Zwangsräumung

Anfrage an: Landtag NRW

Guten Morgen!
Ich habe am 31.03.2020 eine Zwangsräumung meiner Wohnung kann diese durch Corona noch abgewendet werden?
Mfg.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 0 Follower:innen
Peter Altermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Landtag NRW Details
Von
Peter Altermann
Betreff
Zwangsräumung [#183085]
Datum
22. März 2020 06:08
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Morgen! Ich habe am 31.03.2020 eine Zwangsräumung meiner Wohnung kann diese durch Corona noch abgewendet werden? Mfg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Altermann Anfragenr: 183085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183085 Postanschrift Peter Altermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Altermann
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Altermann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben sie an die Landesregierung bzw. das zuständ…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Zwangsräumung [#183085]
Datum
23. März 2020 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Altermann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben sie an die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium weitergeleitet. Über <<E-Mail-Adresse>> können Sie sich auch selbst dorthin wenden, falls Sie weitere Fragen zum Thema "Corona" haben sollten. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Altermann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. März 2020. Unter Berufung auf das Information…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Zwangsräumung [#183085]
Datum
23. März 2020 12:52
Status
Sehr geehrter Herr Altermann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. März 2020. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) erkundigen Sie sich wegen des Corona-Virus nach einer möglichen Abwendung der Zwangsräumung Ihrer Wohnung. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Zu Ihrer Anfrage liegen der Landtagsverwaltung keine amtlichen Informationen vor. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Altermann, noch ein Hinweis als Ergänzung zur Antwort zu Ihrem Antrag: Fragen und Antworten zu…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Zwangsräumung [#183085]
Datum
23. März 2020 14:16
Status
Sehr geehrter Herr Altermann, noch ein Hinweis als Ergänzung zur Antwort zu Ihrem Antrag: Fragen und Antworten zum Coronavirus erhalten Sie bei der Landesregierung: https://www.land.nrw/ Das Justizministerium könnte auch ein Ansprechpartner sein: https://www.justiz.nrw/ Ebenso die Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen. Mit freundlichen Grüßen