Zweck der Cookies auf Ihrer Website

Anfrage an: Landgericht Hamburg

die technische Dokumentation, das Konzept oder ahnliche Dokumente, welche erläutern,

- weshalb Sie auf Ihrer Website entgegen Ihrer Datenschutzerklarung Cookies verwenden,
- und wozu diese dienen bzw. welchen Zweck Sie damit verfolgen.

In Ihrer Datenschutzerklärung heißt es:
"Die Website des hamburgischen Justizportals verwendet keine Cookies."
Quelle: http://justiz.hamburg.de/impressum/5886970/datenschutz/

Tatsächlich verwenden Sie entgegen Ihrer Datenschutzerklärung Cookies, was ein durchschnittlich qualifizierter Bürger im Web-Browser leicht feststellen kann und zudem dokumentiert ist unter
https://blog.fefe.de/?ts=a6b41162

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2016
  • Frist
    13. Januar 2017
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Landgericht Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zweck der Cookies auf Ihrer Website [#19561]
Datum
12. Dezember 2016 20:50
An
Landgericht Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die technische Dokumentation, das Konzept oder ahnliche Dokumente, welche erläutern, - weshalb Sie auf Ihrer Website entgegen Ihrer Datenschutzerklarung Cookies verwenden, - und wozu diese dienen bzw. welchen Zweck Sie damit verfolgen. In Ihrer Datenschutzerklärung heißt es: "Die Website des hamburgischen Justizportals verwendet keine Cookies." Quelle: http://justiz.hamburg.de/impressum/5886970/datenschutz/ Tatsächlich verwenden Sie entgegen Ihrer Datenschutzerklärung Cookies, was ein durchschnittlich qualifizierter Bürger im Web-Browser leicht feststellen kann und zudem dokumentiert ist unter https://blog.fefe.de/?ts=a6b41162
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landgericht Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail ist in der Verwaltung des Landgerichts Hamburg angekommen. Sie werden in de…
Von
Landgericht Hamburg
Betreff
AW: Zweck der Cookies auf Ihrer Website [#19561]
Datum
14. Dezember 2016 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail ist in der Verwaltung des Landgerichts Hamburg angekommen. Sie werden in den nächsten Tagen eine Antwort erhalten. Mit freundlichem Gruß
Landgericht Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.12.2016. Wir haben Ihre Hinweise zu der Datenschu…
Von
Landgericht Hamburg
Betreff
AW: Zweck der Cookies auf Ihrer Website [#19561]
Datum
2. Januar 2017 07:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.12.2016. Wir haben Ihre Hinweise zu der Datenschutzerklärung auf der Seite des Landgerichts Hamburg zur Kenntnis genommen und prüfen diese. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweck der Cookies auf Ihrer Website“ vom 12.12…
An Landgericht Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Zweck der Cookies auf Ihrer Website [#19561]
Datum
13. Januar 2017 07:42
An
Landgericht Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweck der Cookies auf Ihrer Website“ vom 12.12.2016 (#19561) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landgericht Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere E-Mail vom 13.01.2017. In Ergänzung zu unserer E-Mail v…
Von
Landgericht Hamburg
Betreff
AW: Zweck der Cookies auf Ihrer Website [#19561]
Datum
13. Januar 2017 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere E-Mail vom 13.01.2017. In Ergänzung zu unserer E-Mail vom 10.12.2016 teile ich Ihnen mit, dass die Datenschutzerklärung auf der Website des Landgerichts Hamburg unter dem 14.12.2016 geändert worden ist und verweise insoweit auf die geänderte Erklärung. Diese lautet nunmehr wie folgt: Datenschutzhinweise Bei jedem Zugriff auf Inhalte dieses Internetangebots werden folgende Daten gespeichert: - Name der angeforderten Datei - Datum und Uhrzeit der Anforderung - Übertragene Datenmenge - Fehlerstatus und - IP-Adresse des angeforderten Rechners. Nach Ablauf von einem Tag werden die Zugriffsdaten anonymisiert, indem die IP-Adresse in den betreffenden Datensätzen gelöscht wird. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die Daten werden weder komplett noch in Auszügen an Dritte weitergegeben. Ein Abgleich mit anderen Datenbeständen findet nicht statt. Sofern innerhalb des Internetangebots die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten ( E-Mail- Adressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Auch hier werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Website des hamburgischen Justizportals verwendet lediglich Session-Cookies. Diese werden auf der Festplatte Ihres Computers gespeichert und haben eine Gültigkeit von 30 Minuten ab der letzten Aktivität auf hamburg.de Wenn Sie es wünschen, können Sie die Verwendung von Cookies über die Einstellungen Ihres Browsers deaktivieren. Bitten verwenden Sie die Hilfefunktion Ihres Internetbrowsers, um zu erfahren, wie Sie die Einstellungen ändern können Mit freundlichen Grüßen