Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag

1.) Wie viele Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag waren seit Einführung des Rundfunksbeitrages zum 01.01.2013 bei der Stadt Oldenburg anhängig?

Bitte teilen Sie mir die Anzahl der Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag unterteilt für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 mit, und wie viele davon jeweils duchgeführt bzw. abgeschlossen wurden, und wie viele davon jeweils noch nicht abgeschlossen sind.

2.) Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden.

In einem Artikel in der Nordwestzeitung (NWZ) vom 11.03.2016 steht: "Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten ersucht in der Regel die Kommune ... beim Einziehen säumiger Beiträge um Amtshilfe. ... Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde hat nach dem niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz Vollstreckungshilfe für rückständige Rundfunkbeiträge zu leisten. ..." (Quelle: https://www.nwzonline.de/oldenburg/politik/rundfunkbeitrag-macht-stadt-viel-arbeit_a_6,1,983099810.html)

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiert also Vollstreckungsersuchen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist aber keine Behörde. Der Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern:
1. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter
2. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter
3. Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter
Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben.
Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung die diese Anstalten miteinander geschlossen haben. Der Beitragsservice ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation.

Auch ist lt. Aussage des Justiziars des Südwestrundfunks Herrn Dr. Hermann Eicher selbst eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt wie z.B. der NDR (Norddeutscher Rundfunk) keine Behörde, Zitat: "Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar." (nachzulesen unter Punkt 3 am Ende des Abschnitts: http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html )
Auch der NDR selbst bezeichnet sich im Impressum seiner Homepage als Unternehmen (siehe https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/index.html ), und nicht als Behörde.

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadt Oldenburg also unter Berücksichtigung der oben genannten Fakten bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen Rundfunkbeitrag?

