Informationsfreiheitsanfragen an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-09-13T09:17:15.100220+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Beratung zum Arbeitsschutz und Hygieneschutz in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-09-13T09:17:15.100220+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/beratung-zum-arbeitsschutz-und-hygieneschutz-in-der-staatlichen-porzellan-manufaktur-meissen/BAuA<br>Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br>Nöldnerstr. 40-42<br>10317 Berlin <br><br>Anfrage zu :<br>Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales <br>zur Genehmigung der Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz (1) (Unfallverhütungsvorschriften), <br>für die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>hiermit frage ich höflich an, zur Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales <br>zur Genehmigung der Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz (1) (Unfallverhütungsvorschriften), <br>für die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH,<br>insbesondere zu den Punkten 1 bis 3. <br><br>Nach SGB VII § 15 Absatz (4) müssen die Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz (1), also die durch die zuständigen Unfallversicherungen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften,<br>durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden, <br>zusammen mit den obersten Verwaltungsbehörden der Länder<br>bzw. wenn der Unfallversicherungsträger der Aufsicht eines Landes untersteht, wirkt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales daran mit. <br><br>Da sie als Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Fragen der Sicherheit und Gesundheit beraten und damit zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit beitragen, hier meine Anfrage an Sie.<br><br>Dazu habe ich einige Fragen formuliert und bitte Sie höflich, mir diese schriftlich zu beantworten.<br><br>Frage 1:<br>Haben Sie, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,<br>das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Genehmigung und Umsetzung der Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz (1), also zu den Unfallverhütungsvorschriften, <br>für die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH, beraten,<br>insbesondere zu den Punkten 1 bis 3, in den Zeiträumen a) 1988 bis 2006 und b) ab 2006? <br><br>Frage 2:<br>Wenn ja,<br>wie haben sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu beraten, was haben Sie dazu vorgeschlagen, insbesondere zu den Punkten 1 bis 3, also konkret :<br>- welche Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen <br>- welche Verhaltensmaßregeln der Versicherten <br>- welche vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinischen Untersuchungen <br> oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen explizit bei der Verwendung von <br> Gefahrstoffen ?<br><br>Frage 3:<br>Welche Vorschläge konkret (siehe hier Auflistung bei Frage 2) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgenommen ?<br>Was war das Ergebnis dieser Beratung?<br><br>Frage 4 :<br>Wer hat noch an dieser Beratung teilgenommen ? <br><br>Frage 5:<br>Hat an diesen Beratungen die zuständige Unfallversicherung der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen, die Berufsgenossenschaft Glas-und Keramik, jetzt die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) teilgenommen ?<br><br>Fragen 6 und 7:<br>Haben Sie, die BAuA noch weitere / andere Verwaltungsbehörden der Länder <br>zur Umsetzung der Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz (1), also zu den Unfallverhütungsvorschriften, für die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH,<br>beraten, insbesondere zu den Punkten 1 bis 3, in den Zeiträumen a) 1988 bis 2006 <br>und b) ab 2006 ?<br>Und wenn ja, welche Behörde ?<br><br>Frage 8:<br>Wie haben sie diese Behörde beraten, was haben Sie dazu vorgeschlagen, insbesondere <br>zu den Punkten 1 bis 3, also konkret :<br>- welche Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen <br>- welche Verhaltensmaßregeln der Versicherten <br>- welche vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinischen Untersuchungen <br> oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen explizit bei der Verwendung von <br> Gefahrstoffen ?<br><br>Da in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen täglich mit einer Vielzahl an Gefahrstoffen umgegangen wird, meine Frage insbesondere zu Gefahrstoffen. <br><br>Gefahrstoffe in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen sind zum Beispiel<br> (Aufzählung hier nicht vollständig):<br>- Metalloxidfarben<br> Diese enthalten u.a.: <br> Blei, Kobalt, Nickel, Quecksilber, Chrom, Cadmium usw.<br> Diese Metalloxidfarben werden von den Porzellanmalern täglich verwendet, auch in Form <br> von feinsten, alveolengängigem Farbstaub, beim täglichen Aufspachteln der Farben <br> = Mischen der Farben mit den Lösungsmitteln. <br><br>- Lösungsmittel Terpentinöl, Ethanol, Nelkenblätteröl, Nelkenblütenöl, Lavendelöl, <br> Verdünner 160 (V160), Verdünner 170 (V170), Lüster LU 527, Lüster LU2, Lüster LU592A <br> usw. <br> Diese enthalten u.a.:<br> Dipenten, Limonen, Alpha-Pinen, beta-Pinen, Eugenol, 2-Butanon, Methoxyphenylaceta<br> te, Lavandinöl, Phenol, Polymere, Methylcyclohexanol, Toluol, alipathische Lösungsmit<br> tel, Benzylalkohol, Isomerengemiksche Kresol, Cyclohexanon, Kolophonium, <br> synthetische aromatisierte Kohlenwasserstoffe usw.<br> <br>Vielen Dank.'Sitzungsprotokoll der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 zum vierten Beschluss über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns sowie zum vierten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-06-27T16:48:04.082236+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sitzungsprotokoll-der-mindestlohnkommission-vom-26-juni-2023-zum-vierten-beschluss-ueber-die-anpassung-der-hoehe-des-gesetzlichen-mindestlohns-sowie-zum-vierten-bericht-zu-den-auswirkungen-des-gesetzlichen-mindestlohns/das Sitzungsprotokoll der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 zum vierten Beschluss über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns sowie zum vierten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns'Gutachten zum Ultraschall-Gerät "mosquito" des Herstellers "Rhine Consulting Group BV"' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-04-16T18:28:02.291781+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zum-ultraschall-geraet-mosquito-des-herstellers-rhine-consulting-group-bv/Im ZDF-Magazin "Royale" vom 14.04.23 wird über das Ultraschall-Gerät "mosquito" des Herstellers "Rhine Consulting Group BV" berichtet.<br>Der Beitrag ist verfügbar unter:<br>https://rodlzdf-a.akamaihd.net/none/zdf/23/04/230414_2300_sendung144dis_zmr/1/230414_2300_sendung144dis_zmr_808k_p11v17.mp4<br><br>Der Hersteller beschreibt sein Gerät unter<br>https://www.antivandalismus.de/<br>wie folgt:<br>"<br>[...]<br>Mit Mosquito Hochton-Anlagen können Sie Schulhöfe, Spielplätze, Parkhäuser und ähnliche Anlagen zu bestimmten Zeiten vollautomatisch virtuell sperren, in dem der vom Mosquito gesendete Ton für Jugendliche unschädlich, aber sehr irritierend ist. So irritierend, dass sich die Jugendlichen in kürzester Zeit entfernen und den Bereich weiterhin meiden werden. Erwachsene über ca. 25 Jahren nehmen diese Töne nicht mehr wahr oder empfinden sie nicht als störend.<br><br>Es geht hierbei nicht Personen zu schädigen oder die Nutzung der Flächen komplett zu verhindern. Die Strategie ist lediglich, ab einer gewissen Uhrzeit die Flächen für Treffen, die zu Verunreinigungen oder zu Belästigungen und Vandalismus führen können, für Jugendliche uninteressant zu machen. <br>[...]<br>"<br><br>Und ferner unter:<br>https://www.antivandalismus.de/mosquito-gutachten.html<br>heißt es:<br>"<br>Alle Untersuchungen und Gutachten bestätigen, dass bei ordnungsgemässer Anwendung der Mosquito, keine gesundheitlichen Risken zu befürchten sind. Das holländische Innenministerium hat nach Überprüfung aller vorliegenden Testberiche ,durch einen unabhängingen Audiologen, dies den holländischen Gemeinden bestätigt.<br> <br>Nach unserem Wissenstand gibt es keine Studien oder Gutachten, die das Gegenteil auch nur annäherend darstellen.<br>"<br><br><br>Im Beitrag des ZDF-Magazins heißt es jedoch:<br>"<br>[...]<br>Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin testete das Gerät und schrieb in einem Gutachten, dass eine gesundheitliche Schädigung des Hörvermögens nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.<br>Störungen des Gleichgewichtssinns seien bekannt, außerdem Schwindel und Kopfschmerzen möglich."<br>[...]<br>"<br><br><br>Mein Anliegen:<br><br>Bitte stellen Sie das oben genannte Gutachten zur Verfügung.<br><br><br>Vielen Dank.'Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-04-05T09:31:29.201009+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/toedliche-arbeitsunfaelle-absturzunfaelle/Guten Tag,<br><br>aufgrund meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich um Nennung der Betriebe, aufgeschlüsselt nach Jahren, in denen die tödlichen Arbeitsunfälle von 2009-2016 stattgefunden haben, die in Ihrem Bericht „baua: Fakten Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle“ erwähnt wurden: https://bit.ly/3K0Yhqg<br><br>*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Berichte und Korrespondenzen vom Verband pro-K zum Thema "Gruppenverbot von PFAS-Substanzen"' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-02-23T07:51:33.144985+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/berichte-und-korrespondenzen-vom-verband-pro-k-zum-thema-gruppenverbot-von-pfas-substanzen/sämtliche übergebene Berichte und dazugehörige Korrespondenzen vom Verband pro-K zum Thema "Gruppenverbot von PFAS-Substanzen"<br><br>[1] https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pfas-eu-lobbyismus-101.html'Kommunikation rund um die "Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen"' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-03-02T14:31:34.783153+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-rund-um-die-uebersicht-fuer-die-beurteilung-der-verkehrsfaehigkeit-von-schutzguetern-und-ausruestungen/(1) Jegliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Erstellung der „Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen“, die am 18.03.2020 auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht wurde (https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Liste-der-Gueter.pdf), insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht<br><br>- wer diese „Liste der Güter“ erstellt hat.<br>Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben.<br><br>- welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der „Liste der Güter“ hinzugezogen wurden.<br>Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben.<br><br>- welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden.<br><br><br>(2) Jegliche Kommunikation zwischen der BAuA und dem Bundesministerium für Gesundheit und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI – Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht, an wen die BAuA die „Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen“ jeweils übermittelt hat.<br><br>Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation der jeweiligen Personen sollten ersichtlich bleiben.'Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-01-10T16:13:02.490695+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-rund-um-die-auswahl-der-cpa-pruefstellen-geeigneten-stellen-1/Jegliche Kommunikation zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und <br>- dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)<br>- der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS),<br>- dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),<br>- dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),<br>- der DEKRA Testing and Certification GmbH (DEKRA),<br>- dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA),<br>- oder anderen hier nicht aufgeführten Behörden oder Instituten,<br><br>aus der hervorgeht, <br><br>- nach welchen Kriterien die Auswahl der Prüfstellen erfolgte, die im Frühjahr 2020 Atemschutzmasken nach dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020“ bzw. dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020“ prüfen durften.<br>- wie sichergestellt wurde, dass diejenigen Prüfstellen, die keine notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425 waren, eine mit notifizierten Stellen vergleichbare Prüfqualität geboten haben. Dies betrifft<br>o TÜV NORD CERT GmbH <br>o Textilforschungsinsitut Thüringen Vogtland e.V. <br>o ift Rosenheim GmbH <br>o PAConsult GmbH<br>o SKZ – Testing GmbH<br>- welche Vorgaben und Anweisungen die jeweiligen Prüfstellen bzgl. der Prüfung von CPA erhalten haben.<br><br>Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von regelmäßigen Ausschüssen (insbesondere des Arbeitsausschusses Marktüberwachung) oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien.<br><br>Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden.'Kommunikation rund um die "Liste der Güte" für Schutzausrüstung' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-01-10T09:07:43.305326+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-rund-um-die-liste-der-guete-fuer-schutzausruestung/(1) Jegliche Kommunikation zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und / oder anderen Behörden im Zusammenhang mit der Erstellung der „Liste der Güte“, die mit dem Schreiben „Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19“ am 13.03.2020 vom BMAS gemeinsam mit dem BMG an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder versandt wurde (s. Anhang), insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht<br><br>- wer diese „Liste der Güte“ erstellt hat.<br>Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben.<br><br>- welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der „Liste der Güte“ hinzugezogen wurden.<br>Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben.<br><br>- welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden.<br><br><br>(2) Jegliche Kommunikation zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem BMG und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI – Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht<br><br>- ob und in welchem Umfang die „Liste der Güte“ zur vertraglichen Grundlage für einzelne Beschaffungsmaßnahmen wurde,<br><br>- auf wessen Initiative nach dem 13.03.2020 Änderungen und / oder Ergänzungen an der „Liste der Güte“ vorgenommen wurden,<br><br>- welche fachlichen Empfehlungen eventuellen Änderungen und / oder Ergänzungen der „Liste der Güte“ nach dem 13.03.2020 zugrunde lagen.<br><br><br>Die Fragen erstrecken sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von Ausschüssen oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien.'Kommunikation rund um die Erstellung des "Prüfgrundsatzes für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken"' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-01-10T13:49:18.859804+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-rund-um-die-erstellung-des-pruefgrundsatzes-fuer-corona-virus-pandemie-atemschutzmasken-1/(1) Jegliche Kommunikation zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und <br>- dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)<br>- der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS),<br>- dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),<br>- der DEKRA Testing and Certification GmbH (DEKRA),<br>- dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA),<br>- oder anderen hier nicht aufgeführten Behörden oder Instituten,<br><br>die der Erstellung des „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020“ vorausging, hier insbesondere Kommunikation, aus der hervorgeht<br><br>- auf wessen Anweisung die Erstellung des Prüfgrundsatzes erfolgte. Personenbezogene Angaben können dabei geschwärzt werden, Position und Organisation des/der Anweisenden sollten ersichtlich bleiben.<br>- welche Produkte diesem Prüfgrundsatz erwartungsgemäß unterworfen werden sollten (Herkunftsland, Norm etc.).<br><br><br>(2) Jegliche Kommunikation zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und <br>- dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)<br>- der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS),<br>- dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),<br>- der DEKRA Testing and Certification GmbH (DEKRA),<br>- dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA),<br>- oder anderen hier nicht aufgeführten Behörden oder Instituten,<br><br>die der Erstellung des „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020“ vorausging, hier insbesondere Kommunikation, aus der hervorgeht<br><br>- aus welchen Gründen eine Überarbeitung der Rev.0 des Prüfgrundsatzes erfolgte.<br>- auf wessen Anweisung eine Überarbeitung der Rev.0 des Prüfgrundsatzes erfolgte. Personenbezogene Angaben können dabei geschwärzt werden, Position und Organisation des/der Anweisenden sollten ersichtlich bleiben.<br>- weshalb die gemäß Rev.0 noch zulässige Möglichkeit zur (anwendungsgerechteren) Prüfung der CPA mit NaCl als Prüfaerosol in der Rev.1 gestrichen wurde.<br><br><br>(3) Jegliche Kommunikation zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und <br>- dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)<br>- der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS),<br>- dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),<br>- der DEKRA Testing and Certification GmbH (DEKRA),<br>- dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA),<br>- oder anderen hier nicht aufgeführten Behörden oder Instituten,<br><br>die der Erstellung des „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 2 vom 02.06.2020“ vorausging, hier insbesondere Kommunikation, aus der hervorgeht<br><br>- aus welchen Gründen eine Überarbeitung der Rev.1 des Prüfgrundsatzes erfolgte.<br>- auf wessen Anweisung eine Überarbeitung der Rev.1 des Prüfgrundsatzes erfolgte. Personenbezogene Angaben können dabei geschwärzt werden, Position und Organisation des/der Anweisenden sollten ersichtlich bleiben.<br>- weshalb die in der Rev.1 gestrichene Möglichkeit zur (anwendungsgerechteren) Prüfung der CPA mit NaCl als Prüfaerosol in der Rev.2 erneut zugelassen wurde.<br>- weshalb zwischen dem Beschluss zur Überarbeitung des Prüfgrundsatzes am 06.05.2020 und der Veröffentlichung der Rev.2 am 02.06.2020 fast 4 Wochen vergangen sind.<br><br><br>Die Fragen erstrecken sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von regelmäßigen Ausschüssen (insbesondere des Arbeitsausschusses Marktüberwachung) oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien.<br><br>Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden.'SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel - Konkretisierung der aktuall geltenden SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2022-12-12T16:06:36.760943+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sars-cov-2-arbeitsschutzregel-konkretisierung-der-aktuall-geltenden-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung/1. den aktuellen Entwurf der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.<br>2. voraussichtlichen Zeitpunkt der abschließenden Bearbeitung und Beschlussfassung zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel sowie rechtsformale Prüfung und Bekanntmachung der „fertigen“ Regel durch das BMAS.<br><br>Sollte die Arbeit der Ausschüsse (Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) und dem Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfArMed)) ergebnislos abgebrochen werden / worden sein, bitte ich um Auskunft.'ASR A6 "Bildschirmarbeitsplätze"' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-01-09T16:55:19.025895+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/asr-a6-bildschirmarbeitsplaetze/- Informationen zum Status quo<br>- Informationen zum Zeitpunkt einer möglichen Veröffentlichung und Inkraftsetzung<br>- Veröffentlichung des Entwurfs auf fragdenstaat.de (vollständiger Inhalt)<br>- Informationen über geplante Regelungen zum Thema „Homeoffice“'Arbeitsschutz für Beschäftigte in der Plattformökonomie 2018-2022' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2023-01-23T14:37:41.014043+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/arbeitsschutz-fuer-beschaeftigte-in-der-plattformoekonomie-2018-2022/Guten Tag,<br><br>ich bitte Sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes* um die Zusendung der Arbeitsschutzberichte von Lieferdienstbeschäftigten der Jahre 2020-2022. Ich bitte um die Berichte der Unternehmen:<br><br>- Lieferando<br>- Wolt<br>- Flink<br>- Uber<br>- MAYD<br>- Hello Fresh<br>- Helpling<br><br>*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Freundliche Grüße'Arbeitsplatz Druckkabine Verkehrsflugzeug' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2022-08-08T19:09:45.538539+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/arbeitsplatz-druckkabine-verkehrsflugzeug/Gibt es mittlerweile Studien/Messungen zur gesundheitlichen Belastung von Flugpersonal, die seit geraumer Zeit durchgehend MNB tragen müssen? Falls ja, wo kann man solche Ergebnisse einsehen? Immerhin handelt es sich um einen ungewöhnlichen Arbeitsplatz mit besonderen gesundheitsbelastenden Bedingungen, weswegen das Personal auch ständig auf Flugtauglichkeit überprüft wird. Wie sieht es mit den Passagieren aus, die nicht auf ihre Gesundheitszustand überprüft werden?'Risiko-Nutzen-Analyse für das Tragen von FFP2 und medizinischen Masken nach DIN Norm' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2022-10-16T10:28:02.149151+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/risiko-nutzen-analyse-fuer-das-tragen-von-ffp2-und-medizinischen-masken-nach-din-norm/den wissenschaftlichen Nachweis des Schutzes von FFP2 Masken nach DIN EN 149:2009-08 gegen das Corona - Virus. Das Virus-Aerosol hat eine Größte von 80-140 nm (0,14 μ). Die DIN bestätigt eine 6%ige Durchlässigkeit bei Aerosolen mit einer Größe von 0,02 μm bis 2 μ im Meridian 0,6 μ.<br>Erbitte Offenlegung der Studie zur Wirksamkeit unter Berücksichtigung der Gesichtsbehaarung, denn diese wird in die DIN nicht einbezogen. Von einer Wirksamkeitsstudie der medizinischen Gesichtsmmasken sehe ich ab, da sie obsolet ist, wenn schon die FFP2 Maske Lücken aufweist.<br>Es sei denn - und hierzu ist der Nachweis und die Risiko - Nutzen - Analyse nach dem IFG zu veröffentlichen -, reichen diese 6 % in einem infektiösen Atemstoss jemanden zu infizieren .'Arbeitsmedizinische Aspekte zu mRNA-Impfungen an besonderen Arbeitsplätzen' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2022-10-04T22:43:38.237266+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/arbeitsmedizinische-aspekte-zu-mrna-impfungen-an-besonderen-arbeitsplaetzen/Antrag nach dem IFG/UIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>wurden mittlerweile Studien zu folgendem Thema durchgeführt und könnten Sie mir bitte die Ergebnisse mitteilen: Wie wirken sich mRNA-Impfstoffe auf Besatzungsmitglieder aus, die eine Druckkabine als Arbeitsplatz haben, d.h. unter anderem ständigem Höhen- und Klimawechsel und auch der Höhenstrahlung ausgesetzt sind?<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'DIN EN 149 durchlässige Partikelgröße' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2022-08-22T12:48:09.607364+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/din-en-149-durchlaessige-partikelgroesse/Angaben aus der DIN 149, zur Größe der Partikel, die von FFP2 bzw. FFP3 Masken durchgelassen werden dürfen. Entsprechen Masken, die Partikel in der Größe von 800/600/400/200 oder 100 nm den Zertifizierungsanforderungen? Oder einfacher gefragt: welchen Durchmesser und welche Größe muss ein Partikel haben, damit die Maske für diesen nicht durchlässig ist? Angaben zur Aerosolfilterleistung finde ich genügend, diese werden daher nicht benötigt. Vielen Dank.'Personen, die im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) seit 2019 tätig waren / aktuell tätig sind' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2022-07-04T18:27:31.589178+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/personen-die-im-ausschuss-fuer-arbeitsmedizin-afamed-seit-2019-taetig-waren-aktuell-taetig-sind/Liste mit allen Personen (m/w/d), die den Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) fachlich unterstützen einschl. Nennung der Institutionen, bei denen die Personen ihren Lebensunterhalt verdienen (Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere Personen aus Wissenschaft und Praxis).<br><br>Vielen Dank!'Darf der Arbeitgeber auf Grund von § 2 Abs. 3 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung trotz der Aufhebung von 3G am Arbeitsplatz noch tägliche Testnachweise verlangen?' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2022-03-23T04:30:09.304643+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/darf-der-arbeitgeber-auf-grund-von-2-abs-3-der-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-trotz-der-aufhebung-von-3g-am-arbeitsplatz-noch-tagliche-testnachweise-verlangen/Mein Arbeitgeber verlangt tägliche Testnachweise obwohl die bisherigen Regelungen des § 28b IfSG ohne Übergangsfrist am 20.03.2022 ersatzlos aufgehoben wurden. Er bezieht sich auch auf § 2 Abs. 3 der<br>SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und das Hausrecht.<br><br>Arbeitgeber:<br>„aktuell gibt es zu den geänderten Rechtsvorschriften noch keine<br>Rechtsprechung. Insoweit gibt der von Ihnen angegebene Link (https://www.haufe.de/amp/personal/arbeitsrecht/neuer-gesetzentwurf-der-ampelkoalition-zu-corona-massnahmen_76_555018.html)<br>eine Rechtsauffassung wieder, die nicht bindend ist. Nach unserer<br>Rechtsaufassung steht uns aktuell über § 2 Abs. 3 der<br>SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung als Arbeitgeber das Recht zu, im Rahmen<br>einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und festzulegen, welche Maßnahmen<br>erforderlich sind, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten <br>bei der Arbeit zu gewährleisten. <br><br>Hat mein Arbeitgeber recht? <br>Gibt es zu den geänderten Rechtsvorschriften § 28b IfSG noch keine<br>Rechtsprechung? <br>Muß ich tägliche 3G Nachweise erbringen um die Arbeitsstätte betreten zu dürfen?'Vertrag über "Systemkonzept - Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbH"' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2021-09-30T20:52:38.961082+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-uber-systemkonzept-gesellschaft-fur-systemforschung-und-konzeptentwicklung-mbh/den Vertrag zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Systemkonzept - Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbH über "Projekt F 2520 Entwicklung eines praxisorientierten Kriterien- und Regelsystems zur Optimierung von Risikobewertungen -- Teilprojekt 1: Experteninterviews" mit der