Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 24.03.2020

nach dortigem § 18 Abs. 7 ist
"der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnem, eigenen Kindern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten
Bereich."
Ein triftiger Grund.
Meine Frage: Wer gehört zu den "Alten" im Sinne dieser Verordnung?
Mit freundlichem Gruß

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Michael Dr. Klapperstück
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Michael Dr. Klapperstück
Betreff
Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 24.03.2020 [#183611]
Datum
29. März 2020 16:52
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach dortigem § 18 Abs. 7 ist "der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnem, eigenen Kindern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich." Ein triftiger Grund. Meine Frage: Wer gehört zu den "Alten" im Sinne dieser Verordnung? Mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Dr. Klapperstück Anfragenr: 183611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183611 Postanschrift Michael Dr. Klapperstück << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Dr. Klapperstück
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Ihre Anfrage vom 29.03.2020 Sehr geehrter Herr Dr. Klapperstück, Ihre Anfrage zum Geltungsbereich der 2.SARS-CoV-…
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.03.2020
Datum
31. März 2020 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Klapperstück, Ihre Anfrage zum Geltungsbereich der 2.SARS-CoV-2-EindV stellen Sie bitte an das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt. Ich erlaube mir allerdings den Hinweis, dass die von Ihnen genannte Verordnung voraussichtlich noch in dieser Woche außer Kraft treten wird. Mit freundlichen Grüßen
Michael Dr. Klapperstück
AW: Ihre Anfrage vom 29.03.2020 [#183611] Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort auf meine mail ist äuß…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Michael Dr. Klapperstück
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29.03.2020 [#183611]
Datum
7. April 2020 09:19
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort auf meine mail ist äußerst unbefriedigend. 1. Ich habe nicht nach dem Geltungungsbereich der Landesverordnung gefragt. 2. Ihr Hinweis zum Außerkrafttreten der Verordnung hat ebenfalls mit meiner Anfrage nichts zu tun. Die dritte Verordnung ist ebenfalls wie die zweite vom Ministerpräsidenten unterzeichnet. Eine Mitwirkung Ihres Ministeriums setze ich voraus. Deshalb noch einmal meine Frage: nach § 18 Abs. 4 Satz 7 wird geregelt: "der Besuch bei Ehe-und Lebenspartnem, eigenen Kindern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich," Welcher Personenkreis gehört im Sinne der Verordnung zu den"Alten"? Ich möchte Sie bitten, mir eine qualifizierte Antwort zukommen zu lassen. Mit freundlichem Gruß Dr. Klapperstück Stadtrat a.D. ... Mit freundlichen Grüßen Michael Dr. Klapperstück Anfragenr: 183611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183611 Postanschrift Michael Dr. Klapperstück << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage vom 29.03.2020 [#183611] Sehr geehrter Herr Dr. Klapperstück, ich verweise auf mein…
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage vom 29.03.2020 [#183611]
Datum
7. April 2020 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Klapperstück, ich verweise auf meine E Mail vom 31.03.2020. Falls Sie von der Landesregierung Auskunft erwarten, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Diese hatte ich Ihnen mit der vorgenannten E Mail benannt. Wie Sie es richtig formulieren, habe ich Sie zur zeitlichen Geltungsdauer nur hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen