Zwangsadoptionen - ohne Zustimmung der natürlichen Eltern ?

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

In einer Studie, angefertigt für das Europaparlament "Adoption without consent"
STUDY PE 519.236 angefertigt von Dr. Claire Fenton Glynn vom Kings College in London http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2015/519236/IPOL_STU(2015)519236_EN.pdf
wird auf Seite 27 unter:
4. EUROPEAN APPROACHES TO ADOPTION WITHOUT PARENTAL CONSENT
4.1. Position in European Member States
gesagt:
dass es in Deutschland im Jahr 2013 3293 Zwangsadoptionen gab, wo von den natürlichen Eltern keine Zustimmung für eine solche Adoption vorhanden war. Das heisst die Kinder werden den Eltern schlichtweg weggenommen und an andere, fremde Personen als Adoptiveltern gegeben.
Nicht nur aus der Sicht der Eltern erscheint dies als eine sehr drakonische und nicht umkehrbare Massnahme.
Das Kind verliert womöglich auf alle Ewigkeit jeglichen Kontakt und Schutz durch die natürlichen Eltern und weis auch nicht mit welchen Krankheiten etc es im zukünftigen Leben zu rechnen hat. Die psychologische Belastung ist noch erschreckender. (Dass ich als deutscher Staatsbürger schockiert bin will ich hier nicht weiter ausbauen).

Insbesondere auch unter dem Aspekt der deutschen Vergangenheit (1933-1945) sowie der Aussage des Bundesjustizministers Heiko Maas vom 26.04.2015 in der Sendung von Günter Jauch im ARD gegen 22:30
"Bis 1991 war im Justizministerium ein Alt-Nazi im Amt. Der hatte Rassengesetze mit verbrochen. Und der war später für Familienrecht zuständig."

folgende Fragen:

(1) Wie haben sich die nationalen Adoptionen in Deutschland zwischen 2004 bis 2014 (bitte pro Jahr) entwickelt ?
(2) Wie viele nationale Zwangsadoptionen gab es in Deutschland zwischen 2004 bis 2014 (bitte pro Jahr) und wie hoch ist der prozentuale Anteil zu Frage 1 ?
(3) Wie viele Auslandsadoptionen gab es in Deutschland zwischen 2004 und 2014 d.h. die Eltern waren in Deutschland lebende Personen, die Kinder hatten eine andere Nationalität und kamen aus dem Ausland und hatten keinerlei verwandtschaftliche Verbindung zu den Adoptionseltern. Waren die natürlichen Eltern tot ? (Bitte prozentuale Anteile). Und wie ist sichergestellt dass es sich nicht um Kinderhandel handelt ? D.h. müssen bei solchen Auslandsadoptionen zwingend die beiden Eltern nachgewiesen und namentlich mit Adresse erfasst sein ? Wie ist sichergestellt dass die natürlichen Eltern die Kinder nicht aus Gründen der Armut etc abgegeben haben ?
(4) Wie setzen sich die 'Eltern' bei Adoptiveltern zusammen ? Wie hoch ist der Anteil an einzelnen Personen und wie hoch ist der Anteil (bitte immer absolute Zahlen) an Gleichgeschlechtlichen Adoptiveltern ? Bitte für 2004 bis 2014 und pro Jahr.
(5) Wie viele Kinder aus ausländischen Leihmutterschaften wurden nach Deutschland verbracht und adoptiert ? Bitte für 2004 bis 2014 und pro Jahr.
(6) Kann die EU z.B. über die Neuregelung EC2201/2003 (Brussels IIa) internationale Adoptionen regulieren oder wird dies über das Grundgesetz bzw. nationale Gesetze geregelt und kann von der EU nicht überstimmt werden.
(7) Wer regelt die Auslandsadoptionen ? Sind das private, kommerzielle Unternehmen ? Bekommen diese Gelder vom Staat ? Wie finanzieren sich diese ?
(8) Was bezahlen die Adoptiveltern bei Auslandsaoptionen und wer bekommt das Geld ?
(9) Wie viele der Adoptionen (Summe aus Auslands- und Nationalen Adoptionen) gesplittet pro Jahr für 2004 bis 2014 sind offene (die Kinder kennen ihre natürlichen Eltern) und wie viele sind geschlossene Adoptionen ?
(10) Wie häufig ist bei Adoptionen nur 1 natürlicher Elternteil bekannt ? (2004 bis 2014, bitte pro Jahr)
(11) Muss der andere natürliche Elternteil immer seine Zustimmung für eine Adoption geben ? Wie ist das geregelt ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2015
  • Frist
    18. August 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Studie,…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwangsadoptionen - ohne Zustimmung der natürlichen Eltern ? [#10631]
Datum
15. Juli 2015 01:05
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Studie, angefertigt für das Europaparlament "Adoption without consent" STUDY PE 519.236 angefertigt von Dr. Claire Fenton Glynn vom Kings College in London http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2015/519236/IPOL_STU(2015)519236_EN.pdf wird auf Seite 27 unter: 4. EUROPEAN APPROACHES TO ADOPTION WITHOUT PARENTAL CONSENT 4.1. Position in European Member States gesagt: dass es in Deutschland im Jahr 2013 3293 Zwangsadoptionen gab, wo von den natürlichen Eltern keine Zustimmung für eine solche Adoption vorhanden war. Das heisst die Kinder werden den Eltern schlichtweg weggenommen und an andere, fremde Personen als Adoptiveltern gegeben. Nicht nur aus der Sicht der Eltern erscheint dies als eine sehr drakonische und nicht umkehrbare Massnahme. Das Kind verliert womöglich auf alle Ewigkeit jeglichen Kontakt und Schutz durch die natürlichen Eltern und weis auch nicht mit welchen Krankheiten etc es im zukünftigen Leben zu rechnen hat. Die psychologische Belastung ist noch erschreckender. (Dass ich als deutscher Staatsbürger schockiert bin will ich hier nicht weiter ausbauen). Insbesondere auch unter dem Aspekt der deutschen Vergangenheit (1933-1945) sowie der Aussage des Bundesjustizministers Heiko Maas vom 26.04.2015 in der Sendung von Günter Jauch im ARD gegen 22:30 "Bis 1991 war im Justizministerium ein Alt-Nazi im Amt. Der hatte Rassengesetze mit verbrochen. Und der war später für Familienrecht zuständig." folgende Fragen: (1) Wie haben sich die nationalen Adoptionen in Deutschland zwischen 2004 bis 2014 (bitte pro Jahr) entwickelt ? (2) Wie viele nationale Zwangsadoptionen gab es in Deutschland zwischen 2004 bis 2014 (bitte pro Jahr) und wie hoch ist der prozentuale Anteil zu Frage 1 ? (3) Wie viele Auslandsadoptionen gab es in Deutschland zwischen 2004 und 2014 d.h. die Eltern waren in Deutschland lebende Personen, die Kinder hatten eine andere Nationalität und kamen aus dem Ausland und hatten keinerlei verwandtschaftliche Verbindung zu den Adoptionseltern. Waren die natürlichen Eltern tot ? (Bitte prozentuale Anteile). Und wie ist sichergestellt dass es sich nicht um Kinderhandel handelt ? D.h. müssen bei solchen Auslandsadoptionen zwingend die beiden Eltern nachgewiesen und namentlich mit Adresse erfasst sein ? Wie ist sichergestellt dass die natürlichen Eltern die Kinder nicht aus Gründen der Armut etc abgegeben haben ? (4) Wie setzen sich die 'Eltern' bei Adoptiveltern zusammen ? Wie hoch ist der Anteil an einzelnen Personen und wie hoch ist der Anteil (bitte immer absolute Zahlen) an Gleichgeschlechtlichen Adoptiveltern ? Bitte für 2004 bis 2014 und pro Jahr. (5) Wie viele Kinder aus ausländischen Leihmutterschaften wurden nach Deutschland verbracht und adoptiert ? Bitte für 2004 bis 2014 und pro Jahr. (6) Kann die EU z.B. über die Neuregelung EC2201/2003 (Brussels IIa) internationale Adoptionen regulieren oder wird dies über das Grundgesetz bzw. nationale Gesetze geregelt und kann von der EU nicht überstimmt werden. (7) Wer regelt die Auslandsadoptionen ? Sind das private, kommerzielle Unternehmen ? Bekommen diese Gelder vom Staat ? Wie finanzieren sich diese ? (8) Was bezahlen die Adoptiveltern bei Auslandsaoptionen und wer bekommt das Geld ? (9) Wie viele der Adoptionen (Summe aus Auslands- und Nationalen Adoptionen) gesplittet pro Jahr für 2004 bis 2014 sind offene (die Kinder kennen ihre natürlichen Eltern) und wie viele sind geschlossene Adoptionen ? (10) Wie häufig ist bei Adoptionen nur 1 natürlicher Elternteil bekannt ? (2004 bis 2014, bitte pro Jahr) (11) Muss der andere natürliche Elternteil immer seine Zustimmung für eine Adoption geben ? Wie ist das geregelt ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesamt für Justiz
Adoptionen Siehe Scan
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Adoptionen
Datum
23. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen