Informationsfreiheitsanfragen an Bundesrechtsanwaltskammer auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-11-09T12:39:46.385588+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Bundesrechtsanwaltskammer, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Unterlagen, Protokolle, Dokumente, Präsentationen und den gesamten Schriftverkehr incl. aller Mails aus der Einbindung von Java Script im BeA - Webclient' an Bundesrechtsanwaltskammer2023-08-19T17:26:58.432050+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-protokolle-dokumente-praesentationen-und-den-gesamten-schriftverkehr-incl-aller-mails-aus-der-einbindung-von-java-script-im-bea-webclient/Unterlagen, Protokolle, Dokumente, Präsentationen und den gesamten Schriftverkehr incl. aller Mails aus der Einbindung von Java Script im BeA - Webclient. Die gesamte Risikobewertung für die Nutzung Java-Script im Bea-Webclient.<br><br>Das BSI hält die Nutzung von Java-Script für unsicher. https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Updates-Browser-Open-Source-Software/Der-Browser/Gefahren-und-Risiken/gefahren-und-risiken_node.html'Eingesetzte Cloudprovider bei BRAK bei denen Daten von Rechtsanwält:innen und Mandant:innen liegen' an Bundesrechtsanwaltskammer2023-08-30T03:04:06.700739+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/eingesetzte-cloudprovider-bei-brak-bei-denen-daten-von-rechtsanwaelt-innen-und-mandant-innen-liegen/Eingesetzte Cloudprovider bei BRAK bei denen Daten von Rechtsanwält:innen und Mandant:innen liegen.<br>Nach dem Gutachten der Secuvera unter https://www.brak.de/fileadmin/02_fuer_anwaelte/bea/abschlussgutachten_secuvera.pdf werden Cloudprovider eingesetzt.<br>Ich bitte zugleich um die Verpflichtung aller Mitarbeiter der Cloudprovider auf die Einhaltung des § 203 StGB, die DSFA und die AVVen mit den Cloudprovidern.'Anfrage bzgl. Ethikrichtlinie und Tätigkeitsberichte' an Bundesrechtsanwaltskammer2023-11-09T12:39:46.385588+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-bzgl-ethikrichtlinie-und-taetigkeitsberichte/Sämtliche Unterlagen ( Diskussionspapiere, Anfragen, Entwürfe) die der Bundesrechtsanwaltskammer in Bezug auf eine Ethikrichtlinie für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorliegen. <br><br>Darüber hinaus bitte ich um Übersendung der Tätigkeitsberichte des "Fachausschuss für Medizinrecht" der letzten 10 Jahre, also vom 01.01.2012 bis 31.12.2022. Sollte bereits für dieses Jahr ein Tätigkeitsbericht vorliegen, bitte ich auch diesen mir zu übersenden.'Schutzbedarfsanalyse für die Nutzung von EGVP, BeA, BePo' an Bundesrechtsanwaltskammer2023-09-01T18:15:00.019534+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzbedarfsanalyse-fuer-die-nutzung-von-egvp-bea-bepo/Nach den Grundsätzen des BfDI unter https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/DEMail/DeMailHandreichung.pdf?__blob=publicationFile&v=2<br>haben Sie für die Nutzung der og. Dienste bzw. Fachverfahren eine Schutzbedarfsanalyse durchzuführen. Ich Bitte um Übersendung der entsprechenden Dokumente.'Sämtliche AVVen mit Rechtsanwälten für die Nutzung des BeA' an Bundesrechtsanwaltskammer2023-08-29T18:25:55.457089+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/saemtliche-avven-mit-rechtsanwaelten-fuer-die-nutzung-des-bea/Sämtliche AVVen mit Rechtsanwälten für die Nutzung des BeA in anonymisierter Form'sämtliche verfügbare Dokumente, Verträge, Unterlagen, Präsentationen und Schriftverkehr zu dem Vertrag mit der Bietergemeinschaft Westernacher Rockstein' an Bundesrechtsanwaltskammer2023-08-19T16:56:51.564275+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/saemtliche-verfuegbare-dokumente-vertraege-unterlagen-praesentationen-und-schriftverkehr-zu-dem-vertrag-mit-der-bietergemeinschaft-westernacher-rockstein/sämtliche verfügbare Dokumente, Verträge, Unterlagen, Präsentationen und Schriftverkehr zu dem Vertrag mit der Bietergemeinschaft Westernacher Rockstein.<br>Sämtliche Auftragsverarbeiter der BRAK, sämtliche AVVen nach Art. 28 DSGVO mit den Auftragsverabeitern, sämtliche Aufbewahrungsfristen, die Verpflichtungen auf § 203 StGB - auch für die ATOS-, die getroffenen TOMs zur Verhinderung von Datenabfluss, sämtliche Maßnahmen nach Art. 25 DSGVO, die Datenschutzfolgenabschätzung. Sämtliche Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, sämtliche Meldungen nach Art. 33 DSGVO, sämtliche Zertifizierungen der AVen nach ISO 27001 oder ähnlichen. Die Nachweise der Einhaltung des IT-Grundschutzes insbesondere in Bezug auf das BeA, eventuell vorhandene erfolgreiche Hacker- Cyberangriffe auf die BRAK und die AVen.'Alle Unterlagen, Maßnahmen, Präsentation zur Umsetzung des Secunet Gutachtens für das BeA' an Bundesrechtsanwaltskammer2023-08-21T14:21:12.505304+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-unterlagen-massnahmen-praesentation-zur-umsetzung-des-secunet-gutachtens-fuer-das-bea/Alle Unterlagen, Maßnahmen, Präsentation zur Umsetzung des Secunet Gutachtens für das BeA insbesondere aber nicht ausschließlich zur Sicherstellung der Ende zu Ende Verschlüsselung.'Kommunikation mit der BNotK zur Einführung der Fernsignatur' an Bundesrechtsanwaltskammer2022-10-04T11:09:48.917868+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-der-bnotk-zur-einfuehrung-der-fernsignatur/- die Kommunikation mit der BNotK betreffend der Einführung der Fernsignatur für das beA'Verzicht auf TOMs, insbesondere Verschlüsselung - BRAO §2?' an Bundesrechtsanwaltskammer2021-11-26T09:14:23.124498+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verzicht-auf-toms-insbesondere-verschlusselung-brao-2/Antrag nach dem IFG/UIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>In Anbetracht der Entscheidung https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20211124_TOP_7_Beschluss_Verzicht_auf_TOMs.pdf frage ich mich, ob Sie die umstrittenen Änderungen an BRAO §2 nicht besser zurücknehmen. Siehe auch https://blog.lindenberg.one/Artikel32DsgvoDispositiv .