Sehr geehrter Herr Semsrott,
Sie haben mit Antrag vom 12. Juni 2020 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) um Mitteilung der Zwischenergebnisse der sogenannten Kinder-Studie BW gebeten.
Die Pressemitteilung Nr. 52/2020 des Staatsministeriums vom 24. April 2020 zur COVID-19 Kinderstudie, auf welche Sie sich beziehen, ist inzwischen aktualisiert worden. In der aktuellen Pressemitteilung Nr. 74/2020 des Staatsministeriums vom 16. Juni 2020 werden die von Ihnen angeforderten Zwischenergebnisse bereits vorgestellt. Wie auch bei anderen Projektförderungen durch das Wissenschaftsministerium oder anderen Förderinstitutionen üblich, obliegt es den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, ihre Daten auszuwerten und der Öffentlichkeit die Ergebnisse zu präsentieren bzw. für die Fachwelt in einschlägigen Organen zu publizieren. Die aktuelle Pressemitteilung des Staatsministeriums basiert nur auf den Ergebnissen, welche die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach der Datenauswertung der Kinder COVID-19 Studie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt haben. Dem MWK liegen darüber hinaus – wie sonst auch üblich – keine weiteren Daten oder Ergebnisse vor.
Bei Interesse sind vertiefende Datenquellen und Daten aber, auch öffentlich, über die in der genannten Pressemitteilung angegebenen Links einsehbar. Diese verweisen sowohl auf den vorläufigen Studienbericht als auch auf ein entsprechendes Methoden- und Ergebnispaper mit vertiefenden Daten und Datenauswertungen. Der Einfachheit halber finden Sie unten die entsprechenden Links nochmal aufgelistet.
Den vorläufigen Studienbericht finden Sie hier:
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/…
Das Methoden- und Ergebnispaper finden Sie hier:
https://www.biorxiv.org/content/10.1101…
Mit freundlichen Grüßen