Informationsfreiheitsanfragen

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  • Photovoltaik bei Freiburger Stadtbau
    Stadt Freiburg im BreisgauBaden-Württemberg
    Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 1 Monat her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes Wir haben diese mit der Bitte um weitere Veranlassung an das Umweltschutzamt (<<E-Mail-Adresse& Abs.3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs.1 des Gesetzes zur Im Rahmen des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz
  • IFG NRW
    Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen
    Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 9 Monate her
    Anfrage erfolgreich IFG NRW [#29698] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Inneres Datenschutz
  • Kaufvertrag - Karl-Kunger-Straße 15
    Bezirksamt Treptow-Köpenick von BerlinBerlin
    Anfrage abgelehnt, 5 Jahre, 8 Monate her
    Kaufvertrag des Hinterhauses und des Seitenflügels der Karl-Kunger-Straße 15 Anfrage abgelehnt §7 Schutz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Unter Anderem dienen sie dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses (§ 10 IFG Bln), dem Schutz ebenfalls nicht, da der Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht eröffnet ist.
  • aktuelle Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
    Jobcenter Ennepe-Ruhr-KreisNordrhein-Westfalen
    Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 5 Monate her
    über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
  • Beschleunigung des Disziplinarverfahrens
    Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Monate, 1 Woche her
    Gegen wie viele statusberührende Disziplinarverfahren wurde Rechtschutz beim Verwaltungsgericht ersucht Gegen wie viele statusberührende Disziplinarverfahren wurde Rechtschutz beim Verwaltungsgericht ersucht Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Dauer der Disziplinarverfahren noch dazu vorhanden, wie oft um gerichtlichen Rechtsschutz ersucht wurde
  • Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Bundesbeauftragter für den Datenschutz anfrage/vertrag-mit-elaman-uber-quellen-tku-2 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur und die Informationsfreiheit Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutz
  • nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes geschwärzt], gerne stellen wir die Ihnen die uns vorliegenden Daten aus dem Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Corona-Fälle (SARS-CoV-2 Nachweis) für Beschäftigte in Einrichtungen nach § 33 Infektionsschutzgesetz der gemeldeten Corona-Fälle (SARS-CoV-2 Nachweis) für Betreute in Einrichtungen nach § 33 Infektionsschutzgesetz die Anzahl der Quarantäneanordnungen liegen uns nicht vor, da diese Daten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes
  • Liste über die gemessenen V85 in verkehrsberuhigten Bereichen
    Kommunalverwaltung PaderbornNordrhein-Westfalen
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 5 Monate her
    Liste über die gemessenen V85 in verkehrsberuhigten Bereichen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
  • Verwendung der Videoplattform ZOOM im kommunalen Raum
    Kommunalverwaltung BergheimNordrhein-Westfalen
    Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre her
    Verwendung der Videoplattform ZOOM im kommunalen Raum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
  • WLAN der Hochschule Augsburg
    Hochschule AugsburgBayern
    Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 2 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Social Media und Datenschutz
    Kommunalverwaltung DortmundNordrhein-Westfalen
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 11 Monate her
    Social Media und Datenschutz Bitte senden Sie mir Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO Anfrage erfolgreich Social Media und Datenschutz [#213649] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
  • Umweltinformationen zum Stadtpark Fürth
    Polizeiinspektion FürthBayern
    Anfrage abgelehnt, 3 Jahre, 4 Monate her
    dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese Maßnahmen dem Schutz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ Auskunftsersuchen nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG), Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG), Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr
  • Schadstoffprobleme an der Realschule
    Realschule In der Südstadt (Paderborn)Nordrhein-Westfalen
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 1 Jahr, 4 Monate her , 500,00 Euro
    Schadstoffprobleme an der Realschule Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
  • Anfrage nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Anfrage nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) [#17280] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz
  • Einsatz der Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg
    Ministerium der Justiz und für Migration Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 7 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes
  • Kontrollbericht zu Hong Kong China-Imbiss, Dusseldorf [#36590] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Die Bearbeitungsdauer verlängert sich daher auf 2 Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetz
  • (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Umwelt Verbraucherschutz
  • Umgang mit Veröffentlichungspflichten nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz
    Stadt WeimarThüringen
    Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 10 Monate her
    Umgang mit Veröffentlichungspflichten nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG ) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § ) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
  • Umgang mit Veröffentlichungspflichten nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz
    Stadt IlmenauThüringen
    Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 10 Monate her
    Umgang mit Veröffentlichungspflichten nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG ) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § ) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Datenschutz und Datensicherheit in Einrichtungen des Gesundheitswesens wurden Ihrer Behörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO) oder Beschwerden aus Unternehmen Vielen lieben Dank für Ihre Mühe Anfrage erfolgreich Datenschutz und Datensicherheit in > > Mit freundlichen Grüßen Re: Datenschutz und Datensicherheit in Einrichtungen Datenschutz
  • Kontrollbericht zu Taverne Athen, Bad Bramstedt [#63048] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Mit freundlichen Grüßen Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Frau / Herrn Antragsteller/in
  • Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Hinweis zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten Name, Vorname und Kontaktdaten werden durch den Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG >> und E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, Datenschutzbeauftragte
  • lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Patras Grill Schütz-Von-Rode-Straße Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Dieses Vorgehen ist weder im VIG noch in der Datenschutzgrundverordnung in der von Ihnen vorgegebenen Im Übrigen erfolgt sämtlicher Schrifverkehr aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichem Gruß StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
  • Opferechte nach Opferschutzrefomgesetzen, Prozessrechte der unbemittelten Prozesspartei, Akteneinsicht Opferschutzreformgesetzen systematisch mit § 406 StPO die Verletztenrechte gestärkt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 406 StPO Opferschutzreformgesetzen systematisch mit § 406 StPO die Verletztenrechte gestärkt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 406 StPO
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