Zwischenbericht des AK Grundsatz zu aufsichtsbehördliche Produktwarnungen

Den Zwischenbericht des AK Grundsatz der DSK zu den Rahmenbedingungen für aufsichtsbehördliche Produktwarnungen. Laut TOP 14 des Protokolls zur 100. Konferenz vom 14.1.2021 liegt dieser vor. Es wurde ein Anschlussauftrag zur Klärung weiterer Fragen erteilt.
Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Carlo Piltz
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Zwischenber…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
Zwischenbericht des AK Grundsatz zu aufsichtsbehördliche Produktwarnungen [#213975]
Datum
1. März 2021 10:54
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Zwischenbericht des AK Grundsatz der DSK zu den Rahmenbedingungen für aufsichtsbehördliche Produktwarnungen. Laut TOP 14 des Protokolls zur 100. Konferenz vom 14.1.2021 liegt dieser vor. Es wurde ein Anschlussauftrag zur Klärung weiterer Fragen erteilt. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz Anfragenr: 213975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213975/ Postanschrift Carlo Piltz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz
Carlo Piltz
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zwischenbericht des AK Grundsatz zu aufsichtsbe…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
AW: Zwischenbericht des AK Grundsatz zu aufsichtsbehördliche Produktwarnungen [#213975]
Datum
7. April 2021 09:35
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zwischenbericht des AK Grundsatz zu aufsichtsbehördliche Produktwarnungen“ vom 01.03.2021 (#213975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz Anfragenr: 213975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213975/

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Sächsischer Datenschutzbeauftragter Gz.: J-0127/12/46 Sehr geehrter Herr Piltz, Sie wandten Sich mit Ihrem vorb…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
AW: Zwischenbericht des AK Grundsatz zu aufsichtsbehördliche Produktwarnungen [#213975]
Datum
23. April 2021 18:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sächsischer Datenschutzbeauftragter Gz.: J-0127/12/46 Sehr geehrter Herr Piltz, Sie wandten Sich mit Ihrem vorbezeichneten Anfrage per E-Mail an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 Abs.1 DS-GVO. Er überwacht bei den öffentlichen Stellen (z. B. Behörden) des Freistaates Sachsen gemäß § 14 SächsDSDG und bei den nicht-öffentlichen Stellen gemäß § 40 BDSG die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. Die Protokolle der DSK werden unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/ veröffentlicht. Der von Ihnen nachgefragte Zwischenbericht ist nicht Bestandteil des Protokolls zur 100. DSK und somit auch nicht zur Veröffentlichung auf der DSK-Homepage vorgesehen. Bei den von Ihnen nachgefragten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen nach § 3 Absatz 2 Sächsisches Umweltinformationsgesetz bzw. um Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im Freistaat Sachsen bisher kein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz erlassen wurde. Mit freundlichen Grüßen