Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Fragen zum "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"

1. Unter „3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ heißt es im Gesetzesentwurf: „Soweit das Bundesministerium für Gesundheit auf dieser Basis Rechtsverordnungen erlassen würde, könnte bei Verfolgung der Strategie, durch verstärkte symptomunabhängige Testungen die stufenweise Rückkehr zum norma-len Wirtschaftsleben zu ermöglichen, geschätzt etwa viereinhalb Millionen PCR-Tests pro Woche zusätzlich durch die GKV zu tragen sein ()“.
In den Wochen 12-16/2020 wurden durchschnittlich gut 350.000 Tests pro Woche durchgeführt, was bei der geplanten Erhöhung zu ca. 4.850.000 Tests wöchentlich führen würde.
Mangels Angaben zur Spezifität der verwendeten Tests wird hier der sehr gute Wert von 99,9% angenommen, was zu 0,1% falsch-positiven Ergebnissen führen würde.
Für die geplanten symptomunabhängigen Testungen würde das bei dieser Test-Größenordnung 4.850 falsch-positive Resultate ergeben – pro Woche.
Da bei symptomunabhängigen Massentestungen die Prävalenz minimal ist, ist damit zu rechnen, dass nur eine verschwindende Anzahl richtig-positiv ist, die überwältigende Mehrheit dagegen falsch-positiv.

Dazu meine Fragen:
Wie unterscheiden Sie falsch-positive Ergebnisse von richtig-positiven Ergebnissen?
Wie fließt dies Wissen in Ihren Umgang mit den Testergebnissen ein, wie stellen Sie sicher, nur die richtig-positiven Ergebnisse zu verwerten?
Da ich davon ausgehe, dass Sie vor der Vorlage des Gesetzesentwurfs entsprechende Überlegungen und Berechnungen angestellt n und auch Zugriff auf relevante Daten wie die Spezifität der Tests haben, bitte ich um die Unterlagen, die diese Informationen enthalten.

2. Weiter heißt es dort zu den geplanten Massentests: „() dies könnte zu monatlichen Mehrbelastun-gen der GKV zwischen 1 und 1,5 Mrd. Euro führen. Gleichzeitig ginge damit eine Verbes-serung der Verhütung in Bezug zu COVID-19-Ansteckungen einher. Dadurch werden Ko-sten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden.“

Dazu meine Frage:
Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher Datenlage sollen Krankenkassen (d.h. deren Mitglieder) mindestens 1 Milliarde Euro monatlich für die in der überwältigenden Mehrheit falsch-postiven Testresultate zahlen?
Da ich davon ausgehe, dass Sie vor der Vorlage des Gesetzesentwurfs entsprechende Überlegungen und Berechnungen angestellt haben, in welcher Relation die Kosten für die Tests zu möglichen COVID-Krankenbehandlungen stehen würden bzw. dass monatlich mindestens zwischen 1 und 1,5 Milliarden Euro an COVID-Krankenbehandlungen anstehen würden, bitte ich um die Unterlagen, die diese Informationen enthalten.

3. Am 24.04.2020 sagte der Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts Schaade laut ZDF, er halte „weitere Lockerungen derzeit für nicht möglich. Nachdenken darüber könne man allenfalls, wenn die täglichen Fallzahlen auf wenige Hundert gesunken seien. Erst dann könne es weitere oder weitgehende Lockerungen geben.“
Wöchentlich 4.850.000 Tests ergeben bei einer Spezifität von 99,9% 4.850 falsch-positive Resultate (s.o.), das sind durchschnittlich fast 700 pro Tag (und bei einer Spezifität von 99% sind es schon an die 7.000 täglich).
Bei den geplanten Massentests wird es allein aufgrund der falsch-positiven Ergebnisse bestenfalls mehrere hundert, aber niemals „wenige Hundert“ Fälle geben.
Unter diesen Umständen würde über des Ende des Lockdown nicht einmal nachgedacht werden - und das könnte sogar ohne einen einzigen Infizierten der Fall sein.

Dazu meine Fragen:
Ist Ihrem Ministerium dieser eklatante Widerspruch bekannt, der sich aus den Aussagen des RKI-Vizepräsidenten und den geplanten Massentests ergeben?
Wie soll dieser Widerspruch gelöst werden, um zu einem wissenschaftlich seriösen und logisch nachvollziehbaren Ende des Lockdowns zu kommen?
Da ich davon ausgehe, dass Sie vor der Vorlage des Gesetzesentwurfs entsprechende Überlegungen angestellt haben, bitte ich um die Unterlagen, die diese Informationen enthalten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen zum "Zweiten…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [#185375]
Datum
26. April 2020 18:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen zum "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" 1. Unter „3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ heißt es im Gesetzesentwurf: „Soweit das Bundesministerium für Gesundheit auf dieser Basis Rechtsverordnungen erlassen würde, könnte bei Verfolgung der Strategie, durch verstärkte symptomunabhängige Testungen die stufenweise Rückkehr zum norma-len Wirtschaftsleben zu ermöglichen, geschätzt etwa viereinhalb Millionen PCR-Tests pro Woche zusätzlich durch die GKV zu tragen sein ()“. In den Wochen 12-16/2020 wurden durchschnittlich gut 350.000 Tests pro Woche durchgeführt, was bei der geplanten Erhöhung zu ca. 4.850.000 Tests wöchentlich führen würde. Mangels Angaben zur Spezifität der verwendeten Tests wird hier der sehr gute Wert von 99,9% angenommen, was zu 0,1% falsch-positiven Ergebnissen führen würde. Für die geplanten symptomunabhängigen Testungen würde das bei dieser Test-Größenordnung 4.850 falsch-positive Resultate ergeben – pro Woche. Da bei symptomunabhängigen Massentestungen die Prävalenz minimal ist, ist damit zu rechnen, dass nur eine verschwindende Anzahl richtig-positiv ist, die überwältigende Mehrheit dagegen falsch-positiv. Dazu meine Fragen: Wie unterscheiden Sie falsch-positive Ergebnisse von richtig-positiven Ergebnissen? Wie fließt dies Wissen in Ihren Umgang mit den Testergebnissen ein, wie stellen Sie sicher, nur die richtig-positiven Ergebnisse zu verwerten? Da ich davon ausgehe, dass Sie vor der Vorlage des Gesetzesentwurfs entsprechende Überlegungen und Berechnungen angestellt n und auch Zugriff auf relevante Daten wie die Spezifität der Tests haben, bitte ich um die Unterlagen, die diese Informationen enthalten. 2. Weiter heißt es dort zu den geplanten Massentests: „() dies könnte zu monatlichen Mehrbelastun-gen der GKV zwischen 1 und 1,5 Mrd. Euro führen. Gleichzeitig ginge damit eine Verbes-serung der Verhütung in Bezug zu COVID-19-Ansteckungen einher. Dadurch werden Ko-sten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden.“ Dazu meine Frage: Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher Datenlage sollen Krankenkassen (d.h. deren Mitglieder) mindestens 1 Milliarde Euro monatlich für die in der überwältigenden Mehrheit falsch-postiven Testresultate zahlen? Da ich davon ausgehe, dass Sie vor der Vorlage des Gesetzesentwurfs entsprechende Überlegungen und Berechnungen angestellt haben, in welcher Relation die Kosten für die Tests zu möglichen COVID-Krankenbehandlungen stehen würden bzw. dass monatlich mindestens zwischen 1 und 1,5 Milliarden Euro an COVID-Krankenbehandlungen anstehen würden, bitte ich um die Unterlagen, die diese Informationen enthalten. 3. Am 24.04.2020 sagte der Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts Schaade laut ZDF, er halte „weitere Lockerungen derzeit für nicht möglich. Nachdenken darüber könne man allenfalls, wenn die täglichen Fallzahlen auf wenige Hundert gesunken seien. Erst dann könne es weitere oder weitgehende Lockerungen geben.