🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Zweites Standbein für WV-Anlagen und Landtagsbeschluss v. 12. 03. 1981

Ist es zutreffend, dass die Wasserversorgung von Gemeinden "ein zweites Standbein" zur redundanten Versorgung haben sollen oder sogar zeitnah erhalten müssen?
Wird durch diese Forderung dem Landtagsbeschluss v. 12. 03. 1981, oder einer (abweichenden) jüngeren Beschluss- oder Rechtsgrundlage entsprochen?
Ist die Auflassung einer, vom LRA nach TwVO unbeanstandet funktionsfähigen ortsnahen WV-Anlage nach Anschluss an die Fernleitung rechtlich korrekt, wenn es dadurch kein "zweites Standbein" zur redundanten Versorgung mehr gibt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es zu…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Zweites Standbein für WV-Anlagen und Landtagsbeschluss v. 12. 03. 1981 [#178977]
Datum
2. Februar 2020 15:48
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es zutreffend, dass die Wasserversorgung von Gemeinden "ein zweites Standbein" zur redundanten Versorgung haben sollen oder sogar zeitnah erhalten müssen? Wird durch diese Forderung dem Landtagsbeschluss v. 12. 03. 1981, oder einer (abweichenden) jüngeren Beschluss- oder Rechtsgrundlage entsprochen? Ist die Auflassung einer, vom LRA nach TwVO unbeanstandet funktionsfähigen ortsnahen WV-Anlage nach Anschluss an die Fernleitung rechtlich korrekt, wenn es dadurch kein "zweites Standbein" zur redundanten Versorgung mehr gibt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 178977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178977 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gege…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Zweites Standbein für WV-Anlagen und Landtagsbeschluss v. 12. 03. 1981 [#178977]
Datum
18. Februar 2020 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
256,7 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gegebenenfalls auch mit entsprechend gekennzeichneten Anlagen. Dieses Schreiben wird ausschließlich elektronisch übermittelt, Sie erhalten keinen Brief gleichen Inhaltes. Hinweis: Wenn Sie selbst nicht der angesprochene Empfänger sind, leiten Sie bitte diese E-Mail in Ihrem Haus weiter. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, leiten Sie sie bitte mit einem kurzen Hinweis an uns zurück. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen