Zweiradausbildung in Fahrschulen trotz Corona?

Anfrage an: Landtag Niedersachsen

Fahrschulen sind derzeit geschlossen, weil der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Doch wie sieht es bei der praktischen Ausbildung für Zweiräder aus? Hier ist der Abstand zwischen Lehrer und Schüler üblicherweise größer als 15m - gibt es hier eine Sonderregelung?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. April 2020
  • Frist
    4. Mai 2020
  • 33 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fahrschulen sind derze…
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zweiradausbildung in Fahrschulen trotz Corona? [#183989]
Datum
4. April 2020 22:29
An
Landtag Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fahrschulen sind derzeit geschlossen, weil der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Doch wie sieht es bei der praktischen Ausbildung für Zweiräder aus? Hier ist der Abstand zwischen Lehrer und Schüler üblicherweise größer als 15m - gibt es hier eine Sonderregelung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183989 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag Niedersachsen
WG: Fahrschulunterricht für Zweiräder (parktische Ausbildung im Hinblick auf Corona-Beschränkungen) Sehr [geschwär…
Von
Landtag Niedersachsen
Betreff
WG: Fahrschulunterricht für Zweiräder (parktische Ausbildung im Hinblick auf Corona-Beschränkungen)
Datum
8. April 2020 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ihre Mail-Anfrage an die Landtagsverwaltung ist von dieser zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Es haben uns bereits einige Anfragen zu den Ausnahmemöglichkeiten für die Fortführung der Motoradausbildung erreicht. Die Situation für die Fahrschulen ist gegenwärtig sehr schwierig. Gerade bei der Motorradausbildung ist in der Tat ein Kontakt zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer nahezu ausgeschlossen. Wir hatten daher das Problem noch einmal vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS), welches für die Regelungen im Rahmen des Infektionsschutzes zuständig ist, hinsichtlich möglicher Ausnahmen überprüfen lassen. Das MS teilte mir hierzu mit: "Es gibt keine Möglichkeit, dem nachstehenden Anliegen, Zulassung der Motorrad-Ausbildung an Fahrschulen, nachzukommen. § 6 Absatz 2 Nr. 6 der Verordnung vom 27.3.2020 regelt, dass Fahrschulen zu schließen sind. Eine Ausnahmeregelung sieht die VO nicht vor." Da die neue Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 7. April 2020 (Nds. GVBl. S. 63) in § 7 Abs. 2 Nr. 6 eine gleichlautende Vorschrift enthält und ebenfalls keine Ausnahmeregelungen enthält, hat diese Rechtseinschätzung weiterhin Bestand. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]