Informationsfreiheitsanfragen an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-03-28T19:39:05.302738+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Anzahl Einzelfallhilfen' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2024-03-28T19:39:05.302738+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-einzelfallhilfen-2/Bitte teilen sie mir mit, wieviele erwachsene Personen Einzelfallhilfe nach dem 9 Sozialgesetzbuch in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf im Jahre 2020 / 2021/ 2022/ 2023 erhalten haben. Wieviel Stunden Einzelfallhile wurden insgesamt bewilligt. Von wie vielen Einzelfallhelfer_innen wurde die Einzelfallhilfen geleistet?'Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2023-09-21T09:04:08.505976+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/transparenz-barometer-nach-dem-saubere-kuechen-gesetz-8/- Wie viele Transparenz-Barometer / Hygiene-Barometer nach dem Lebensmittelüberwachungs-Transparenzgesetz ("Saubere Küchen Gesetz") hat ihre Behörde in 2023 bislang zum Aushang in Betrieben ausgestellt, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen? (Bitte nach Monaten und Kontrollergebnis (Farbskala) aufgeschlüsselt.)<br>- Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, hat der Bezirk in 2023 bislang kontrolliert?<br>- Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, und regelmäßig kontrolliert werden müssen, gibt es in ihrem Bezirk insgesamt?<br><br>Sollten bislang keine Barometer zum Aushang ausgefertigt worden sein, bitten wir um eine Erklärung, warum das der Fall ist.'Anmeldungen an weiterführende Schulen 2023' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2023-08-14T10:20:39.135741+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anmeldungen-an-weiterfuehrende-schulen-2023-2/Bezug nehmend auf Ihre Pressemitteilung vom 15.06.2023 zu den Anmeldungen an weiterführende Schulen für das Schuljahr 2023/2024 bitte ich um eine detaillierte Übersicht zur Zahl der Anmeldungen sowie zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze pro Schule in den Gymnasien sowie ISS bzw. Gemeinschaftsschulen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.'Durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach der Beantragung / Charlottenburg Wilmersdorf' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2023-08-28T19:35:21.809903+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/durchschnittliche-bearbeitungszeit-fuer-einen-wohnberechtigungsschein-wbs-nach-der-beantragung-charlottenburg-wilmersdorf/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit in ihrem Bezirksamt bis zur abschließenden Bescheidung bei einem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein?<br><br>Werden Personen ohne festen Wohnsitz im Bereich des Landes Berlin bevorzugt beschieden?<br><br>Besten Dank und viele Grüße'Bezirksamtsabteilungen bearbeiten und beantworten seit drei Jahren keine Auskunftsanfragen und Dienstaufsichtsbeschwerden' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2023-04-11T09:07:06.548510+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bezirksamtsabteilungen-bearbeiten-und-beantworten-seit-drei-jahren-keine-auskunftsanfragen-und-dienstaufsichtsbeschwerden/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO, BlnDSG<br><br>Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin Frau Bauch,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu, geben Sie mir Auskunft oder gewähren Sie Akteneinsicht (u.a. BüDi, 20.4.2020, 4.5.2020):<br><br>- Anweisung des Bürgeramts Charlottenburg-Wilmersdorf, Standort Hohenzollendamm 177 an die Sicherheitsdienste City System Berlin und Sicherheit Nord zum 25.3.2020, dass a) keine Berlin-Pässe verlängert werden,<br>b) Antragstellende ohne Termin keinen Zutritt erhalten,<br><br>- ab März 2020 in den Bürgerämtern aushängende Hinweiszettel für BürgerInnen, die Berlin-Pässe verlängern wollen mit den aktuellen Regelungen,<br><br>- Verordnung oder Bezirksamts-interne Geschäftsunterlagen, dass Mitarbeitende von Sicherheitsfirmen und Pförtner in den Bürgerämtern weder einen Namen noch eine Dienstnummer noch einen Dienstausweis auf Verlangen von BürgerInnen vorzeigen, sowie keine Information zu den Namen der beauftragten Firmen geben müssen,<br><br>- Verordnung oder Bezirksamts-interne Geschäftsunterlagen (zu: Art. 34 VvB), dass Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitenden von Sicherheitsdienstfirmen und Pförtnern nicht zeitnah bzw. überhaupt nicht bearbeitet/beantwortet werden müssen (Abt. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, FM II 1, Abt. Allgemeine Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten),<br><br>- Anweisung, Verordnung o.ä. der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales an die Bürgerämter/Bezirksämter im Februar oder März 2020 zur Nichtverlängerung von Berlin-Pässen in den Bürgerämtern.<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).<br><br>Darüberhinaus beantrage ich nach Art. 13 ff. DSGVO, § 24 Abs.6 BlnDSG Akteneinsicht in die o.g.Verfahren/Abteilungen.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. <br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Schreiben an Polizei und Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vom 31.10.2022' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2022-12-12T14:49:18.625488+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/schreiben-an-polizei-und-landesamt-fuer-buerger-und-ordnungsangelegenheiten-vom-31-10-2022/Ihr Schreiben an Polizei und Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vom 31.10.2022, welches in der BZ erwähnt wird.<br><br>https://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/abschlepp-schlappe-in-charlottenburg-wilmersdorf'Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Lärmanzeigen: Versagung von Rechten der Betroffenen, intransparente Verfahrensführung' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2022-09-06T09:59:06.255516+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-bei-laermanzeigen-versagung-von-rechten-der-betroffenen-intransparente-verfahrensfuehrung/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO, BlnDSG, OWiG<br><br>Sehr geehrter Herr Schruoffeneger,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. geben Sie mir Auskunft (Ord A 216-2606/22):<br><br>1. Auf welcher Rechtgrundlage oder internen Handlungsanweisungen wird Betroffenen/Lärmanzeigen nach § 49 OWiG die Akteneinsicht versagt?<br>2. Auf welcher Rechtsgrundlage oder internen Handlungsanweisungen müssen Betroffene die Ermittlungsarbeit und Beweisführung des Ordnungsamts übernehmen?<br>3. Auf welcher Rechtsgrundlage oder internen Handlungsanweisungen werden Zeugenangebote, Lärmprotokolle, Verfahrensunfähigkeitsatteste nicht akzeptiert?<br>4. Auf welcher Rechtsgrundlage oder internen Handlungsanweisungen finden §§ 1-5, 15, 16 LImSchG und § 3 BImSchG, § 117 OWiG keine Anwendung?<br>5. Auf welcher Rechtsgrundlage oder internen Handlungsanweisungen werden Feststellungen der Polizei oder des Außendienstes des Ordnungsamts nicht herangezogen?<br>6. Wie prüft das Ordnungsamt Lärmpegel, Dauer, Immissionswerte?<br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach Art. 15, Abs.3 DSGVO und § 24 Abs.6 BlnDSG, bzw. § 49 OWiG<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. <br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Aufstellung herrenloser Grundstücke' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2022-09-02T09:12:52.644033+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aufstellung-herrenloser-grundstuecke/Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, auf die der Bezirk verzichtet.'Fehrbelliner Platz - Fussgänger Ampelanlage Ersatz Baum, Ersatz Bank' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2021-05-10T13:01:50.865210+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/fehrbelliner-platz-fussganger-ampelanlage-ersatz-baum-ersatz-bank-1/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>bitte übergeben Sie diese Anfrage an das Straßen- und Grünflächenamt.<br>Bsenden Sie mir Folgendes zu:<br>Anfrage s.u.<br><br> stadtplanung – Stadtentwicklungsamt Bezirksamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf<br>am 23. April<br>Details<br>Sehr << Antragsteller:in >><br><br>bitte richten Sie Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt bzw. die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. <br><br>Mit freundlichen Grüßen<br>Im Auftrag<br>Claudia Giehler<br><br>Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin<br>Abt. