Zwischenbericht für die Finanzministerkonferenz zur Reform der Grunderwerbsteuer bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

Mit Pressemitteilung vom 1. Dezember 2016 berichtete Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer von Überlegungen zur Reform der Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.

In der Pressemitteilung wurde Bezug genommen auf einen Zwischenbericht für die Finanzministerkonferenz, in dem verschiedene Reformvorschläge erläutert werden:

"Auf Initiative von Hessens Finanzminister hatte die FMK im September beschlossen, dass die Experten der Länder gemeinsam Lösungsvorschläge für dieses Problem erarbeiten sollen. Ein Zwischenbericht dazu wurde der Finanzministerkonferenz heute vorgelegt. Die Länderfinanzministerinnen und -minister haben eine vertiefte Prüfung der darin vorgestellten Modelle beschlossen."

Ich gehe davon aus, dass der genannte Zwischenbericht auch der Senatsverwaltung für Finanzen vorliegt. Bitte senden Sie mir den Zwischenbericht zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Dezember 2016
  • Frist
    10. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
Christian Weimann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Christian Weimann
Betreff
Zwischenbericht für die Finanzministerkonferenz zur Reform der Grunderwerbsteuer bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen [#19519]
Datum
7. Dezember 2016 12:41
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Pressemitteilung vom 1. Dezember 2016 berichtete Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer von Überlegungen zur Reform der Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen. In der Pressemitteilung wurde Bezug genommen auf einen Zwischenbericht für die Finanzministerkonferenz, in dem verschiedene Reformvorschläge erläutert werden: "Auf Initiative von Hessens Finanzminister hatte die FMK im September beschlossen, dass die Experten der Länder gemeinsam Lösungsvorschläge für dieses Problem erarbeiten sollen. Ein Zwischenbericht dazu wurde der Finanzministerkonferenz heute vorgelegt. Die Länderfinanzministerinnen und -minister haben eine vertiefte Prüfung der darin vorgestellten Modelle beschlossen." Ich gehe davon aus, dass der genannte Zwischenbericht auch der Senatsverwaltung für Finanzen vorliegt. Bitte senden Sie mir den Zwischenbericht zu.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Weimann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Weimann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Weimann

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Weimann, vielen Dank für Ihr Interesse an der Grunderwerbsteuer! Ihre Mail ist am 7.12. bei der …
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Zwischenbericht für die Finanzministerkonferenz zur Reform der Grunderwerbsteuer bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen [#19519]
Datum
13. Dezember 2016 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Weimann, vielen Dank für Ihr Interesse an der Grunderwerbsteuer! Ihre Mail ist am 7.12. bei der Senatsverwaltung für Finanzen eingegangen. Ihren Antrag auf Zusendung bzw. Einsicht in den Zwischenbericht lehne ich ab. Bei der Finanzministerkonferenz handelt es sich nicht um ein offizielles Gremium, insbesondere keinen Ausschuss o. Ä. im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses. Die Finanzminister_innen bzw. -senator_innen kommen regelmäßig zusammen, um sich politisch auszutauschen, um u. a. Gesetzgebungsprozesse politisch vorzubereiten. Dafür ist ein gewisser Freiraum für eine offene Diskussion erforderlich, damit noch nicht "ausgereifte" Vorschläge weiter vorangebracht werden können, bis sie ein Stadium erreicht haben, das einen auch öffentlichen Meinungsaustausch auf sachlicher Grundlage ermöglicht. Es handelt sich um Gespräche zwischen den Regierungen der Länder, die weitere Entscheidungen nur vorbereiten sollen. Vorbereitende Gespräche zwischen Minister_innen bzw. Senator_innen der Länder unterfallen dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Wenn sich an die von Ihnen angesprochene Diskussion über die Reform der Grunderwerbsteuer ein Gesetzgebungsverfahren anschließen sollte, wird dies selbstverständlich vollkommen transparent erfolgen, zum Beispiel über die Seiten www.bundesrat.de<http://www.bundesra… und/oder www.bundestag.de<http://www.bundesta… . Insbesondere, weil Sie Einsicht in einen Zwischenbericht nehmen wollen, der - schon der Überschrift nach - die Sachfrage nicht abschließend klären soll, bitte ich um Verständnis, dass vor Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens keine Auskunft über den möglichen Inhalt möglich ist. Rechtlich fußt die Ablehnung auf § 10 Abs. 4<http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/130v/page/bsbeprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=e&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-InfFrGBEpP10&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint> des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes, in dem es heißt, dass die Akteneinsicht oder Aktenauskunft versagt werden soll, wenn sich der Inhalt der Akten auf den Prozess der Willensbildung [...] zwischen Behörden bezieht. So liegt es hier. Das von Ihnen ebenfalls angeführte Verbraucherinformationsgesetz ist nicht einschlägig, da es sich bei der Grunderwerbsteuer nicht um ein Verbraucherprodukt handelt (§ 1 Verbraucherinformationsgesetz<http://www.gesetze-im-internet.de/vig/__1.html>). Über die Arbeit der Senatsverwaltung für Finanzen - auch zu dem von Ihnen angesprochenen Thema der Grunderwerbsteuer - können Sie sich laufend informieren, zum Beispiel können Sie die Presseinformationen per RSS-Feed<https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/artikel.86786.php> erhalten. Unsere Pressestelle twittert<https://twitter.com/senfin&… und nutzt Facebook<https://www.facebook.com/Ko…en>. Gegen diesen Bescheid ist Widerspruch möglich. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem dieser Verwaltungsakt Ihnen bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat, also bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin. Mit freundlichen Grüßen