Zweitwohnungsbefreiung für Beitragszahler mit Ermäßigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
in der alten Regelung ohne Zweitwohnungsbefreiungsmöglichkeit wurde ein ermäßigter Beitragszahler, dessen Erst- und Zweitwohnung auf seinen Namen beim Beitragsservice angemeldet war, mit einem doppelten ermäßigten Beitrag belastet.
Kann nun diese Person erfolgreich einen Antrag auf Zweitwohnungsbefreiung stellen?
Nach Vorgabe des Beitragsservice müssen dafür Haupt- und Nebenwohnung sowohl melderechtlich, als auch beim Beitragsservice auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein, um befreit zu werden. Er müsste nach der Regel also nur einen Drittel Beitrag für 2 Wohnungen leisten.
Das BVerfG hat hingegen geurteilt, dass Einzelpersonen nur mit höchstens einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden dürfen. Das wäre ja nun in diesem Fall zweier ermäßigter Beiträge für zwei Wohnungen auch noch in diesem Rahmen.
Zahlt diese Person denn nun einen Drittel Beitrag durch die neue Zweitwohnungsbefreiung oder weiterhin zwei Drittel Beitrag?
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum27. August 2018
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28. September 2018
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