(Ob der Rundfunkbeitrag in seiner seit 2013 gültigen Form überhaupt verfassungsgemäß ist, ist außerdem auch fraglich, es liegen lt. Wikipedia z.Zt. mindestens 50 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht dagegen vor, mit steigender Tendenz, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag#Reaktionen_und_Kritik .)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wie viele Zwang…
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21379]
Datum
3. Mai 2017 19:30
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wie viele Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag waren seit Einführung des Rundfunksbeitrages zum 01.01.2013 bei der Stadt Oldenburg anhängig? Bitte teilen Sie mir die Anzahl der Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag unterteilt für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 mit, und wie viele davon jeweils duchgeführt bzw. abgeschlossen wurden, und wie viele davon jeweils noch nicht abgeschlossen sind. 2.) Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden. In einem Artikel in der Nordwestzeitung (NWZ) vom 11.03.2016 steht: "Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten ersucht in der Regel die Kommune ... beim Einziehen säumiger Beiträge um Amtshilfe. ... Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde hat nach dem niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz Vollstreckungshilfe für rückständige Rundfunkbeiträge zu leisten. ..." (Quelle: https://www.nwzonline.de/oldenburg/politik/rundfunkbeitrag-macht-stadt-viel-arbeit_a_6,1,983099810.html) Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiert also Vollstreckungsersuchen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist aber keine Behörde. Der Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern: 1. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter 2. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter 3. Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung die diese Anstalten miteinander geschlossen haben. Der Beitragsservice ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation. Auch ist lt. Aussage des Justiziars des Südwestrundfunks Herrn Dr. Hermann Eicher selbst eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt wie z.B. der NDR (Norddeutscher Rundfunk) keine Behörde, Zitat: "Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar." (nachzulesen unter Punkt 3 am Ende des Abschnitts: http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html ) Auch der NDR selbst bezeichnet sich im Impressum seiner Homepage als Unternehmen (siehe https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/index.html ), und nicht als Behörde. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadt Oldenburg also unter Berücksichtigung der oben genannten Fakten bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen Rundfunkbeitrag? (Ob der Rundfunkbeitrag in seiner seit 2013 gültigen Form überhaupt verfassungsgemäß ist, ist außerdem auch fraglich, es liegen lt. Wikipedia z.Zt. mindestens 50 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht dagegen vor, mit steigender Tendenz, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag#Reaktionen_und_Kritik .)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie unser Serviceangebot genutzt haben. Ihre Anfrage haben wir zur …
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
AW:Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21379] [Vorgang: 2813943]
Datum
4. Mai 2017 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Zwangsvollstreckungen_in_Sachen_Rundfunkbeitrag_21379.eml
9,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie unser Serviceangebot genutzt haben. Ihre Anfrage haben wir zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Fachdienst übersandt. Haben Sie noch Fragen? Dann schicken Sie uns gerne wieder eine E-Mail oder rufen uns unter 0441/235-4444 an. Freundliche Grüße
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in das ServiceCenter der Stadt Oldenburg hat Ihre Mailanfrage bzw. Ihren Antrag vom 04.0…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
AW: Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21379]
Datum
9. Mai 2017 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das ServiceCenter der Stadt Oldenburg hat Ihre Mailanfrage bzw. Ihren Antrag vom 04.05.2017 zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Für die von Ihnen gewünschten Informationen gibt es keine Anspruchsgrundlage. Die von Ihnen zur Begründung des Antrages zitierten Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz) sind offensichtlich nicht einschlägig. Eine andere Anspruchsgrundlage, auf die Sie sich berufen könnten, ist nicht ersichtlich. Darüber hinaus werden die von Ihnen begehrten Informationen nicht standardmäßig statistisch erfasst, so dass mit erheblichem Ermittlungsaufwand zu rechnen wäre. Unabhängig davon weise ich darauf hin, dass die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträgen durch die Stadt Oldenburg gemäß § 7 Absatz 4 des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG) erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information darüber, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Vo…
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21379]
Datum
9. Mai 2017 20:10