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt<br>Stadtentwicklungsamt<br>Amtsleitung<br>Frau Giehler -Stadt L -<br>Hohenzollerndamm 174-177<br>10713 Berlin<br>Tel: 030 - 9029 15140<br>Fax: 030 - 9029 15139<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>Zuständigkeiten und E-Mail Anschriften haben sich in den vergangenen Jahren anscheinend verändert und ich habe zu o.g. Themen keine Antworten mehr bekommen.<br>Ich bitte Sie, um die Koordination und möglichst eine gemeinsame Antwort zu o.g. Themenkomplex.<br><br>Ampelanlage für Fußgänger<br>Die Ampelanlage wurde für eine Projektphase, vor ca. 4 Jahren, auf ein neues System umgestellt. Dieses sollte auf das gängige System zurückgebaut werden. Wann wird dieses geschehen?<br>Das zurzeit genutzte Ampelsystem ist fußgängerunfreundlich. Autofahrer verstehen es nicht und hupen Fußgänger an. Viele Fußgänger verstehen es auch nicht und bleiben bereits beim Umspringen auf das Balkensignal auf der Mittelinsel stehen.<br><br>Baum und Bank nahe an der Bushaltestation 115 Richtung Zehlendorf (Seite BioCompany)<br>Der gefällte Baum mit erst noch stehen gebliebenen Rundbank sollte ersetzt werden. (ca. 4 Jahre her).<br>Vor ca. 2 Jahren wurde am Platz des Baumes ein Wasserspender installiert.<br>Es gibt auf dem gesamten Platz. Corona bedingt nun nur noch 2 Sitzplätze (Abstand halten) im Unterstellhaus der Bushaltestelle. Das Bistro der BioCompany hat geduldet das Wartende am Rand der Außenbestuhlung sitzenden konnten. Da es keine Außengastronomie gibt, gibt es nun auch keine Sitzplätze mehr.<br>Von dieser Seite des Platzes fahren 3 Busse (101, 104, 115 -häufig nur im 20 Minuten-Takt)<br>Wann wird ein neuer, schattenspendender Baum gepflanzt?<br>Wann wird die Bank ersetzt?<br><br>Zusätzlich würde ich gern noch wissen, ob es eine fußgängerfreundlichere Planung für den gesamten Platz gibt.<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.<br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'KGA vs. Investor X' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2022-03-22T11:27:09.047058+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kga-vs-investor-x/Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Bestrebungen der Berlin Immo Invest Gruppe und der BII Berlin Immo Invest GmbH betreffen, Wohnbebauung oder sonstige Bebauung vorzunehmen auf Gebieten, wo sich einst oder derzeit Kleingartenanlagen befinden oder befunden haben, bezogen auf den gesamten Stadtbezirk, getrennt nach einzelnen Projekten.<br><br>Insbesondere Bauvorbescheide, die entsprechenden Anträge, Genehmigungsverfahren, die entsprechenden Anträge, sämtliche Schreiben/Emails des Investors/der Investoren an die Bauverwaltung, den Bezirksbürgermeister und/oder an den Baustadtrat und die jeweiligen Antworten.'hygienemängel bei xii apostel' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2021-09-25T07:16:40.991769+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hygienemangel-bei-xii-apostel/ich möchte darüber informiert werden, ob über die hygienischen Zustände im Restaurant XXI Apostel, else ury bogen, Mängel bekannt sind.'Sondernutzung von Grünflächen für das Aufstellen von Wahlplakaten' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2021-08-12T09:16:42.981730+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sondernutzung-von-grunflachen-fur-das-aufstellen-von-wahlplakaten/ich bin verwundert am Branitzer Platz, auf einer geschützten Grünfläche, ein großes Wahlplakat der CDU aufgestellt zu finden. Haben Sie in der Tat dafür eine Sondernutzungsgenehmigung erteilt und wenn ja, warum?'Gewerbliche Nutzung Parkhaus Nürnberger Straße 5' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2021-04-08T19:22:57.130463+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gewerbliche-nutzung-parkhaus-nurnberger-strae-5/die Baugenehmigung zur Umwidmung von Teilen der Stellflächen im Parkhaus Nürnberger Straße 5 von Parkplätzen zu gewerblichen Flächen für Mietwagenfirmen (Annahme von Fahrzeugen, Reinigung etc.) sowie das zugehörige Verkehrskonzept