Zweitimpfung mit Janssen theoretisch möglich, aber für Ärzte nicht abrechungsfähig

ich hatte für eben einen Termin zur Folgeimpfung mit Johnson & Johnson, welche seit dem 14.01.2022 möglich ist. Ich wurde weggeschickt, weil ich keinen anderen Impfstoff wollte und die Ärzte aktuell keine Freigabe für Janssen zur Abrechnung über die KV haben.

Was soll das jetzt schon wieder? 

Ich ringe mich zum Impfen durch, trotz massiver Angst, werde über Nacht zum ungeimpften und jetzt sowas?

Ich verstehe das leider nicht und brauche nun eine zeitnahe Unterstützung, weil ich sonst nicht an einer baldigen Beerdigung teilnehmen kann. 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Viele Grüße

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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Astrid Wenzl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hatte für ebe…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Astrid Wenzl
Betreff
Zweitimpfung mit Janssen theoretisch möglich, aber für Ärzte nicht abrechungsfähig [#238922]
Datum
26. Januar 2022 17:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hatte für eben einen Termin zur Folgeimpfung mit Johnson & Johnson, welche seit dem 14.01.2022 möglich ist. Ich wurde weggeschickt, weil ich keinen anderen Impfstoff wollte und die Ärzte aktuell keine Freigabe für Janssen zur Abrechnung über die KV haben. Was soll das jetzt schon wieder?  Ich ringe mich zum Impfen durch, trotz massiver Angst, werde über Nacht zum ungeimpften und jetzt sowas? Ich verstehe das leider nicht und brauche nun eine zeitnahe Unterstützung, weil ich sonst nicht an einer baldigen Beerdigung teilnehmen kann.  Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Viele Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Astrid Wenzl Anfragenr: 238922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238922/ Postanschrift Astrid Wenzl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Astrid Wenzl
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Zweitimpfung mit Janssen theoretisch möglich aber für Ärzte nicht abrechungsfähig [#238922] Seh…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Zweitimpfung mit Janssen theoretisch möglich aber für Ärzte nicht abrechungsfähig [#238922]
Datum
28. Januar 2022 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Wenzl, Ihre unten stehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind zwar die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig, wir haben Ihr Schreiben aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wenzl
AW: Abgabenachricht, Zweitimpfung mit Janssen theoretisch möglich aber für Ärzte nicht abrechungsfähig [#238922] …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Astrid Wenzl
Betreff
AW: Abgabenachricht, Zweitimpfung mit Janssen theoretisch möglich aber für Ärzte nicht abrechungsfähig [#238922]
Datum
6. Februar 2022 08:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, schicken Sie mir bitte eine Übersicht oder Information, wieviele Johnson und Johnson geimpfte am Coronavirus gestorben sind und/oder was es rechtfertigt den Impfstatus nach nur einer Impfung mit oben genanntem Impfstoff auf ungeimpft zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Astrid Wenzl Anfragenr: 238922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238922/
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Abgabenachricht, Zweitimpfung mit Janssen theoretisch möglich aber für Ärzte nicht abrechungsfähig [#238922] …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Abgabenachricht, Zweitimpfung mit Janssen theoretisch möglich aber für Ärzte nicht abrechungsfähig [#238922]
Datum
9. Februar 2022 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Wenzl, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zu Ihrem Antrag vom 26.01.2022 hatten wir Ihnen am 28.01.2022 mitgeteilt, dass der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes in Bezug auf Ihr Anliegen nicht eröffnet ist. Zu Ihrer unten stehenden Nachfrage vom 06.02.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Robert Koch-Institut (RKI) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
AW: Anfrage Astrid Wenzl, Zweitimpfung mit Janssen theoretisch möglich aber für Ärzte nicht abrechungsfähig [#23…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage Astrid Wenzl, Zweitimpfung mit Janssen theoretisch möglich aber für Ärzte nicht abrechungsfähig [#238922]
Datum
16. Februar 2022 08:33
Status
Sehr geehrte Frau Wenzl, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage. Den dargestellten Sachverhalt vermag das Bundesministerium für Gesundheit nicht zu bewerten. Für die Organisation und Durchführung der Corona-Schutzimpfungen sind die Bundesländer eigenverantwortlich zuständig. Fragen und Antworten sowie Informationen zu den zur Verfügung stehenden Impfstoffen finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c23763. Mit freundlichen Grüßen