Zwischenbericht der Kohlekommission

den Zwischenbericht der Kommission für Wachstum, Beschäftigung und Strukturwandel.

vgl. zum Beispiel: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kohleausstieg-kommission-einigt-sich-auf-zwischenbericht-zum-strukturwandel/23231400.html

Die Presse meldet, dass der Bericht zunächst nicht veröffentlich werde, weshalb ich diesen nun per Aauskunftsantrag beziehen möchte.

Ich darf Sie freundlich bitten, meine Anfrage an die Geschäftsstelle der Kommission in Ihrem Hause weiterzuleiten und mir die Kontaktdaten der Geschäftsstelle aufzugeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Zwischenberi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwischenbericht der Kohlekommission [#34252]
Datum
26. Oktober 2018 22:20
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Zwischenbericht der Kommission für Wachstum, Beschäftigung und Strukturwandel. vgl. zum Beispiel: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kohleausstieg-kommission-einigt-sich-auf-zwischenbericht-zum-strukturwandel/23231400.html Die Presse meldet, dass der Bericht zunächst nicht veröffentlich werde, weshalb ich diesen nun per Aauskunftsantrag beziehen möchte. Ich darf Sie freundlich bitten, meine Anfrage an die Geschäftsstelle der Kommission in Ihrem Hause weiterzuleiten und mir die Kontaktdaten der Geschäftsstelle aufzugeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Bericht wurde zwischenzeitlich auf der Homepage d…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zwischenbericht der Kohlekommission [#34252]
Datum
2. November 2018 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Bericht wurde zwischenzeitlich auf der Homepage der Kommission veröffentlicht. Sie finden ihn unter "Aktuelles": https://www.kommission-wsb.de/WSB/Navigation/DE/Home/home.html Für diese Auskunft werden Ihnen keine Gebühren oder andere Kosten berechnet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Veröffentlichung. Bitte teilen Sie mir noch die Kontaktdat…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenbericht der Kohlekommission [#34252]
Datum
2. November 2018 15:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Veröffentlichung. Bitte teilen Sie mir noch die Kontaktdaten der Geschäftsstelle mit, sodass ich mich zukünftig mit Auskunftsanfragen direkt dorthin wenden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass wir individuelle Kontaktdaten der …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zwischenbericht der Kohlekommission [#34252]
Datum
2. November 2018 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass wir individuelle Kontaktdaten der Mitarbeiter nicht weitergeben. Die allgemeinen Informationen zur Geschäftsstelle finden Sie auf dem Organigramm des BMWi, das im Internet veröffentlicht ist. Für IFG/UIB/VIG-Anträge bitte ich Sie, die speziell hierfür eingerichtete Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen