Zweiter Lockdown

Es ist ja bekanntermaßen geplant, Ende August einen zweiten Lockdown für 3 bis 6 Monate durchzuführen. Meine Frage ist jetzt: Wie sehen die Vorbereitungsmaßnamen aus und wie bereiten wir uns auch privat am besten darauf vor? Gibt es von der Stadt dann Telefone, wo man nachfragen kann und wird man vorher informiert.
Über eine kurze Nachricht würde ich mich freuen.

Mit Besten Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
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Christoph von der Heyden
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist j…
An Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main Details
Von
Christoph von der Heyden
Betreff
Zweiter Lockdown [#194142]
Datum
2. August 2020 22:33
An
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist ja bekanntermaßen geplant, Ende August einen zweiten Lockdown für 3 bis 6 Monate durchzuführen. Meine Frage ist jetzt: Wie sehen die Vorbereitungsmaßnamen aus und wie bereiten wir uns auch privat am besten darauf vor? Gibt es von der Stadt dann Telefone, wo man nachfragen kann und wird man vorher informiert. Über eine kurze Nachricht würde ich mich freuen. Mit Besten Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph von der Heyden Anfragenr: 194142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194142/ Postanschrift Christoph von der Heyden << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph von der Heyden

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Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr von der Heyden, im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann danken wir Ihnen für Ihr…
Von
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main
Betreff
AW: Zweiter Lockdown
Datum
7. August 2020 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,9 KB


Sehr geehrter Herr von der Heyden, im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann danken wir Ihnen für Ihre E-Mail vom 05.08.2020. Da keine amtlichen Informationen bezüglich eines geplanten Lockdown Ende August existieren, können wir Ihrem Antrag auf Aktenauskunft auch nicht nachkommen. Bei der von Ihnen genannten "bekanntermaßen Planung, Ende August einen zweiten Lockdown für 3 bis 6 Monate durchzuführen" handelt es sich um gezielt gestreute Falschinformationen. Insbesondere in Krisenzeiten bergen solche Gerüchte die Gefahr, Menschen weiter zu verunsichern oder sogar in eine Radikalisierung zu treiben. Wir können Ihnen versichern, dass der Stadt Frankfurt am Main keine Anordnung o.ä. von der Bundesregierung zu einem Lockdown Ende August vorliegt. Wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben. Mit freundlichen Grüßen