Zwischen Prüfung des Letzten Jahres für Fachinformatiker
Anfrage an:
Industrie- und Handelskammer Bonn
Die zwischen Prüfung für Fachinformatiker des Jahres 2021
Information nicht vorhanden
-
Datum29. März 2022
-
3. Mai 2022
-
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie m…
An
Industrie- und Handelskammer Bonn
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Zwischen Prüfung des Letzten Jahres für Fachinformatiker [#244966]
- Datum
- 29. März 2022 22:49
- An
- Industrie- und Handelskammer Bonn
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die zwischen Prüfung für Fachinformatiker des Jahres 2021
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 244966
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/244966/
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Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Zwischen Prüfung des Letzten Jahres für Fachin…
An
Industrie- und Handelskammer Bonn
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Zwischen Prüfung des Letzten Jahres für Fachinformatiker [#244966]
- Datum
- 3. Mai 2022 02:12
- An
- Industrie- und Handelskammer Bonn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Zwischen Prüfung des Letzten Jahres für Fachinformatiker“ vom 29.03.2022 (#244966) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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> Betreff: Zwischen Prüfung des Letzten Jahres für Fachinformatiker [#244966]
> Datum: 29. März 2022, 20:49
> Von: "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: "Industrie- und Handelskammer Bonn" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> Die zwischen Prüfung für Fachinformatiker des Jahres 2021
>
> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
>
> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
>
> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
>
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
>
> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
>
> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
>
> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
>
>
>
> Anfragenr: 244966
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
>
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.de/a/244966/
>
>
> --
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Anfragenr: 244966
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/244966/
--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Industrie- und Handelskammer Bonn
Zwischenprüfung Fachinformatiker Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>,
wir haben Ihre Anfrage erhalt…
- Von
- Industrie- und Handelskammer Bonn
- Betreff
- Zwischenprüfung Fachinformatiker
- Datum
- 3. Mai 2022 08:58
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>,
wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Um diesen Vorgang zu bearbeiten, benötigen wir noch Informationen von Ihnen.
Was genau möchten Sie von uns erhalten? Sie sind bei uns nicht als Auszubildender registriert. Somit handelt es sich nicht um eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen.
Handelt es sich bei Ihrer Anfrage um den Erhalt eines Blankosatzes der Zwischenprüfungen "Fachinformatiker"?
Wenn ja, können Sie sich diese bei dem U-Form-Verlag im Internet käuflich erwerben.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischenprüfung Fachinformatiker [#244966] Sehr geehrte Damen und Herren,
ja, hierbei handelt es sich um eine…
An
Industrie- und Handelskammer Bonn
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Zwischenprüfung Fachinformatiker [#244966]
- Datum
- 8. Mai 2022 19:32
- An
- Industrie- und Handelskammer Bonn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ja, hierbei handelt es sich um eine Anfrage für einen Blanko Satz der Zwischenprüfungen für Fachinformatiker. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Informations Freiheits Gesetz anfrage. Diesem Gesetz unterliegt auch de IHK. Außerdem möchte ich ihnen mitteilen dass ich ihnen nicht die Erlaubnis gegeben habe meine Daten (inform meines Namens) zu Verarbeiten, weshalb eine nachschauen ihrerseits Datenschutz rechtlich fraglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 244966
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/244966/
Zeige die zitierte Nachricht an--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Industrie- und Handelskammer Bonn
AW: Zwischenprüfung Fachinformatiker [#244966] Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>,
wie Sie ja best…
- Von
- Industrie- und Handelskammer Bonn
- Betreff
- AW: Zwischenprüfung Fachinformatiker [#244966]
- Datum
- 9. Mai 2022 08:02
- Status
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>,
wie Sie ja bestimmt wissen, gibt es im Bereich "Fachinformatiker*in" nach der Neuordnung der IT-Berufe keine Zwischenprüfung mehr. Daher liegen uns keine Blankosätze der Zwischenprüfung aus dem Jahr 2021 mehr vor.
Sie können aber versuchen, über den U-Form-Verlag diese noch zu beziehen.
Freundliche Grüße
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