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Zwischenbericht zur Untersuchung niedersächsischer Gewässer auf multiresistente Keime

Den Zwischenbericht zur Untersuchung niedersächsischer Gewässer auf multiresistente Keime. Der Zwischenbericht wurde in der Sendung "Hallo Niedersachsen" am 20.09.2018 erwähnt. Vgl. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Neue-Proben-Resistente-Keime-breiten-sich-aus,keime400.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
Michael Lücke
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Zwischenbericht…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
Michael Lücke
Betreff
Zwischenbericht zur Untersuchung niedersächsischer Gewässer auf multiresistente Keime [#33698]
Datum
23. September 2018 17:56
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Zwischenbericht zur Untersuchung niedersächsischer Gewässer auf multiresistente Keime. Der Zwischenbericht wurde in der Sendung "Hallo Niedersachsen" am 20.09.2018 erwähnt. Vgl. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Neue-Proben-Resistente-Keime-breiten-sich-aus,keime400.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Lücke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Hannover, 26.09.2018 Az.: Ref24-62170/101…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
AW: Zwischenbericht zur Untersuchung niedersächsischer Gewässer auf multiresistente Keime
Datum
26. September 2018 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Hannover, 26.09.2018 Az.: Ref24-62170/1010-0026 Sehr geehrter Herr Lücke, mit Mail vom 23.09.2018 bitten Sie um Zusendung des Zwischenberichts zur Untersuchung niedersächsischer Gewässer auf multiresistente Keime. Die Pressestelle hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Um die Verbreitung von antibiotikaresistenten Erregern in der Umwelt zu untersuchen, hat das Land Niedersachsen im Mai 2018 mit einem landesweiten Sondermessprogramm begonnen. Insgesamt wurde über den Sommer an die 200 Proben an 80 verschiedenen repräsentativen Stellen Proben genommen. Die Beprobung erfolgt im Rahmen des Sondermessprogramms repräsentativ an bis zu 80 verschiedenen Stellen, und zwar - an Stellen mit bekannter Beeinflussung durch Kläranlagen, - an Standorten in Regionen mit hoher Viehdichte, - an Stellen, an denen die Gewässergüte nach der Wasserrahmenrichtlinie beprobt wird, - im Küstenbereich und - an vermeintlich unbelasteten Standorten. - an den im Herbst 2017 untersuchten Messstellen zur vergleichenden Untersuchungen zur TV Berichterstattung. - Die Messstellenauswahl folgte den o. g. Kriterien und nach Repräsentanz. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltministeriums unter dem nachfolgenden Link: http://www.umwelt.niedersachsen.de/star… Das Sondermessprogramm soll einen landesweiten orientierenden Überblick über die Belastungssituation von Flüssen und Bächen mit multiresistenten Bakterien in Niedersachsen liefern und erste Abschätzungen zu Eintragspfaden und Verbreitungswegen dieser Bakterien in der Umwelt ermöglichen, sowie Wissenslücken schließen. Die Untersuchungen dienen in erster Linie Forschungszwecken und es werden entsprechend der Empfehlung des Bund-Länder-Arbeitskreises Badegewässer die Nachweisverfahren angewendet, die auch im HyReKA Projekt eingesetzt werden. "HyReKA - Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibiotikaresistenter Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern" ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderter Forschungsverbund, um die Einträge von multiresistenten Bakterien, Antibiotikaresistenzgenen und Antibiotikarückständen in die Umwelt qualitativ und quantitativ zu untersuchen und damit die Belastungssituationen und Verbreitungswege zu identifizieren und Risikopotentiale abschätzen zu können. Die Untersuchungen in Niedersachsen sollen insbesondere einen weiteren Beitrag zu den Erkenntnissen aus HYREKA leisten. Zusätzlich zu der Bestimmung der multiresistenten Bakterien werden an Gewässerkundlichen Überblicksmessstellen auch Antibiotikawirkstoffe untersucht, da bisher davon ausgegangen wird, dass ein Vorkommen von Antibiotikawirkstoffen im Gewässer ein Selektionsvorteil für resistente Bakterien darstellen können. Die Laboranalysen der Universität Bon sind mit Stand 20.09.2018 größtenteils durchgeführt aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Erste qualitative Zwischenergebnisse konnten am 20. September der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der wissenschaftliche Bericht mit den Angaben und Erläuterungen zu den Untersuchungsergebnissen bei den unterschiedlichen repräsentativen Messstellen wird Ende des Jahres 2019 erwartet und veröffentlicht. Aufgrund Ihrer Auskunftsbitte sende ich Ihnen die hier aktuell vorliegenden und der Pressekonferenz am 20.09.2018 zu Grunde liegenden Dokumente zu. Mit freundlichen Grüßen