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Zwangsanmeldung = sog. Direktanmeldung

"Die Intendantinnen und Intendanten der ARD haben im November 2013 im Rahmen einer Sitzung diese sich schon aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ergebende Vorgehensweise bestätigt."

Ich brauche folgende Informationen:

1. Konkretes Datum: wann genau haben die Intendanten bestätigt?
2. Die Auflistung der Intendanten: wer genau hat bestätigt?
3. Dokument: Sitzungsprotokoll, wo genau festgehalten wurde, dass Intendanten die Vorgehensweise aus dem RBStV ergebende Vorgehensweise bestätigt haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2017
  • Frist
    11. August 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwangsanmeldung = sog. Direktanmeldung [#23859]
Datum
9. Juli 2017 18:12
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Die Intendantinnen und Intendanten der ARD haben im November 2013 im Rahmen einer Sitzung diese sich schon aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ergebende Vorgehensweise bestätigt." Ich brauche folgende Informationen: 1. Konkretes Datum: wann genau haben die Intendanten bestätigt? 2. Die Auflistung der Intendanten: wer genau hat bestätigt? 3. Dokument: Sitzungsprotokoll, wo genau festgehalten wurde, dass Intendanten die Vorgehensweise aus dem RBStV ergebende Vorgehensweise bestätigt haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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