                                                                   - «   die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) vom 01. Juni 2005 (BGBl. 1 $. 1418) zuletzt geändert durch Verwal- tungsvorschrift vom 12. November 2013 (GMBl. Nr. 63, S. 1258) seine Anwendung.                                                                                       . Ich weise ausdrücklich auf 8 4 des Bundesreisekostengesetzes kin, wonach entstande- ne Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmitteln bis zur Höhe derniedrigsten Beförderungsklasse erstattungsfähig sind, Wurdeaus dienstlichen ‚oder wirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werdendie Kosten der niedrigsten Flugklasseerstattet. »   Sachspenden Sachspenden sind mit Wertangabe im sachlichen Bericht aufzuführen. - «    Leasing-, Mietkauf- und ähnliche Verträge Leasing-, Mietkauf- und ähnliche Verträge sind nur zulässig unter Beachtung der Nr. 6.2 AV 8 38 LHO oder wenn entsprechende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sind. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist vom Institut zu führen und aktenkundig zu machen. .   sStatislische Angaben Bis zum 30.06.2018 sind die, der nachfolgenden Übersicht zu entnehmenden,. statisti- schen Angaben (Stand 31.12.2017) dem Zuwendungsgebermitzuteilen. . Drittmitte | (aufAusgabenbasis)                       .      -     Personal Gesamt                       davon              Mitarbeiter                        davon (ohne EFRE)          DFG       Wirtschaft       (einschl. Dritt-   |  Wissenschaftler        Azubis .                             mittelpersonal)                                 - TE      TE                   Te »   Nicht verbrauchte Zuwendungsmittel Sobald der Jahresabschlussfeststeht, sind die nicht verbrauchten Zuwendungsmittel {nicht gebundene Kassenbestände) unverzüglich zurückzuzahlen. Über diesen Zahlungsvorgang ist der Zuwendungsgeber vorab schriftlich |in Kenntnis zu setzen, Die Rückzahlung erfolgt an die Landeshauptkasse Berlin bei der Bundesbank Filiale Berlin IBAN: DE 53 1000 000 000 1000 1520                          . BIC: MARKDEF1100 unter Angabe.des Kassenzeichens 1730000443564 und des Vermerks "Nicht verbrauchte Zuwendungsmittel 2017".
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