Zwangsmassnahmen und MIssbrauch in der Psychaitrie

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wieviele minderjährige wurden Juli 2020 bis Juli 2020 in der Kinder-und Jugendpsychaitrie zwangsbehandelt? Wie alt war das Jüngste Kind,wie alt das älteste, wie lange wurde diese Zwangsmassnahme längstens angewendet. Bei wievielen zwangsmedikamentisierten und fixierten Kindern handelt es sich um "Mündel", die im Rahmen der Amtsvormundschaft/Ergänzungspflegschaft schwerst traumatisiert sind und dann dieses "Martyrium" über sich ergehen lassen müssen? Diese Fixierungen, die bei Kindern,speziell bei jüngeren Kindern gar nicht angewendet werden dürfen, wurden wie oft in der Klinik Bremen-Ost angewendet? Wie ist sichergestellt, das es nicht solche Skandale gibt wie in Rotenburg oder Bayern wo diese Zwangsmassnahmen zur Disziplinierung angewendet wurden,nicht in den Höusern der GENO willkürlich eingesetzt werden? Welche Dokumentationen erfolgen bei diesen Massnahmen und wer überprüft diese unabhängig? Wurde eine Statistik darüber erstellt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 0 Follower:innen
Carola Koch
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wievi…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Carola Koch
Betreff
Zwangsmassnahmen und MIssbrauch in der Psychaitrie [#225265]
Datum
20. Juli 2021 18:55
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele minderjährige wurden Juli 2020 bis Juli 2020 in der Kinder-und Jugendpsychaitrie zwangsbehandelt? Wie alt war das Jüngste Kind,wie alt das älteste, wie lange wurde diese Zwangsmassnahme längstens angewendet. Bei wievielen zwangsmedikamentisierten und fixierten Kindern handelt es sich um "Mündel", die im Rahmen der Amtsvormundschaft/Ergänzungspflegschaft schwerst traumatisiert sind und dann dieses "Martyrium" über sich ergehen lassen müssen? Diese Fixierungen, die bei Kindern,speziell bei jüngeren Kindern gar nicht angewendet werden dürfen, wurden wie oft in der Klinik Bremen-Ost angewendet? Wie ist sichergestellt, das es nicht solche Skandale gibt wie in Rotenburg oder Bayern wo diese Zwangsmassnahmen zur Disziplinierung angewendet wurden,nicht in den Höusern der GENO willkürlich eingesetzt werden? Welche Dokumentationen erfolgen bei diesen Massnahmen und wer überprüft diese unabhängig? Wurde eine Statistik darüber erstellt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch Anfragenr: 225265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225265/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Carola Koch
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zwangsmassnahmen und MIssbrauch in der Psychait…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Zwangsmassnahmen und MIssbrauch in der Psychaitrie [#225265]
Datum
24. August 2021 07:51
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zwangsmassnahmen und MIssbrauch in der Psychaitrie“ vom 20.07.2021 (#225265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 225265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225265/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Carola Koch
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An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Zwangsmassnahmen und MIssbrauch in der Psychaitrie [#225265]
Datum
24. August 2021 07:51
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Koch, ich bin bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz für die Beantwort…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Zwangsmassnahmen und MIssbrauch in der Psychaitrie [#225265]
Datum
25. August 2021 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Koch, ich bin bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz für die Beantwortung der Beschwerden aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie zuständig und verweise deshalb auf meine Antwort vom 05.08.21, die ich Ihnen in der Sache bereits geschickt habe. Mit freundlichen Grüßen