Zwischenbericht der Task Force Schrems-II zu extraterritorialen Zugriffsmöglichkeiten durch öffentliche Stellen

den Zwischenbericht der Task Force Schrems-II zu extraterritorialen Zugriffsmöglichkeiten durch öffentliche Stellen, der laut dem Protokoll zur 3. Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 21. September 2022 (TOP 13, vgl. https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pr/20221129_Protokoll_3_Zwischenkonferenz.pdf) zur 104. DSK vorgelegt wurde.

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  • Datum
    2. Dezember 2022
  • Frist
    4. Januar 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Zwischenbe…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwischenbericht der Task Force Schrems-II zu extraterritorialen Zugriffsmöglichkeiten durch öffentliche Stellen [#264562]
Datum
2. Dezember 2022 12:06
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Zwischenbericht der Task Force Schrems-II zu extraterritorialen Zugriffsmöglichkeiten durch öffentliche Stellen, der laut dem Protokoll zur 3. Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 21. September 2022 (TOP 13, vgl. https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pr/20221129_Protokoll_3_Zwischenkonferenz.pdf) zur 104. DSK vorgelegt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264562/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Zwischenbericht der Task Force Schrems-II zu extraterritorialen Zugriffsmöglichkeiten durch öffentliche Stellen [#264562]
Datum
2. Dezember 2022 12:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Unser Aktenzeichen: 0221.4-16/148 Ihre Anfrage vom 2. Dezember 2022: "Zwischenbericht der Task Force Schrem…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Zwischenbericht der Task Force Schrems-II zu extraterritorialen Zugriffsmöglichkeiten durch öffentliche Stellen [#264562]
Datum
7. Dezember 2022 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Aktenzeichen: 0221.4-16/148 Ihre Anfrage vom 2. Dezember 2022: "Zwischenbericht der Task Force Schrems-II zu extraterritorialen Zugriffsmöglichkeiten durch öffentliche Stellen" Sehr << Antragsteller:in >> amtliche Informationen sind vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Zugangsansprüche bestehen nur auf tatsächlich vorhandene Informationen (Beschluss des OVG NRW vom 13.11.2017-15 A 2069/16). Eine Beschaffungspflicht gibt es nach dem LIFG nicht. Da der von Ihnen gewünschte Bericht lediglich mündlich erfolgte, liegt uns keine Aufzeichnung vor, die wir Ihnen zur Verfügung stellen könnten. Gegebenenfalls werden sich Teile des Vortrags im Protokoll der Sitzung der 104. DSK wiederfinden. Mit freundlichen Grüßen