Zwischenbilanz zur "IP-Umstellung" der Telekom Deutschland GmbH

Anfrage an: Bundesnetzagentur

(interne) Zwischenbilanz zur "IP-Umstellung" der Telekom Deutschland GmbH, erwähnt in einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 25.06.2015.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (interne) Zwisch…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Zwischenbilanz zur "IP-Umstellung" der Telekom Deutschland GmbH [#10295]
Datum
24. Juni 2015 19:29
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(interne) Zwischenbilanz zur "IP-Umstellung" der Telekom Deutschland GmbH, erwähnt in einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 25.06.2015.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zwischenbilanz zur "IP-Umstellung&qu…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: Zwischenbilanz zur "IP-Umstellung" der Telekom Deutschland GmbH [#10295]
Datum
4. August 2015 12:53
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zwischenbilanz zur "IP-Umstellung" der Telekom Deutschland GmbH" vom 24.06.2015 (#10295) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei die Informationen für den Artikel "Immer Ärg…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Zwischenbilanz zur "IP-Umstellung" der Telekom Deutschland GmbH [#10295]
Datum
5. August 2015 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei die Informationen für den Artikel "Immer Ärger mit dem neuen Telefonanschluss" der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 25. Juni 2015: Vierstufiger Prozess der Umstellung auf Voice over IP Telefonie Ein Großteil der Verunsicherung bei den Endkunden wurde durch den Versand von Kündigungsschreiben hervorgerufen. Die Telekom schreibt die betroffenen Kunden vier Monate vor Vertragsablauf an und informiert über die beabsichtigte Umstellung. Vier Wochen später folgt die fristgerechte Kündigung. In den Schreiben werden die Kunden gebeten, die Telekom wegen eines neuen Vertrages zu kontaktieren. Meldet sich der Kunde nicht, geht die Telekom noch zwei weitere Male auf die Kunden zu, ehe sie – nach Vertragsende – die Leitung abschaltet. Die Vertragslaufzeit bei den Kunden, die aktiv migriert wurden, beginnt neu zu laufen (Mindestvertragslaufzeit in der Regel 24 Monate). Endkunden, die lediglich einen Sprachanschluss besitzen, sind nicht von der aktiven Migration sowie von der Vertragskündigung betroffen. In den letzten Wochen sind die Anfragen und Beschwerden bei der Bundesnetzagentur hierzu merklich zurückgegangen. Es zeichnet sich ab, dass der Kündigungsprozess inzwischen von den Kunden akzeptiert wird. Insbesondere das Kündigungsschreiben wurde bereits mehrfach von der Telekom angepasst und verständlicher und verbraucherfreundlicher formuliert. Kundenkontakt im Umstellungsprozess Kunden werden durch die Telekom oder den von ihr beauftragte Unternehmen durch Mail und Anruf, aber auch persönlich zum aktiven Wechsel auf IP beraten. Problematisch ist dabei insbesondere, dass die Call-Center der Telekom bzw. die eingesetzten Subunternehmen zum Teil unnötigen Druck auf die Endkunden ausüben und suggerieren, ein zeitnaher Wechsel – auch bereits vor der zwangsläufigen Umstellung auf die IP-basierte Technik – sei unumgänglich. Ausweislich der Beschwerden von Verbrauchern wird zudem in Aussicht gestellt, man erhalte beim IP-basierten Anschluss stets eine schnellere Internetgeschwindigkeit. Dies ist – insbesondere im Download-Bereich – allerdings nicht automatisch der Fall. Kosten bei der Umstellung auf Voice over IP Telefonie Die IP-Technik ermöglicht dem Kunden neue Funktionen und gegebenenfalls eine höhere Internetgeschwindigkeit. Nach Aussage der Telekom sind die IP-Tarife teilweise günstiger als die bisherigen Tarife, allerdings kommen möglicherweise zusätzliche Kosten für die Anschaffung neuer Endgeräte hinzu. Häufig ist es erforderlich einen Voice over IP-fähigen Router zu kaufen bzw. zu mieten. Kosten können auch – aufgrund des Wegfalls der ISDN-Anschlüsse – für die Realisierung von Sonderdiensten, wie beispielsweise Hausnotruf oder Alarmanlagen entstehen. Die Bundesnetzagentur setzt sich insbesondere für die schutzbedürftigen Benutzergruppen ein, um deren anfallende finanzielle Belastungen zu minimieren. Technische Schwierigkeiten bei der Umstellung auf Voice over IP Telefonie Während der Umstellungsphase ereigneten sich verschiedene großflächige Ausfälle der IP-Technologie, die zum Teil einen mehrtägigen bzw. mehrwöchigen Ausfall des jeweiligen Telefonanschusses verursacht haben. Hiervon waren neben Verbrauchern auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen, für die ein Wegfall der telefonischen Erreichbarkeit zugleich eine deutliche wirtschaftliche Beeinträchtigung bedeutet. Ausweislich der nach wie vor hohen Beschwerdezahlen bei der Bundesnetzagentur sind die Probleme bislang nicht vollumfänglich behoben. Anfragen und Beschwerden geht die Bundesnetzagentur in jedem Einzelfall nach und versucht, eine kurzfristige Wiederversorgung des Endkunden mit Telekommunikationsdiensten zu erreichen. Ausfälle von Telekommunikationsdiensten nach IP-Migration wurden zudem im Rahmen einer Dialogrunde mit den relevanten Akteuren erörtert. Dies sowohl mit Blick auf längerfristige als auch auf kurzfristige Störungen. Allein am 19.04.2015 kam es im Bundesgebiet erneut zu Ausfällen von rund 200.000 All-IP-Anschlüssen. Der Grund für diesen großflächigen Ausfall wurde der Bundesnetzagentur mitgeteilt. Die Telekom versicherte, dass dieser Fehler nicht mehr auftreten werde, wenngleich auch zukünftig eine Fehlerfreiheit – insbesondere in der Anfangsphase – nicht garantiert werden könne. Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass aktuell die Zahl der Beschwerden zu Ausfällen von IP-basierten Telekommunikationsdiensten rückläufig ist. Technische Auswirkungen - Sonderdienste ISDN/Analog-Anschlüsse werden nach Aussage der Telekom mit der Abschaltung der alten Technik nicht mehr weiterbetrieben. Dies kann Auswirkungen auf den Betrieb von Alarmanlagen, Hausnotruf-Systeme, Notruftelefone in Aufzügen etc. haben, sofern diese Dienste über ISDN/Analog-Anschlüsse an das Telefonnetz angeschlossen sind. Zunächst ist festzuhalten, dass zahlreiche Sonderdienste am IP-basierten Anschluss weitergenutzt werden können, sofern sie IP-tauglich sind oder – unabhängig eines Anschlusses – über Mobilfunk angebunden sind. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Funktionsfähigkeit des Sonderdienstes an einem IP-basierten Anschluss letztlich vom Diensteanbieter (z.B. Hausnotrufanbieter) sichergestellt werden muss. Im Rahmen des Dialogs mit der Telekom konnten mit Fokus auf den Hausnotruf jedoch bereits weitergehende Lösungen erzielt werden. Die Bundesnetzagentur hat erreicht, dass die Telekom die Hersteller und Anbieter von Hausnotrufanlagen in die Migrationspläne einbindet und ein Testcenter bereitstellt. Somit kann geprüft werden, welche Hausnotrufsysteme auch in der IP-Welt zuverlässig funktionieren und im Notfall dem Verbraucher Schutz gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen