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Zwischenprüfung

Anfrage an: Neubauamt Hannover

Zwischenprüfung von 2015

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zwischenprüfung …
An Neubauamt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwischenprüfung [#9238]
Datum
9. April 2015 17:49
An
Neubauamt Hannover
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zwischenprüfung von 2015
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Neubauamt Hannover
NBA Hannover Az.: 13 / 028 Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bedanke ich mich für Ihr Interesse …
Von
Neubauamt Hannover
Betreff
AW: Zwischenprüfung [#9238]
Datum
15. April 2015 15:47
Status
Warte auf Antwort
NBA Hannover Az.: 13 / 028 Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bedanke ich mich für Ihr Interesse an den Ausbildungsmöglichkeiten im Neubauamt Hannover (z.Zt. wird aus personellen Gründen lediglich die Ausbildung zur / zum Bauzeichner/in durchgeführt). Ich entnehme Ihrer E-Mail vom 09.04.2015, dass Sie Auskünfte zu Sachverhalten / Aufgabenstellungen zur Zwischenprüfung von 2015 zu dem o.g. Ausbildungsberuf gem. § 1 IFG beantragen. Da die Prüfungen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer durchgeführt werden, die auch für den Inhalt der Prüfungsaufgaben und Beantwortung von Fragen zu den Inhalten verantwortlich ist, leite ich Ihr Auskunftsersuchen hiermit an die zuständige Industrie- und Handelskammer Hannover Schiffgraben 49 30175 Hannover E-Mail:<<E-Mail-Adresse>> Tel. 0511/3107-0 Fax: 0511/3107-333 mit der Bitte weiter, über Ihre Anfrage zur Zwischenprüfung 2015 zu entscheiden. Die Öffnungszeiten des Service-Centers der IHK Hannover sind wie folgt festgesetzt: Mo. - Do. 8.00 - 16.00 Uhr und Fr. 8.00 - 14.00 Uhr. Meine Mitteilung an Sie ergeht kostenfrei gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG. @ IHK Hannover, sehr geehrte Damen und Herren, die u.a. Anfrage zur Auskunft gem. Informationsfreiheitsgesetz zum Auskunftsersuchen 'Zwischenprüfung 2015' leite ich Ihnen zuständigkeitshalber mit der Bitte um weitere Veranlassung und Mitteilung an den Antragsteller weiter. Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus! Mit freundlichen Grüßen