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information darüber, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen durch die Stadt Oldenburg erfolgt. Sie schreiben außerdem, dass es für die von mir gewünschten Informationen keine einschlägige gesetzliche Anspruchsgrundlage gibt. Ich möchte Sie deshalb bitten, meine Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln, wie ich das bereits in meinem ersten Schreiben erwähnt hatte, und würde mich im Sinne eines erstrebenswerten transparenten Handelns von Behörden in einem demokratischen Staat über eine Antwort freuen. Auf Bundesebene und in 12 von den 16 Bundesländern gibt es deswegen ja mittlerweile sogar das Informationsfreiheitsgesetz IFG, nach dem alle Menschen Auskünfte von deutschen Behörden und Einblick in staatlichen Dokumente verlangen können. Sie schreiben auch "Darüber hinaus werden die von Ihnen begehrten Informationen nicht standardmäßig statistisch erfasst, so dass mit erheblichem Ermittlungsaufwand zu rechnen wäre." Im bereits von mir erwähnten Artikel in der NWZ vom 11.03.2016 ( https://www.nwzonline.de/oldenburg/politik/rundfunkbeitrag-macht-stadt-viel-arbeit_a_6,1,983099810.html ) steht "... Stadtsprecher Reinhard Schenke ... nennt Zahlen, die seine Einschätzung untermauern: Bis 2014 hatten wir ungefähr 1800 Amtshilfeersuchen im Jahr. 2015 ist die Zahl dann – aufgrund des Adressabgleiches – auf 4000 Fälle gestiegen, rechnet er vor. Und es geht weiter: Aktuell müssten die Sachbearbeiter der Stadt etwa 230 Fällen im Monat nachgehen. Sollte es dabei bleiben, würden es in diesem Jahr 2760 werden." Der Stadtsprecher Reinhard Schenke kannte also anscheinend auf Anfrage der NWZ im Jahr 2016 die genauen Zahlen bis 2015, und weiß dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wie er diese Zahlen für 2016 und 2017 bekommt. Bitte leiten Sie deshalb meine Anfrage an den Leiter des Pressebüros Reinhard Schenke zur Beantwortung weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Sehr geehrte Damen und Herren, ab Freitag, den 12.05.2017, bin ich wieder im B?ro f?r Sie erreichbar. In dringen…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
Automatische Antwort: AW: Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21379]
Datum
9. Mai 2017 20:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ab Freitag, den 12.05.2017, bin ich wieder im B?ro f?r Sie erreichbar. In dringenden F?llen wenden Sie sich bitte an Torsten Br?ggemann, <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>, Tel.: +49(0)441-235-2360. Meine Emails werden nicht automatisch weitergeleitet. Mit freundlichen Gr??en Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie meine Anfrage schon an den Leiter des Pressebüros Reinhard Schenke …
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21379]
Datum
16. Mai 2017 15:18
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie meine Anfrage schon an den Leiter des Pressebüros Reinhard Schenke zur Beantwortung weitergeleitet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Herr Schenke als Pressesprecher der Stadt Oldenburg kann Ihnen auch keine näheren Inf…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
AW: AW: Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21379]
Datum
17. Mai 2017 09:58
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Herr Schenke als Pressesprecher der Stadt Oldenburg kann Ihnen auch keine näheren Informationen geben. Die damalige Veröffentlichung bezog sich lediglich auf eingehende Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice auf Anfrage der NWZ. Sie erfragen jedoch darüber hinaus gehende Informationen (Erledigungsquoten), die nicht standardmäßig statistisch erfasst werden. Darauf hatte ich bereits in meiner Email vom 09.05.2017 hingewiesen. Sofern Sie Detailinformationen zu Fallzahlen der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt den Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln. Bitte sehen Sie daher von weiteren Fragen an die Stadt Oldenburg in dieser Angelegenheit ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Anfragen diesbezüglich per e-Mail an den Beitragsservice wurden entweder von …
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21379]
Datum
17. Mai 2017 12:50
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Anfragen diesbezüglich per e-Mail an den Beitragsservice wurden entweder von denen nicht beantwortet oder es wurde auf deren Geschäftsbericht verwiesen, der diese Informationen jedoch nicht enthält. Wenn es für Sie als Mitarbeiter der Stadtkasse ein so großes Problem darstellt, die Erledigungsquoten der Vollstreckungsersuchen bezüglich von Rundfunkbeiträgen herauszufinden (was mich jedoch etwas wundert da in anderen Fällen offene und erledigte Forderungen der Stadtkasse sonst ja auch erfasst werden), reduziere ich meine Bürgeranfrage hiermit auf die Anfrage nach den Zahlen der in den Jahren 2013 bis 2017 eingegangenen Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und des Norddeutschen Rundfunks bezüglich von Rundfunkbeiträgen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren und der ersuchenden Behörde. Im Rahmen dieser Anfrage möchte ich Ihnen weiterhin mitteilen, dass auch in Niedersachsen ein Transparenzgesetz in Vorbereitung ist (siehe http://www.mj.niedersachsen.de/startseite/themen/niedersaechsisches_informationszugangsgesetz_nizg/niedersaechsisches-informationszugangsgesetz-nizg-150667.html und http://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_17_10000/8001-8500/17-8004.pdf ), nach dem demnächst solche Fragen von Bürgern an Behörden per Gesetz innerhalb von 1 Monat beantwortet werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in hier kommen die erbetenen Daten: 2013: 1.444 Stück 2014: 2.267 Stück 2015: 3.948 Stü…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
AW: AW: AW: Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21379]
Datum
17. Mai 2017 14:26
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in hier kommen die erbetenen Daten: 2013: 1.444 Stück 2014: 2.267 Stück 2015: 3.948 Stück 2016: 3.326 Stück 2017: 1.442 Stück (5 Monate) Gläubiger ist in allen Fällen der Norddeutsche Rundfunk. Mit freundlichen Grüßen

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An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21379]
Datum
17. Mai 2017 16:00
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage, auch wenn unklar geblieben ist wie viele von den Vollstreckungsersuchen jeweils duchgeführt bzw. abgeschlossen wurden, und wie viele davon jeweils noch nicht abgeschlossen sind. Falls Sie diese fehlenden Daten doch noch irgendwann erhalten sollten, würde ich mich über eine Antwort von Ihnen freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in