zur Anlieferung sowie Abholung von Fahrzeugen durch LKWs.'CDU-Wahlplakate in Charlottenburg-Wilmersdorf (Stand Mai 2021)' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2021-05-27T20:08:49.362299+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/cdu-wahlplakate-in-charlottenburg-wilmersdorf-stand-mai-2021/Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Wilmersdorfer Str Wilmersdorfer Str. 4610627 Berlin' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2020-10-16T20:30:15.086570+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-burgeramt-wilmersdorfer-str-wilmersdorfer-str-4610627-berlin/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Bürgeramt Wilmersdorfer Str<br>Wilmersdorfer Str. 46<br>10627 Berlin<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Wohnungsaufsichtsamt: Digitale Beschwerden mit Bilddateiein unmöglich, zu unhygienische Verhältnisse unerwünscht, Mieter*innen-Rechte in Frage gestellt' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2021-03-24T08:37:28.895827+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wohnungsaufsichtsamt-digitale-beschwerden-mit-bilddateiein-unmoglich-zu-unhygienische-verhaltnisse-unerwunscht-mieterinnen-rechte-in-frage-gestellt/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, DSGVO, BlnDSG<br>Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang vom 20.3.21: dreiwöchige, fehlende Entlerrung der gelben Mülltonnen in 3 Häusern<br><br>Sehr geehrter Herr Schruoffeneger,<br>sehr geehrte Frau Moritz-Doll,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu und erteilen Sie Auskunft:<br><br>1. Warum ist das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, das Gesundheitsamt und die <br>Pressestelle nicht in der Lage, digitale Beschwerden mit Bilddateien zu empfangen?<br><br>2. In den Häusern Gasteiner Str. 26, Fechnerstraße 6, 6a, << Adresse entfernt >> wurden 3 Wochen die gelben Tonnen nicht geleert. Eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Entsorgungsfirma Alba Berlin GmbH ergab, dass die dafür zuständige Hausverwaltung keinen Auftrag an die Alba Berlin GmbH erteilt hatte (schriftliche Bestätigung vom 23.3.21) und die Tonnen vom Vermieter des Nachbarhauses in der Gasteiner Straße mitentleert wurden. Die Hausverwaltung wurde in Kenntnis gesetzt. <br>Die Hausverwaltung behauptete daraufhin am 18.3.21, es liege an der Fehlbefüllung durch Mieter*innen und nicht am fehlenden Auftrag und es werde nur alle 3 Wochen geleert.<br><br>3. Auskunft Alba Berlin GmbH und BSR-Entleerungskalender, 24.3.21<br>- eine dreiwöchige Entleerung gibt es nicht, nur 7-14 täglich<br>- es gibt auch keinen Eintrag für die Entleerung der gelben Tonnen zu allen 3 Häusern:<br>BSR-Website/Entleerungstonuns: https://www.bsr.de/abfuhrkalender-20520.php<br><br>4. Wie kommt Frau Hoffmann/Wohnungsaufsichtsamt zur Auffassung, nach Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung:<br><br>- "die gelbe Tonne auf Grund falscher Befüllung nicht geleert wurde"<br>- "grundsätzlich wird diese alle 3 Wochen entleert, daran wird sich in Zukunft auch nichts ändern."<br>- Mieter*innen hätten die Hausverwaltung über unhygienische Verhältnisse nicht in Kenntnis zu setzen: "von weiteren Anfragen diesbezüglich auch bei der Hausverwaltung abzusehen." Wo finde ich Ihre Rechtsauffassung, dass Mieter*innen keine Mieter*innenrechte mehr haben?<br><br>Senden Sie mir die Benachrichtigung der Hausverwaltung zu, ich bin Mieterin.<br>Ich beantrage Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang; 24 Abs.6 BlnDSG, Art. 15 Abs.3 DSGVO<br><br>5. Hatte Frau Hoffmann vor Ihrer Email vom 23.3.21 Kontakt mit der Entsorgungsfirma Alba Berlin GmbH aufgenommen, um die Sachlage zu überprüfen und den Entleerungsstatus zu allen Mülltonnen auf der o.g. BSR-Website gecheckt?<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, BlnDSG und DSGVO.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.