Zweiten Innenrevisionsbericht zur Arbeit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales

den zweiten Innenrevisionsbericht zur Arbeit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der laut Presseberichten im Mai 2015 fertiggestellt wurde.

Es wird auf das hohe öffentliche Interesse verwiesen, das durch eine Vielzahl von Presseveröffentlichtungen belegt ist. Eine pauschale Verweigerung der Herausgabe mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz ist nicht möglich, entsprechende Passagen können geschwärzt werden.

Die Anfrage erfolgt für die Initiative Neue Nachbarschaft // Moabit und den Verein Moabit e.V.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    18. Mai 2015
  • Frist
    19. Juni 2015
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Tobias Weihmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Zweiten Innenrevisionsbericht zur Arbeit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales [#9858]
Datum
18. Mai 2015 23:54
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den zweiten Innenrevisionsbericht zur Arbeit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der laut Presseberichten im Mai 2015 fertiggestellt wurde. Es wird auf das hohe öffentliche Interesse verwiesen, das durch eine Vielzahl von Presseveröffentlichtungen belegt ist. Eine pauschale Verweigerung der Herausgabe mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz ist nicht möglich, entsprechende Passagen können geschwärzt werden. Die Anfrage erfolgt für die Initiative Neue Nachbarschaft // Moabit und den Verein Moabit e.V.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann

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