Bekanntmachungsnummer 492459-2021 [1]<br><br>[1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:492459-2021:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de'Ffp2 am Arbeitsplatz' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2022-01-27T21:25:26.304746+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ffp2-am-arbeitsplatz/Müssen Arbeitnehmer in der Gastronomie und Einzelhandel eine Ffp2 - Maskw tragen?'FFP2 Masken in Schulen' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2021-12-15T09:09:33.075135+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ffp2-masken-in-schulen-1/Laut BfArM und der DGUV wird für das Tragen einer FFP2 Maske eine maximale Tragedauer von 75min und einer anschließenden Pause von 30min empfohlen.<br>Schüler:innen ab dem 14. Lebensjahr sollen in Berlin eine FFP2 Maske tragen.<br>Eine Stunde geht 45min die Pausen betragen manchmal nur 5-10min.<br>Doppelstunden gehen dann mindestens 90min.<br>Wie werden die Tragepausen für FFP2-Masken gewährleistet?<br><br>Diese Anfrage habe ich bereits am 10.12.2021 an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt. Diese konnten die Frage nicht beantworten und haben auf ihre Bundesanstalt verwiesen. Siehe auch: https://fragdenstaat.de/a/235012'Anfrage zur Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2021-12-03T07:38:20.762725+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-auswirkung-von-arbeit-auf-die-gesundheit-der-arbeitenden-bevolkerung-2/- Studien zur Auswirkung der Lohnarbeit auf die psychische Gesundheit<br>- Studien zur Auswirkung freiberuflicher Tätigkeiten auf die psychische Gesundheit<br>- Studien zur Lebensqualität von Privatiers<br>- Statistik über Burnout und andere gesundheitliche Folgen der Arbeit'Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2021-12-01T19:52:23.759251+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-des-ministeriums-fur-arbeit-gesundheit-und-soziales-des-landes-nordrhein-westfalen-vom-26-april-1994-v-b-3-04003442-china-erlass-24/Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833).<br><br>Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.'Atemschutzmasken auf Kohlenstoffbasierter Nanotechnologie' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2021-05-18T20:30:47.677356+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/atemschutzmasken-auf-kohlenstoffbasierter-nanotechnologie-1/Kanadische Gesundheitsbehörden haben eine Warnung vor Gesichtsmasken herausgegeben, die Graphen oder Biographen Nanotechnologie enthalten. (1,2)<br>Forschungen der vergangen Jahre haben belegt, dass einige Nanomaterialien, darunter die oben erwähnte Kohlenstoffbasierte Nanotechnologie, toxisch auf Organismen wirken können. (3) <br>Des Weiteren wird ein Großteil der Schutzausrüstung aus China importiert, wo nach teils illegalen und/oder mit geringen qualitätsstandardisierten Herstellungsverfahren produziert wird. (4,5)<br><br>Aufgrund der oben genannten Faktenlage, stellen sich mir folgende Fragen:<br>a) Auf welcher Datenlage kann die BAuA, der deutschen Bevölkerung versichern, dass die, üblicherweise in Fernost hergestellte, Schutzausrüstung keine Schäden am Menschen hinterlässt? <br>b) Warum werden in Kanada Warnungen vor den Betroffenen Schutzmasken herausgegeben und diese nach dem Vorsorgeprinzip aus dem Verkehr gezogen, während in Deutschland keinerlei Maßnahmen (Warnmeldungen und Verkaufsstop) getroffen werden?<br><br>Quellen:<br>(1) https://healthycanadians.gc.ca/recall-a…<br>(2) https://www.produktwarnung.eu/2021/04/2…<br>(3) https://www.bund.net/themen/chemie/nano…<br>(4) https://www.stern.de/news/china-beschla…<br>(5) https://www.produktwarnung.eu/rubrik/atemschutzmasken'Rohdaten der Studie „Berufs- und branchenbezogene Unterschiede im COVID-19-Risiko in Deutschland“' an Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2021-05-17T09:05:17.536763+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-der-studie-berufs-und-branchenbezogene-unterschiede-im-covid-19-risiko-in-deutschland/Rohdaten der Studie „Berufs- und branchenbezogene Unterschiede im<br>COVID-19-Risiko in Deutschland“ (2020) sowie der Folgestudie. Autoren sind Dr. Matthias Möhner, aus der Fachgruppe „Medizinischer Arbeitsschutz, Berufskrankheiten" bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(BAuA) und Herrn Andreas Wolik, Diplom-Wirtschaftsmathematiker beim Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung. Die Autoren haben die Daten nach einer Anfrage nicht zur Verfügung gestellt.