Zweitwohnungssteuer Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

die in den Jahren 2016, 2017, 2018 besteuerten Arbeitslosen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. April 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Dr. Karl-Michael Meiss
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden…
An Stadt Leipzig Details
Von
Dr. Karl-Michael Meiss
Betreff
Zweitwohnungssteuer Leipzig [#135370]
Datum
30. April 2019 09:35
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die in den Jahren 2016, 2017, 2018 besteuerten Arbeitslosen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Michael Meiss <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dr. Karl-Michael Meiss << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Michael Meiss
Stadt Leipzig
Sehr geehrter Herr Dr. Meiss, Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zur Zweitwohnungss…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Zweitwohnungssteuer Leipzig [#135370] [Antwort]
Datum
30. April 2019 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Meiss, Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zur Zweitwohnungssteuer in Leipzig haben wir an das Dezernat Finanzen weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Dezernat Finanzen 0341/ 123 3009 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Michael Meiss
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweitwohnungssteuer Leipzig“ vom 30.04.2019 (#1353…
An Stadt Leipzig Details
Von
Dr. Karl-Michael Meiss
Betreff
AW: Zweitwohnungssteuer Leipzig [#135370] [Antwort] [#135370]
Datum
4. Januar 2020 15:00
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweitwohnungssteuer Leipzig“ vom 30.04.2019 (#135370) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 215 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Michael [geschwärzt] Anfragenr: 135370 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Dr. Karl-Michael [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Leipzig
Sehr geehrter Herr Dr. Meiss, gem. § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig haben nur natürliche P…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Zweitwohnungssteuer Leipzig [#135370] [Antwort] [#135370] [Antwort]
Datum
7. Januar 2020 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Meiss, gem. § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig haben nur natürliche Personen, die Einwohner/in (i. S. v. § 10 Abs. 1 SächsGemO) der Stadt Leipzig sind und in dieser seine/ihre Hauptwohnung hat, Anspruch auf Zugang zu den von dieser Satzung erfassten Informationen. Unabhängig davon, liegen uns die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vor, da die Beschäftigungsverhältnisse bei der Besteuerung nicht relevant und abgefragt werden. Die fehlende Beantwortung unsererseits bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Michael Meiss
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweitwohnungssteuer Leipzig“ vom 30.04.2…
An Stadt Leipzig Details
Von
Dr. Karl-Michael Meiss
Betreff
AW: Zweitwohnungssteuer Leipzig [#135370] [Antwort] [#135370] [Antwort] [#135370]
Datum
15. November 2020 16:40
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweitwohnungssteuer Leipzig“ vom 30.04.2019 (#135370) in Verbindung zu Arbeitslosen wurde von Ihnen nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Michael Meiss Anfragenr: 135370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/135370/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Leipzig
Sehr geehrter Herr Dr. Meiss, eine Beantwortung Ihrer Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung ist am 04.01…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Zweitwohnungssteuer Leipzig [#135370] [Antwort] [#135370] [Antwort] [#135370] [Antwort]
Datum
16. November 2020 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Meiss, eine Beantwortung Ihrer Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung ist am 04.01.2020 erfolgt. Mit freundlichen Grüßen