Zwischenergebnisse Südkreuz-Test

1. die im BMI vorliegenden statistischen Zwischenergebnisse zum Test der Gesichtserkennungssysteme am Bahnhof Berlin Südkreuz
2. vorläufiger Zwischenbericht des Bundespolizeipräsidiums, falls er im BMI vorliegt
3. Unterlagen zur Markterkundung im Rahmen des zweiten Südkreuz-Teilprojektes (Testphase 2), mit Ausschreibungsunterlagen, sofern sie im BMI vorliegen
4. im BMI vorliegende Unterlagen zu Software-Einstellungen und -Messungen der Gesichtserkennungssysteme
5. datenschutzrechtliche Rahmenvorgaben für das erste sowie das zweite Südkreuz-Teilprojekt
6. Unterlagen zu den eingestellten Falschakzeptanzraten in den Softwareprodukten der Gesichtserkennungssysteme

Mit Schwärzung personenbezogener Angaben sowie Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen bin ich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
  • 3 Follower:innen
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die im BMI vo…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Zwischenergebnisse Südkreuz-Test [#26652]
Datum
18. Februar 2018 23:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die im BMI vorliegenden statistischen Zwischenergebnisse zum Test der Gesichtserkennungssysteme am Bahnhof Berlin Südkreuz 2. vorläufiger Zwischenbericht des Bundespolizeipräsidiums, falls er im BMI vorliegt 3. Unterlagen zur Markterkundung im Rahmen des zweiten Südkreuz-Teilprojektes (Testphase 2), mit Ausschreibungsunterlagen, sofern sie im BMI vorliegen 4. im BMI vorliegende Unterlagen zu Software-Einstellungen und -Messungen der Gesichtserkennungssysteme 5. datenschutzrechtliche Rahmenvorgaben für das erste sowie das zweite Südkreuz-Teilprojekt 6. Unterlagen zu den eingestellten Falschakzeptanzraten in den Softwareprodukten der Gesichtserkennungssysteme Mit Schwärzung personenbezogener Angaben sowie Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Gebührenschätzung ca. 120 Euro
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenschätzung
Datum
2. März 2018
Status
Warte auf Antwort
ca. 120 Euro
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Z…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Zwischenergebnisse Südkreuz-Test [#26652]
Datum
4. April 2018 16:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Zwischenergebnisse Südkreuz-Test“ vom 18.02.2018 (#26652). Ich teile Ihnen hiermit gern mit, dass ich angesichts der von Ihnen darin genannten Gebühren in Höhe von ca. 120 Euro an meinem IFG-Antrag festhalte. Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz Anfragenr: 26652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antwort auf IFG-Antrag siehe Scan
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf IFG-Antrag
Datum
12. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
siehe Scan
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zwischenergebnisse Südkreuz-Test“ [#26652]
Datum
23. April 2018 17:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26652 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise vom BMI bearbeitet, weil mit Ausnahme eines zweiseitigen Papiers (eine Einwilligungserklärung für freiwillige Teilnehmer) keine Unterlagen oder Dokumente herausgegeben wurden. Das BMI verweist stattdessen für die Frage nach den statistischen Zwischenergebnissen auf eine Pressemitteilung des Hauses (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2017/12/sicherheitsbahnhof-verlaengerung.html) oder erklärt für die Frage nach den Unterlagen zu Software-Einstellungen und -Messungen der Gesichtserkennungssysteme sowie deren Falschakzeptanzraten (Frage 4 und Frage 6), dass keine Unterlagen dazu vorlägen. Das erscheint wenig glaubhaft, wenn das BMI seit mehreren Monaten einen Test durchführen lässt, jedoch keine Unterlagen über die Einstellungen, die konkreten Messungen oder Falschakzeptanzraten vorhanden sein sollen. Der außerdem angefragte Zwischenbericht des Bundespolizeipräsidiums zum Südkreuz-Test ist nach Angaben des BMI Verschlusssache und konnte auch nach nochmaliger Prüfung nicht herausgegeben werden. Für diese Einstufung würde ich eine inhaltliche Begründung erwarten. Das Zwischenergebnis der bisher durchgeführten Tests in Südkreuz kann kaum in seiner Gänze vorenthalten werden, sofern es etwa um die technischen Ergebnisse der Software geht. Das ergibt sich auch daraus, dass angekündigt wird, den Abschlussbericht veröffentlichen zu wollen. Des Weiteren kündigte das BMI für die Bearbeitung der IFG-Anfrage Kosten in Höhe von 120 Euro an. Diese habe ich akzeptiert und um die Weiterbearbeitung gebeten. Es stellt sich allerdings in der Antwort heraus, dass die Kosten bei null Euro liegen. Selbstverständlich ist eine kostenlose Auskunft erfreulich, jedoch drängt sich der Verdacht auf, dass die hohe Gebührenangabe auf den Antragsteller abschreckend wirken soll. Das kann nicht im Sinne des IFG-Zweckes sein. Ich bitte Sie um eine rechtliche Bewertung, ob die Auskunft nach IFG in dieser Weise rechtmäßig sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz Anfragenr: 26652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/002 II#0383 Sehr geehrte Frau …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zum »Zwischenergebnisse Südkreuz-Test« [#26652] # 15-725/002 II#0383
Datum
26. April 2018 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
142,8 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/002 II#0383 Sehr geehrte Frau Kurz, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zurückkommen auf Ihre Antwort an mich per E-Mail mit dem Geschäftszeich…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage zum »Zwischenergebnisse Südkreuz-Test« [#26652] # 15-725/002 II#0383 [#26652]
Datum
19. Juli 2018 23:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zurückkommen auf Ihre Antwort an mich per E-Mail mit dem Geschäftszeichen 15-725/002 II#0383 vom 26. April 2018, in der Sie mich informierten, dass das zuständige Referat 15 meine Anfrage bearbeiten würde. Inhaltlich geht es um die rechtliche Prüfung einer Antwort des BMI auf eine IFG-Anfrage zu Zwischenergebnissen beim Südkreuz-Test. Da nun mehrere Monate vergangen sind, möchte ich Sie darum bitten, dass Sie mich über den Stand der rechtlichen Prüfung zu informieren. Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz Anfragenr: 26652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Juli 2018 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.