Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag

1) Wie viele Zwangsvollstreckungen in Sachen RundfunkBEITRAG waren seit Einführung des Rundfunksbeitrages zum 01.01.2013 bei der Stadt Köln anhängig: - wie viele in 2013, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? - wie viele in 2017, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen?
2) Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiert Vollstreckungsersuchen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine Behörde. Der Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern: 1. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter 2. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter 3. Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung die diese Anstalten miteinander geschlossen haben. Der Beitragsservice ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation. Auch der WDR ist keine Behörde; Zitat "Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar." Quelle - nachzulesen unter Punkt 3: http://www.ard.de/home/intern/presse/...
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadt Köln bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen RundfunkBEITRAG?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21303]
Datum
1. Mai 2017 00:06
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Zwangsvollstreckungen in Sachen RundfunkBEITRAG waren seit Einführung des Rundfunksbeitrages zum 01.01.2013 bei der Stadt Köln anhängig: - wie viele in 2013, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? - wie viele in 2017, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? 2) Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiert Vollstreckungsersuchen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine Behörde. Der Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern: 1. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter 2. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter 3. Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung die diese Anstalten miteinander geschlossen haben. Der Beitragsservice ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation. Auch der WDR ist keine Behörde; Zitat "Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar." Quelle - nachzulesen unter Punkt 3: http://www.ard.de/home/intern/presse/... Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadt Köln bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen RundfunkBEITRAG?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, leider konnte ich für o.g. Vorgang in meinem Haus keine Zuständigkei…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21303]
Datum
2. Mai 2017 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, leider konnte ich für o.g. Vorgang in meinem Haus keine Zuständigkeit feststellen. Ich habe Ihr Anliegen darum an die Stadt Köln weitergeleitet: Vollstreckung Kundenzentrum Innenstadt Laurenzplatz 1-3 50667 Köln Postfach 10 35 64 50475 Köln Telefon 0221 / 221-21564 Telefax 0221 / 221-21540 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen