Informationsfreiheitsanfragen

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  • Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Eine gezielte Nachnutzung bestimmter Aufgaben wäre nach einer Veröffentlichung nicht mehr sinnvoll möglich Lösungen zu den bisherigen Kompetenzmessungen Kompass 4 [#326117] Guten Tag, ich würde gerne offiziell
  • Liste der Unfallschwerpunkte und ggf. erfolgter Maßnahmen
    Stadt DarmstadtHessen
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 9 Monate her
    Soweit Sie dennoch an der Verweigerung einer Auskunft festhalten würde ich mich über die Benennung der Daher nochmals meine Bitte die Rechtsgrundlage für die Verweigerung der Auskunft zu benennen. Wenn das der Fall ist muss ich zur Fristwahrung Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Bescheidung verweisen, so dass ich zur Fristwahrung Klage einlegen muss. Sobald mir eine Rückäußerung vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Kommunikation mit Airlines
    Auswärtiges AmtBund
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 3 Monate her
    soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung ( Polen) hat die deutsche Bundesregierung mehrere Tage dazu benötigt. soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Bei einer fehlenden Zuständigkeit des Ministeriums für Infrastruktur und Digitalisierung (MID) erklären Diesbezüglich bitten wir Sie noch um eine weitergehende Konkretisierung, ob sich Ihr Antrag auf Zugang Der § 10 Abs. 1 IZG LSA ordnet an, dass für die Durchführung des IZG LSA Verwaltungskosten, d. h. Dass Betriebsinterna möglicherweise dafür vereinzelt geschwärzt werden können ist mir bewusst und dies Gleichzeitig erweitere ich die IFG-Anfrage um die im Juni 2022 geschlossene Vereinbarung (https://www.mein-takt.de
  • Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung dargelegt, dass das öffentliche Interesse an der beantragten Übersenden überwiegte, verkennt es das seit Änderung Bescheid zu wissen; nur so kann die erforderliche demokratische Kontrolle der Verwaltung und der Rekrutierung Anonymisierung von Namen und Bundesländern oder - soweit überhaupt vorhanden - sich auf konkrete Prüfungsfragen
  • Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Ohne eine valide Kostenschätzung kann ich sonst nicht die finanziellen Konsequenzen meines Tuns absehen Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Im Anschluss gab Rainer Karn (MdI) einen Sachstand zum Projekt Digitale Alarmierung RLP woran Alexander Im Anschluss gab Rainer Karn (MdI) einen Sachstand zum Projekt Digitale Alarmierung RLP woran Alexander Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Im Anschluss gab Rainer Karn (MdI) einen Sachstand zum Projekt Digitale Alarmierung RLP woran Alexander Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen
    Bundesministerium der VerteidigungBund
    Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 7 Monate her
    soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich bereits aus der Durchführung des o.g. einzurichten, besteht ein öffentliches Interesse daran, Informationen über die Gespräche der Bundesregierung soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Datengrundlage für aktuelle Krankenstands-Analyse
    DAK-GesundheitBund
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 10 Monate her
    soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung Krankenstands-Analyse [#244409] Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung übermitteln zu Forschungszwecken und als Grundlage für Entscheidungen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Den von Ihnen geltend gemachten Auskunftsanspruch nach den §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Ergebnisbericht der Katastrophenschutzübung im April 2024 in Koblenz
    Stadtverwaltung KoblenzRheinland-Pfalz
    Anfrage abgelehnt, 8 Monate, 3 Wochen her
    Ein weiteres Übungsziel war es, die Betreuung und medizinische Versorgung von Betroffenen und Verletzten Ein weiteres Übungsziel war es, die Betreuung und medizinische Versorgung von Betroffenen und Verletzten Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Ein weiteres Übungsziel war es, die Betreuung und medizinische Versorgung von Betroffenen und Verletzten Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Betriebsprüfungen der Bielefelder Burger-Restaurants
    Finanzamt Bielefeld-InnenstadtNordrhein-Westfalen
    Anfrage abgelehnt, 5 Jahre, 3 Monate her
    Eine Offenbarung oder Verwertung der geschützten Daten Dritter ist nur unter den Voraussetzungen des Die Rechte Dritter, insbesondere auf Wahrung des Steuergeheimnisses, sind auch nach Artikel 15 Absatz wie z.B. § 29 VwVfG, § 25 SGB X und § 147 StPO - für das Verwaltungsverfahren keinen Anspruch auf Gewährung - (zu finden unter: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de>), erst recht durch die Einführung der Eine Offenbarung von Steuerdaten ist aber u. a. gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO nur dann zulässig, wenn die
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Ich weise darauf hin, dass ggf. eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, da eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II): Grundsicherung für Arbeitssuchende c. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II): Grundsicherung für Arbeitssuchende c. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II): Grundsicherung für Arbeitssuchende c. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II): Grundsicherung für Arbeitssuchende c. soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Nutzungsrechte