“ Wöchentlich 4.850.000 Tests ergeben bei einer Spezifität von 99,9% 4.850 falsch-positive Resultate (s.o.), das sind durchschnittlich fast 700 pro Tag (und bei einer Spezifität von 99% sind es schon an die 7.000 täglich). Bei den geplanten Massentests wird es allein aufgrund der falsch-positiven Ergebnisse bestenfalls mehrere hundert, aber niemals „wenige Hundert“ Fälle geben. Unter diesen Umständen würde über des Ende des Lockdown nicht einmal nachgedacht werden - und das könnte sogar ohne einen einzigen Infizierten der Fall sein. Dazu meine Fragen: Ist Ihrem Ministerium dieser eklatante Widerspruch bekannt, der sich aus den Aussagen des RKI-Vizepräsidenten und den geplanten Massentests ergeben? Wie soll dieser Widerspruch gelöst werden, um zu einem wissenschaftlich seriösen und logisch nachvollziehbaren Ende des Lockdowns zu kommen? Da ich davon ausgehe, dass Sie vor der Vorlage des Gesetzesentwurfs entsprechende Überlegungen angestellt haben, bitte ich um die Unterlagen, die diese Informationen enthalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185375
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [#185375]
Datum
29. April 2020 07:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: WG: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [#185375]
Datum
2. Juni 2020 14:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 26.04.2020 (#185375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185375
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Von
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Betreff
AW: WG: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [#185375]
Datum
20. Juni 2020 13:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 26.04.2020 (#185375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185375/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesminister…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [#185375]
Datum
25. Juni 2020 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände noch nicht beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der großen Anzahl von eingegangenen IFG-Anträgen, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch Covid-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie leider noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei ei…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [#185375]
Datum
5. August 2020 20:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 26.04.2020 (#185375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185375/
Bundesministerium für Gesundheit
WG: Unterlagen zu meiner Anfrage [#185375] vom 26.04.2020 [#194592] Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfra…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Unterlagen zu meiner Anfrage [#185375] vom 26.04.2020 [#194592]
Datum
6. August 2020 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage, dass Ihr IFG Antrag von 26.04.2020 weiterhin unbeantwortet ist, teile ich Ihnen folgendes mit: Da weiterhin alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorwiegend mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie betraut sind, zur Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage herangezogen werden müssen, kommt es nach wie vor zu einer Verzögerung in der Bearbeitung Ihres Antrags. Das Aufkommen der bis heute eingegangenen IFG-Anfragen zur Pandemie sind zudem sehr hoch und fast ausschließlich sehr umfangreich. Ich muss Sie daher nochmals um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit und um Geduld bitten. Ihre unten stehende Erweiterung (#194592) Ihres Antrags vom 26.04.2020 (#185375) wird als ein Antrag geführt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
