Zwischenstand zur Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes

Auf der Website des BMI (Quelle1) weisen Sie darauf hin, dass das 2015 im Grobkonzept (Quelle2) gestartete Vorhaben zur IT-Konsolidierung bis 2025 "gebündelt und standardisiert" sein soll. In Ihrem Bericht zur Neuorganisation des Gesamtprojektes (Quelle3) geben Sie an, dass Sie als BMI "Dienstekonsolidierung und Beschaffungsbündelung" verantworten. Deshalb meine Auskunftsanfrage zu folgenden Dokumenten:

- aktuelle Zwischenstandsdokumentationen zum Jahr/Halbjahr 2022, die einzelne Maßnahmen/Teilprojekte der IT-Konsolidierung mit Status, Go-Live-Zeitpunkt und Finalisierungsgrad abbilden
- Soll/Ist-Vergleiche mit Planungsabweichungen, wann bestimmte Dienste ursprünglich bereitgestellt werden sollten, nun aber erst mit Verzögerungen oder gar nicht ausgerollt werden

Quelle1: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-des-bundes/it-konsolidierung/it-konsolidierung-node.html
Quelle2: http://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Innovative-Vorhaben/it_konsolidierung_bund_grobkonzept.pdf?__blob=publicationFile
Quelle3: https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-zur-neuorganisation-der-it-konsolidierung-bund/443502/anhang/brief_geschwaerzt.pdf

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Website d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Zwischenstand zur Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes [#255831]
Datum
28. Juli 2022 14:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Website des BMI (Quelle1) weisen Sie darauf hin, dass das 2015 im Grobkonzept (Quelle2) gestartete Vorhaben zur IT-Konsolidierung bis 2025 "gebündelt und standardisiert" sein soll. In Ihrem Bericht zur Neuorganisation des Gesamtprojektes (Quelle3) geben Sie an, dass Sie als BMI "Dienstekonsolidierung und Beschaffungsbündelung" verantworten. Deshalb meine Auskunftsanfrage zu folgenden Dokumenten: - aktuelle Zwischenstandsdokumentationen zum Jahr/Halbjahr 2022, die einzelne Maßnahmen/Teilprojekte der IT-Konsolidierung mit Status, Go-Live-Zeitpunkt und Finalisierungsgrad abbilden - Soll/Ist-Vergleiche mit Planungsabweichungen, wann bestimmte Dienste ursprünglich bereitgestellt werden sollten, nun aber erst mit Verzögerungen oder gar nicht ausgerollt werden Quelle1: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-des-bundes/it-konsolidierung/it-konsolidierung-node.html Quelle2: http://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Innovative-Vorhaben/it_konsolidierung_bund_grobkonzept.pdf?__blob=publicationFile Quelle3: https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-zur-neuorganisation-der-it-konsolidierung-bund/443502/anhang/brief_geschwaerzt.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255831/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3533 Sehr << Antragsteller:in >> leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Zwischenstand zur Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes [#255831] (#3533)
Datum
28. Juli 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

ZII4-13002/4#3533 Sehr << Antragsteller:in >> leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Eine gebührenfreie Bearbeitung von IFG-Anfragen erfolgt bei Bearbeitungszeiten von bis zu 30 Minuten. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Informationen bitte ich auf elektronischem Wege per Mail an <<E-Mail-Adr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Zwischenstand zur Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes [#255831] (#3533) [#255831]
Datum
28. Juli 2022 16:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Informationen bitte ich auf elektronischem Wege per Mail an <<E-Mail-Adresse>> zuzustellen. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255831/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3533 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom gestrigen Tag habe ich Sie um Übersendun…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: IFG - Zwischenstand zur Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes [#255831] (#3533) [#255831]
Datum
29. Juli 2022 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3533 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom gestrigen Tag habe ich Sie um Übersendung einer Postanschrift gebeten. Dieser Bitte sind Sie bisher nicht nachgekommen. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aus welchem Grund benötigen Sie für meine Anfrage weitere personenbezogene Daten i…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Zwischenstand zur Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes [#255831] (#3533) [#255831]
Datum
30. Juli 2022 13:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus welchem Grund benötigen Sie für meine Anfrage weitere personenbezogene Daten in Form der Postanschrift? Da ich explizit um die Zusendung in elektronsicher Form gebeten habe, ist ein Versand per Post und somit zumindest für diesen Fall eine Erhebung der Adresse nicht erforderlich. Ich möchte zudem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW von 15.06.2022 (Az. 16 A 857/21) hinweisen. Demnach sei eine standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über „fragdenstaat.de“ unzulässig. Siehe dazu u. a.: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/archiv/2022_01_Archiv/15_06_2022_/index.php Sollte es einen mir unbekannten, konkreten Anlass geben, weshalb Sie meine Postadresse benötigen und verarbeiten, bitte ich um eine Erläuterung dieses Sachverhaltes. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255831/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3533 Sehr << Antragsteller:in >> sofern Sie sich mit Ihren Ausführungen auf das Urteil d…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: IFG - Zwischenstand zur Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes [#255831] (#3533)
Datum
1. August 2022 07:14
Status
ZII4-13002/4#3533 Sehr << Antragsteller:in >> sofern Sie sich mit Ihren Ausführungen auf das Urteil des OVG Münster im Verfahren 16 A 857/21 beziehen, weise ich darauf hin, dass dieses Urteil nicht rechtskräftig ist. Bis zu einer rechtskräftigen höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hält das BMI an der Maßgabe fest, von IFG Antragstellern die Mitteilung der Postanschrift und damit eine eindeutige Identifizierung zu erbitten. Mit freundlichen Grüßen