    Landesamt für Denkmalpflege HessenHessen
    Anfrage abgelehnt, 7 Monate, 2 Wochen her
    Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung § 80 Abs. 1 HDSIG alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung Die Verweigerung des Zugangs muss unter Hinweis auf die Ablehnungsgründe des Gesetzes begründet werden
  • soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Ich entschuldige mich für die Verzögerung und bitte um Ihr Verständnis. Käme ansonsten über Strohkontakte auch eine offizielle Presseanfrage als datenminimierende Option auf um keine anlasslose Abfrage der Postadresse, sodass auch keine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung
  • Der Verein dürfte eine postalische Anschrift haben. Gleiches gilt für Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer Person führen können. Kriminalpolizeibeamtin der Polizei Minden Lübbecke [#310865] Guten Tag, Widerspruch/erneute Aufforderung Daher die erneute Aufforderung, die entsprechende Frage zu beantworten: Hat das LAFP Kenntnis über das führen“ beantworten würden, würde dies auch keinerlei Hinweis auf personenbezogenen Daten, die zur Identifizierung
  • Anfrage zur Personalverwaltung ehrenamtlicher Feuerwehrangehörige
    Kommunalverwaltung BielefeldNordrhein-Westfalen
    Anfrage abgelehnt, 3 Monate, 2 Wochen her
    Daraus resultierend ist die herrschende Kommunikation der Löschabteilungen bzw. deren Führung per E-Mail Daraus resultierend ist die herrschende Kommunikation der Löschabteilungen bzw. deren Führung per E-Mail Daraus resultierend ist die herrschende Kommunikation der Löschabteilungen bzw. deren Führung per E-Mail diese Weise bearbeitet, weil ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Datenverarbeitung und Speicherung Anfrage nicht um einen Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW handelt, sondern um die Aufforderung
  • Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen
    Stadt AugsburgBayern
    Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 4 Monate her
    Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Insofern bitte ich Sie um eine entsprechende Präzisierung Ihrer Anfrage, da mir nicht klar ist, welche Auch mit Verlängerung ist die Antragsbearbeitungsfrist mittlerweile deutlich überschritten. Gründe für die Verzögerung wurden nicht genannt.
  • Microsoft 365: Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO
    Bezirk OberbayernBayern
    Anfrage abgelehnt, 3 Monate her , 500,00 Euro
    Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung keine Auskünfte erteilen können, da benannte Risiken und die damit verbundene Maßnahmen zur Risikoreduzierung
  • Aufwendungen für kommunale Dienstleister
    Gemeinde Bad KönigHessen
    Anfrage abgelehnt, 4 Monate, 2 Wochen her
    Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Informationszugang bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen und Landkreise sowie deren Vereinigungen Die eingetretene Verzögerung bitte ich zu entschuldigen.
  • denkmalrechtlich unhaltbaren Zuständen und Leerstellen), nach unbelegten Infos sollen sie zur "Restaurierung gemeinsamer Begehung des LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland unter Beteiligung der Abteilung Restaurierung Denkmalpflegerische Aspekte bei Umnutzungen Ziel der Denkmalpflege ist es, dass Sakralbauten, die in Ziel sollte es sein, die Bedeutungszusammenhänge sichtbar zu erhalten. Erstrebenswert bei jeder Maßnahme ist die Option einer Reversibilität (eine umkehrbare Zustandsänderung
  • Mietzahlungen an Schwarz-Gruppe
    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 3 Monate her , 30,00 Euro
    Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sollten wir binnen eines Monats keine entsprechende Erklärung von Ihnen erhalten, betrachten wir Ihren Ich möchte anmerken, dass diese Anfrage im Namen eines gemeinnützigen Vereins gestellt wurde, der sich Im Wortlaut des § 10 LIFG findet sich keine Einschränkung auf eine Kostenerhebung lediglich bei Gewährung Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage
  • Die neue Polizeizentrale
    Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-KreisNordrhein-Westfalen
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 8 Monate her
    Die neue Polizeizentrale Sämtliche Informationen zum Sachstand, zur Finanzierung und zum Baufortschritt und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen zum Sachstand, zur Finanzierung gt; bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Sämtliche Informationen zum Sachstand, zur Finanzierung gt; bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Sämtliche Informationen zum Sachstand, zur Finanzierung gt; bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Sämtliche Informationen zum Sachstand, zur Finanzierung
  • VZ 315, Waldstraße
    Offenbach am MainHessen
    Anfrage abgelehnt, 10 Monate, 2 Wochen her
    Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sobald mir eine Rückäußerung vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Die interne Weiterleitung an uns ist leider erst mit Verzögerung erfolgt.