WG: Unterlagen zu meiner Anfrage [#185375] vom 26.04.2020 [#194592] Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfra…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Unterlagen zu meiner Anfrage [#185375] vom 26.04.2020 [#194592]
Datum
6. August 2020 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage, dass Ihr IFG Antrag von 26.04.2020 weiterhin unbeantwortet ist, teile ich Ihnen folgendes mit: Da weiterhin alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorwiegend mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie betraut sind, zur Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage herangezogen werden müssen, kommt es nach wie vor zu einer Verzögerung in der Bearbeitung Ihres Antrags. Das Aufkommen der bis heute eingegangenen IFG-Anfragen zur Pandemie sind zudem sehr hoch und fast ausschließlich sehr umfangreich. Ich muss Sie daher nochmals um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit und um Geduld bitten. Ihre unten stehende Erweiterung (#194592) Ihres Antrags vom 26.04.2020 (#185375) wird als ein Antrag geführt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Unterlagen zu meiner Anfrage [#185375] vom 26.04.2020 [#194592] [#185375] Sehr geehrteAntragsteller/in me…
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Betreff
AW: WG: Unterlagen zu meiner Anfrage [#185375] vom 26.04.2020 [#194592] [#185375]
Datum
8. September 2020 11:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 26.04.2020 (#185375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 103 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185375/
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AW: WG: Unterlagen zu meiner Anfrage [#185375] vom 26.04.2020 [#194592] [#185375] Sehr geehrteAntragsteller/in me…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterlagen zu meiner Anfrage [#185375] vom 26.04.2020 [#194592] [#185375]
Datum
5. Oktober 2020 20:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 26.04.2020 (#185375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 130 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185375/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen zitierte Aussage fi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [#185375]
Datum
9. Oktober 2020 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen zitierte Aussage findet sich nicht im Gesetzentwurf unter "Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand". Den Entwurf des Gesetzes können Sie hier einsehen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/1... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort. Dass dieser Entwurf nur kurz nach meiner Anfrage …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [#185375]
Datum
16. Oktober 2020 14:38
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort. Dass dieser Entwurf nur kurz nach meiner Anfrage abgeändert wurde, ist mir nicht entgangen. Ich habe mich aber dazu entschlossen, die Anfrage nicht zurückzuziehen, da das Kernproblem bleibt: die falsch-positiven Resultate. In einem Punkt muß ich mich korrigieren: die angenommene Spezifität der PCR ist mit 99,9% leider viel zu optimistisch angesetzt, anhand des INSTAND-Ringversuchs (https://corona-ausschuss.de/wp-content/uploads/2020/07/Instand-Ringversuch-Virusgenom-Nachweis-SARS-CoV-2.pdf) kann realistischerweise eher von ca. 99% Spezifität, also 1% falsch-positiven Ergebnissen ausgegangen werden. Daher ergeben sich aus aktuell ca. 1 Million durchgeführten Tests pro Woche 10.000 falsch-positive Tests - bei den insgesamt annähernd 20 Millionen durchgeführten Tests sind es 200.000 falsch-Positive bei aktuell ca. 350.000 "bestätigten Fällen" lt. RKI. Dass solche Dimensionen nicht hinnehmbar sind, ist selbstverständlich unstrittig. Daher ist die Frage zentral, wie die falsch-Positiven