Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.07.2021, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Wir legen Ihre Anfrage dergestalt aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich der Empfehlung für eine 2. Impfstoffdosis nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion vorliegen.
Dem RKI liegen hierzu jedoch keine Informationen vor, welche nicht bereits öffentlich zugänglich sind. Wir verweisen hierzu auf die Empfehlung der
Ständigen Impfkommission (STIKO) und die darauf basierende Informationsaufbereitung unter folgender Webseite:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV...
Dort heißt es zu dem Unterprunkt „Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?“:
„Aufgrund der bestehenden Immunität nach früherer Infektion ist eine Dosis ausreichend, da sich dadurch bereits hohe Antikörperkonzentrationen erzielen lassen, die durch eine 2. Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden. Ob und wann zu einem späteren Zeitpunkt eine 2. COVID-19-Impfung notwendig ist, lässt sich gegenwärtig nicht sagen. Bei Personen mit eingeschränkter Immunfunktion sollte im Einzelfall entschieden werden, ob eine Impfstoffdosis ausreicht oder eine vollständige Impfserie verabreicht werden sollte. Dies hängt maßgeblich von Art und Ausprägung der Immundefizienz ab. Auch wenn mehr als 6 Monate seit der Diagnosestellung vergangen sind, reicht eine Impfstoffdosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus. Für die Impfung von Personen mit früherer Infektion können alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe entsprechend den Empfehlungen der STIKO verwendet werden.“
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die individuell-medizinische (Impf-)Beratung im Übrigen jedoch nicht in den Aufgabenbereich des RKI fällt, sondern der/die zuständige Arzt/Ärztin konsultiert werden sollte, der/die mit der Krankengeschichte Ihrer Mutter vertraut ist.
Mit freundlichen Grüßen