<br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Gutachten zu Parkraumbewirtschaftungszonen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2020-02-07T15:20:41.044571+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zu-parkraumbewirtschaftungszonen-des-bezirks-charlottenburg-wilmersdorf/Gutachten bzw. Machbarkeitsstudien zu jeweils allen bewirtschafteten oder voraussichtlich bewirtschafteten Parkzonen des Bezirks. Das Stellplatzangebot sollte dabei aus dem Dokument hervorgehen, analog zu:<br>https://parkeninkreuzberg.de/PDF/180508%20LK%20Argus%20-%20Viktoriapark%20PRB%20Buergerversammlung.pdf<br>oder <br>https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/dokumente/pdf-dateien/machbarkeitsstudie_carllegsied.pdf'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Erstaufnahmestelle für Asylsuchende Bundesallee 171Berlin' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2020-11-07T20:33:18.945144+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-erstaufnahmestelle-fur-asylsuchende-bundesallee-171berlin/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Erstaufnahmestelle für Asylsuchende<br>Bundesallee 171<br>Berlin<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt für Körperschaften' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2020-10-05T16:18:02.093190+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-finanzamt-fur-korperschaften/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Finanzamt für Körperschaften<br><br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei Abschnitt 24 Kaiserdamm 114057 Berlin' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2020-09-28T21:55:10.996152+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-polizei-abschnitt-24-kaiserdamm-114057-berlin/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Polizei Abschnitt 24<br>Kaiserdamm 1<br>14057 Berlin<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Charlottenburg – Wilmersdorf Monate August, September, Oktober 2020' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2020-10-28T18:43:14.594415+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/auflistung-sars-cov-2-infektionen-in-bildungseinrichtungen-in-berlin-charlottenburg-wilmersdorf-monate-august-september-oktober-2020/Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August, September und Oktober 2020.<br>(Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung)<br>Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Berlin.<br>Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br>Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten.<br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Charlottenburg Otto-Suhr-Allee 10010585 Berlin' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2020-10-06T09:06:09.284690+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-rathaus-charlottenburg-otto-suhr-allee-10010585-berlin/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Rathaus Charlottenburg<br>Otto-Suhr-Allee 100<br>10585 Berlin<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mathematische Fachbibliothek Straße des 17. Juni 13610623 Berlin' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2020-09-29T16:28:52.030817+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-mathematische-fachbibliothek-strae-des-17-juni-13610623-berlin/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Mathematische Fachbibliothek<br>Straße des 17. Juni 136<br>10623 Berlin<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landesamt für Einwanderung Berlin, "Besondere Aufenthaltszwecke", Standort Keplerstr. Keplerstraße 210589 Berlin' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2020-10-05T16:17:31.658645+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-landesamt-fur-einwanderung-berlin-quotbesondere-aufenthaltszweckequot-standort-keplerstr-keplerstrae-210589-berlin/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Landesamt für Einwanderung Berlin, &quot;Besondere Aufenthaltszwecke&quot;, Standort Keplerstr.<br>Keplerstraße 2<br>10589 Berlin<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Schlosspark-Klinik Heubnerweg 214059 Berlin' an Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf2020-10-14T09:54:32.691829+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-schlosspark-klinik-heubnerweg-214059-berlin/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Schlosspark-Klinik<br>Heubnerweg 2<br>14059 Berlin<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.