von den Richtig-Positiven unterschieden werden, um Falsch-Behandlungen, fehlerhafte Fallstatistiken, unnötige Quarantäne- und sonstige Maßnahmen etc. zu vermeiden. Wie wird dies insbesondere bei Personen ohne jegliche Symptome und Personen mit den üblichen Erkältungssymptomen überprüft? Ich erbitte konkrete Informationen über die dafür verwendeten Methoden (Virusisolation, Genomsequenzierung, Begrenzung des Ct-Werts etc.) mit Unterlagen, die dies dokumentieren. Ihrer hoffentlich zeitnahen und klärenden Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185375/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o.g. IFG-Antrag erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Zu 1 Im Gesetzgebungsverfahren…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [#185375]
Datum
11. Oktober 2021 11:18
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o.g. IFG-Antrag erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Zu 1 Im Gesetzgebungsverfahren wurden keine amtlichen Unterlagen im Sinne der Thesen der Fragestellung erstellt. Zu der von Ihnen aufgeworfenen Problematik falschpositiver oder falschnegativer PCR-Testergebnisse wird auf die Ausführungen am Ende dieses Dokumentes verwiesen. Die Zahl der wöchentlich durchgeführten PCR-Tests zu keinem Zeitpunkt auf eine Wochenmarke von 4.850.000 gestiegen. In den seit dem 20. März 2020 veröffentlichten und frei zugänglichen Situationsberichten des Robert Koch-Instituts finden sich umfangreiche Informationen dazu (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Anzahl der SARS-CoV-2-Testungen in Deutschland (Stand 31.08.2021, 12:00 Uhr); KW=Kalenderwoche KW Anzahl Testungen Positiv getestet Positiv in % übermittelnde Labore bis KW10/2020 87.863 2.763 3,14% 48 11 127.457 7.582 5,9% 114 12 348.619 23.820 6,8% 152 13 360.964 31.347 8,7% 149 14 392.984 35.389 9,0% 143 15 379.233 30.728 8,1% 163 16 330.027 21.993 6,7% 167 17 347.578 17.367 5,0% 174 18 326.788 12.608 3,9 175 19 403.875 10.755 2,7 182 20 430.882 7.227 1,7 181 21 344.782 5.116 1,5 172 22 405.269 4.310 1,1 178 23 340.986 3.208 0,9 176 24 325.575 2.716 0,8 171 25 384.311 5.136 1,3 173 26 462.942 3.603 0,8 177 27 500.122 3.012 0,6 148 28 504.596 2.938 0,6 175 29 531.571 3.408 0,6 168 30 572,967 4,534 0.79 182 31 581,037 5,699 0.98 168 32 733,990 7,330 1.00 168 33 891,988 8,661 0.97 188 34 1,092,350 9,226 0.84 198 35 1,115,638 8,309 0.74 190 36 1,099,560 8,175 0.74 192 37 1,162,133 10,025 0.86 193 38 1,148,282 13,268 1.16 201 39 1,153,075 14,044 1.22 182 40 1.101.080 18.279 1,66 190 41 1.213.658 30.519 2,51 192 42 1.212.363 43.927 3,62 194 43 1.418.726 78.106 5,51 204 44 1.631.343 116.673 7,15 204 45 1.608.125 126.141 7,84 203 46 1.422.301 126.181 8,87 201 47* 1.394.255 128.668 9,23 201 48 1.379.859 126.140 9,14 205 49 1.347.625 135.136 10,03 204 50 1.504.313 170.200 11,31 201 51 1.599.120 184.940 11,57 202 52 1.057.269 136.998 12,96 188 53/2020 845.729 129.930 15,36 205 1/2021 1.228.604 157.569 12,83 205 2/2021 1.185.297 123.858 10,45 205 3/2021 1.107.202 109.764 9,91 205 4/2021 1.141.389 96.366 8,44 202 5/2021 1.092.988 82.007 7,50 203 6/2021 1.047.658 67.336 6,43 205 7/2021 1.069.784 65.440 6,12 190 8/2021 1.171.798 72.059 6,15 210 9/2021 1.153.270 71.715 6,22 211 10/2021 1.280.050 85.655 6,69 215 11/2021 1.367.247 107.827 7,89 209 12/2021 1.415.220 131.857 9,32 206 13/2021 1.178.378 128.814 10,93 207 14/2021 1.168.950 140.800 12,04 208 15/2021 1.311.887 163.282 12,45 208 16/2021 1.409.259 175.711 12,47 201 17/2021 1.337.504 149.805 11,20 200 18/2021 1.255.723 128.709 10,25 212 19/2021 1.100.259 90.312 8,21 210 20/2021 1.218.698 70.278 5,77 208 21/2021 944.271 39.105 4,14 206 22/2021 871.457 27.201 3,12 201 23/2021 835.367 19.298 2,31 209 24/2021 730.722 10.462 1,43 205 25/2021 714.477 6.927 0,97 209 26/2021 726.832 5.890 0,81 214 27/2021 612.225 6.872 1,12 212 28/2021 605.921 9.854 1,63 207 29/2021 592.512 13.779 2,33 207 30/2021 581.423 17.091 2,94 206 31/2021 586.281 22.431 3,83 207 32/2021 564.630 34.180 6,05 202 33/2021 682.995 53.772 7,87 202 34/2021 833.335 69.594 8,35 196 Summe 70.379.237 4.481.082 Die aktuellen Testzahlen können auch hier umfassend eingesehen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Zu 2 Im Gesetzgebungsverfahren wurden keine amtlichen Unterlagen im Sinne der Thesen der Fragestellung erstellt. Der Verlauf einer Pandemie hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dies trifft in besonderem Maße für eine neues Virus wie den neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu. Auch eine Vorhersage, welche Kosten möglicherweise bei einer ungebremsten Ausbreitung des Coronavirus im Krankenhaussektor entstehen könnten, wäre höchst spekulativ und zudem ethisch äußerst fragwürdig. Das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zielte insbesondere darauf, Infektionsketten früh zu erkennen und wirksam zu unterbrechen. Die Maßnahmen umfassten u.a. die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, das Ermöglichen von mehr Corona-Tests in Pflegeheimen und einer Erweiterung der Meldepflichten. Das generelle Ziel war das Verhindern von unkontrollierten Ausbrüchen und die Sorge dafür, dass das Gesundheitswesen auch weiterhin nicht überlastet wurde. Zu 3 Im Gesetzgebungsverfahren wurden keine amtlichen Unterlagen im Sinne der Thesen der Fragestellung erstellt. Zu 4 Zu der von Ihnen aufgeworfenen Problematik falschpositiver oder falschnegativer PCR-Testergebnisse wird auf die Ausführungen am Ende dieses Dokumentes verwiesen. Am 16. Juni 2021 veröffentliche das RKI einen aktualisierten Bericht zu Virusvarianten von SARS-CoV-2 in Deutschland. In diesem Bericht werden Ergebnisse aus drei unterschiedlichen Datenquellen zum Vorkommen von besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (variants of concern; VOC) dargestellt. Dies ermöglicht eine Einschätzung der aktuellen Situation in Deutschland. Die Zusammenfassung weist folgende wichtige Erkenntnisse aus und enthält jeweils entsprechende Ausführungen dazu: 1. die Analyse von Gesamtgenomsequenzierungen; sie zeigt einen Anteil von < 1% für die VOC B.1.351 (Beta) und P.1. (Gamma), 6% für B.1.617.2 (Delta) und 86% für die VOC B.1.1.7 (Alpha) in SARS-CoV-2-Genomen in KW22/2021 in den Stichproben. 2. die RKI-Testzahlerfassung; sie zeigt einen stabil niedrigen Anteil für die VOC B.1.351 und P.1, von zusammen 0,8%, einen niedrigen aber leicht steigenden Anteil von B.1.617.2 von 2% und einen stabil hohen Anteil der VOC B.1.1.7 von 88% in KW22/2021. 3. eine Zusammenfassung der Meldedaten gemäß IfSG; bezogen auf alle Fällen für die Informationen zur Bestimmung der Variante, d.h. diagnostischen Verdacht auf oder Nachweis der VOC vorlagen, lag der Anteil von B.1.315 (Beta) und P.1. (Gamma) bei je 0,5%, B.1.617.2 (Delta) bei 3,2% und B.1.1.7 (Alpha) bei 90% in KW23/2021. Der Bericht kann hier nachgelesen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... . Mit den im Labor routinemäßig verwendeten Zellarten wird ein breites Spektrum medizinisch relevanter Viren erfasst. Die Virusisolierung auf Zellkulturen ist daher die Methode der Wahl, wenn der Erreger nicht bekannt ist und eine breite Virussuche angestrebt wird. Ebenso kann die Frage nach der Infektiosität und Vermehrungsfähigkeit der Viren nur durch Anzucht auf Zellkulturen beantwortet werden. Die Virusisolierung auf Zellkulturen hat damit auch im Zeitalter der molekularen Diagnostik ihren unbestrittenen Stellenwert. Eine ganze Reihe von medizinisch relevanten Viren können jedoch nicht oder nur mit großem Aufwand auf Spezialzellen, die im Routinelabor üblicherweise nicht vorhanden sind, angezüchtet werden. Der Erfolg einer Virusisolierung auf Zellkulturen ist von vielen Faktoren abhängig. Eine mikrobielle Begleitflora im Untersuchungsmaterial (z.B. Rachenabstrich) kann den Nachweis auf Zellkulturen stören und erfordert einen erhöhten Einsatz von Antibiotika und Fungistatika. Trotz dieser Maßnahmen gelingt die Kultur nicht immer. Eine unsachgemäß Probenentnahme oder ein Transport können die Vermehrungsfähigkeit der Viren beeinträchtigen. Labile Viren, wie z.B. die respiratorischen Viren, werden sehr rasch inaktiviert. Vor diesem Hintergrund wird die Isolierung von Coronaviren nahezu ausschließlich im Forschungskontext oder in dafür geeignete Laboren vorgenommen. Mehrere Studien deuten darauf hin, dass eine erfolgreiche Virusanzucht aus Patientenmaterial mit der Höhe der SARS-CoV-2-RNA-Last im Untersuchungsmaterial korreliert (Perera et al., 2020; van Beek et al., 2020; Wolfel et al., 2020), sofern dies nach Symptombeginn entnommen wurde. Unterscheidung falsch- und richtigpostive Testergebnisse Durch das umfangreiche Testgeschehen in der dritten Welle der Coronapandemie mit Selbst- und Schnelltests in Testzentren, Schulen, Einrichtungen, Betrieben und an vielen anderen Stellen wird es möglich, Personen mit Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu identifizieren. Der Infektionsverdacht muss durch einen RT-PCR-Tests bestätigt werden. In Zweifelsfällen handeln die Labore in der unten geschilderten Weise und stellen sicher, dass falsche Ergebnisse soweit wie irgend möglich ausgeschlossen werden (vgl. hierzu auch https://edoc.rki.de/handle/176904/6957). Niedrige Positivraten bei einer hohen Zahl von Testungen sind indirekte Hinweise auf die hohe Spezifität der PCR. Weitere Informationen zu den Leistungsparametern Diagnostischer Tests sind beim RKI verfügbar (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). In Deutschland kommen sowohl kommerzielle SARS-CoV-2-Tests als auch in-house-Tests zum direkten Erreger-Nachweis von SARS-CoV-2 zum Einsatz. Eine Übersicht zu den in Deutschland erhältlichen kommerziellen Tests findet sich hier: https://www.dimdi.de/dynamic/de/mediz... . Zum Teil sind die Informationen zur Validierung bereits auf den entsprechenden wissenschaftlichen Seiten (Instand e.V.; Pubmed) öffentlich zugänglich. Informationen zu den vom Konsiliarlabor für Coronaviren publizierten RT-PCR-Assays sind hier zu finden: https://www.eurosurveillance.org/cont... . Für eine labordiagnostische Untersuchung zur Klärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 wurden PCR-Nachweissysteme entwickelt und validiert. Sie gelten als „Goldstandard“ für die Diagnostik. Nähere Angaben sind über die Weltgesundheitsorganisation (https://www.who.int/publications/i/it... ) bzw. die Foundation for Innovative New Diagnostics (https://www.eurosurveillance.org/cont... ) verfügbar. Es steht eine Reihe von kommerziellen Testsystemen mit hoher Spezifität und unterschiedlicher Bearbeitungsdauer zur Verfügung. Bei niedriger Prävalenz und niederschwelliger Testindikation (einschließlich der Testung asymptomatischer Personen) werden an die Spezifität der Teste im Hinblick auf den positiven Vorhersagewert hohe Anforderungen gestellt. Dem tragen z. B. "Dual Target" Tests Rechnung. Unabhängig vom Testdesign sind jedoch grundsätzlich die für einen Test vorliegenden Daten zu den Leistungsparametern entscheidend. Die verwendeten Targets (Zielgene) können sich zwischen verschiedenen Testsystemen sowie innerhalb eines Testsystems (z. B. im Falle von "Dual Target"-Tests) in ihrer analytischen Spezifität und Sensitivität unterscheiden. Insbesondere bei diskrepanten Ergebnissen innerhalb eines Tests bzw. unklaren/unplausiblen Ergebnissen der PCR-Testung muss eine sorgfältige Bewertung und Validierung durch einen in der PCR-Diagnostik erfahrenen und zur Durchführung der Diagnostik ermächtigten Arzt erfolgen. Ggf. muss zur Klärung eine geeignete laborinterne Überprüfung (z. B. Wiederholung mit einem anderen Testsystem) erfolgen bzw. eine neue Probe angefordert werden. Der Befund soll eine klare Entscheidung im Hinblick auf die Meldung ermöglichen. Die Labore sind gehalten, regelmäßig an entsprechenden Ringversuchen teilzunehmen. (KBV: Nukleinsäurenachweis des Betacoronavirus SARS-CoV-2 mittels RT-PCR<https://www.kbv.de/tools/ebm/html/328...>; WHO: Laboratory testing for 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) in suspected human cases<https://www.who.int/publications/i/it...>; ECDC: Rapid risk assessment: Novel coronavirus disease 2019 (COVID-19) pandemic: increased transmission in the EU/EEA and the UK<https://www.ecdc.europa.eu/en/publica...>; Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<https://www.bundesaerztekammer.de/aer...>). Hierbei ist der Hinweis geboten, dass aus den Ergebnissen der Ringversuche nicht unmittelbar auf die Rate falsch positiver Befunde geschlossen werden kann. Für die Qualitätssicherung in der molekularen Diagnostik ist es wesentlich, bei allen Tests fortlaufend Qualitätskontrollen wie Positiv- und Negativkontrollen mitzuführen, die es erlauben, anhand der dafür generierten Messwerte die Reproduzierbarkeit der Tests und damit relevante Kenngrößen wie z. B. die Nachweisgrenze und ggf. Abweichungen von der erwarteten Leistungsfähigkeit der Tests zu erkennen. Der aus der real-time PCR bekannte Ct-Wert stellt nur einen semi-quantitativen und von Labor zu Labor nicht unmittelbar vergleichbaren Messwert dar, solange es keinen Bezug auf eine Referenz gibt. Ein exakt quantifizierter Standard kann dazu verwendet werden, die erhaltenen Ct-Werte in eine RNA-Kopienzahl pro Reaktion und ggf. pro Probenvolumen umzurechnen; so lässt sich der Bezug auf publizierte Daten zur Replikationsfähigkeit des in der Probe enthaltenen Virus in geeigneten Zellkulturen erleichtern. Für die Nukleinsäure-gestützte Diagnostik stehen international verschiedene Referenzmaterialien, hier insbesondere RNA von SARS-CoV-2, zur Verfügung. In einer Kooperation zwischen dem Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionskrankheiten und Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene/Hochpathogene Viren, dem Konsiliarlabor für Coronaviren am Institut für Virologie der Charité - Universitätsmedizin Berlin, INSTAND e.V. als Referenzinstitution der Bundesärztekammer für die externe Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien, der ad hoc-Gruppe der Gemeinsamen Diagnostikkommission der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und der Gesellschaft für Virologie (GfV) bietet INSTAND e.V. für alle deutschen Laboratorien für die Diagnostik zum Virusgenom-Nachweis von SARS-CoV-2 zwei unterschiedlich konzentrierte quantitative Bezugsproben mit den folgenden SARS-CoV-2-RNA-Lasten an: Quantitative Bezugsprobe 1 (Ch07469) ca. 10.000.000 Kopien/ml Quantitative Bezugsprobe 2 (Ch07470) ca. 1.000.000 Kopien/ml. Das Begleitheft der Bezugsproben<https://www.instand-ev.de/fileadmin/u...> liefert wichtige Hinweise zur Testdurchführung und Anwendung sowie Daten zu ihrer Charakterisierung in verschiedenen Laboren. In der Ausgabe 8/2021 des Epidemiologischen Bulletins des RKI wird ausführlich dargestellt, was bei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu beachten ist (https://edoc.rki.de/bitstream/handle/... ).