<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Statistiken zur Rechtsanwaltschaft' an Bundesrechtsanwaltskammer2021-12-06T19:18:27.928206+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/statistiken-zur-rechtsanwaltschaft/- Statistiken zur Altersstruktur der Rechtsanwälte bzw. BRAK-Mitgliedern<br>- Statistiken zu den Absolventenzahlen der 2. jur. Staatsexamen<br>- Statistiken zu der Anzahl der Rechtsreferendare<br><br>Jeweils über den Zeitraum, für den die Daten der BRAK vorliegen.'Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2021' an Bundesrechtsanwaltskammer2021-07-17T09:38:24.288738+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/abschlussprufung-der-rechtsanwaltsfachangestellten-2021/die Zahlen der 2018 abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Ausbildungsberuf "Rechtsanwaltsfachangestellter" zzgl. der im Jahr 2021 abgelegten Abschlussprüfungen nebst Erkenntnissen darüber, wie viele Personen die Prüfung nicht bestanden oder deren Ausbildung vorzeitig beendet wurde (Kündigung u. a.) und welche Maßnahmen die Rechtsanwaltskammern zu ergreifen gedenken, um das "Durchfallen" bzw. vorzeitige Beendigungen der Ausbildungsverhältnisse zu verhindern.'Leistungsverweigerung durch einzelne Rechtsanwaltskammern' an Bundesrechtsanwaltskammer2021-07-14T17:49:21.709818+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/leistungsverweigerung-durch-einzelne-rechtsanwaltskammern/Ihre Herangehensweise (Leitfaden) oder Beurteilung zu der fehlenden Bereitschaft einiger Rechtsanwaltskammern, ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten nach bestandener Abschlussprüfung trotz Erbringung der entsprechenden Nachweise die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungsfeststellungen auf dem Prüfungszeugnis auszuweisen bzw. den Prüfungszeugnissen englisch-/französischsprachige Übersetzungen beizufügen (verpflichtend gemäß § 37 (3) BBiG).'Secunet-Gutachten vom 30.05.2018 zur (Un-)Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) usw.' an Bundesrechtsanwaltskammer2020-09-18T09:46:00+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/secunet-gutachten-vom-30052018-zur-un-sicherheit-des-besonderen-elektronischen-anwaltspostfachs-bea-usw/Antrag nach dem IFG/UIG/VIG<br><br>Sehr << Antragsteller:in >><br><br>die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die Firma secunet Security Networks AG mit einem Abschlussgutachten über eine technische Analyse und Konzeptprüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vorgelegt. Dieses war beauftragt worden, nachdem gravierende Sicherheitsmängel bekannt wurden, die dazu führten, dass das beA monatelang offline war.<br><br>Dieses Abschlußgutachten wurde am 30.05.2018 erstellt und an die BRAK übermittelt, unmittelbar vor dem Deutschen Anwaltstag. Die BRAK veröffentlichte das Gutachten jedoch entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht und gab als Grund dafür an, dass "Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Allgemeinverständlichkeit und den Konkretisierungsgrad" bestünde (https://www.lto.de/recht/juristen/b/bea-abschlussbericht-verzoegert-brak-secunet-gutachten-streit/).<br><br>Es wurde später eine geänderte Fassung vom 18.06.2018 veröffentlicht (https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-18-2018/). Das angepasste Gutachten enthielt die Erklärung, dass "Schwachstellen in diesem zur Veröffentlichung vorgesehenen Gutachten ohne Angabe von detaillierten technischen Informationen dargestellt" werden. Gerade diese detaillierte Darstellung der Schwachstellen wäre aber erforderlich, um eine unabhängige Beurteilung vornehmen zu können (https://www.golem.de/news/bundesrechtsanwaltskammer-sicherheitsgutachten-zum-anwaltspostfach-enttaeuscht-1806-135104.html).<br><br>Ein Berliner Anwalt verlangte die Herausgabe des Gutachtens nicht redigierten Fassung vom 30.05.2018, doch musste die BRAK dazu erst verurteilt werden (https://www.lto.de/recht/juristen/b/vg-berlin-vg-2-k-179-18-bea-brak-secunet-abschlussbericht-einsicht-ifg/). Auch dagegen wehrte sich die BRAK, weshalb das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gemäß Beschluss vom 25.08.2020 die Verpflichtung abschließend bestätigen musste. Danach handelte es sich bei dem Gutachten vom 30.05.2018 nicht um einen "Entwurf im Sinne einer Vorstufe" und stehen weder die behaupteten Vertraulichkeitsvereinbarungen, Betriebsgeheimnisse noch geistiges Eigentum der Veröffentlichung entgegen. <br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>1. Das Secunet-Gutachten vom 30.05.2018<br>Ich fordere Sie auf, mir dieses Gutachten als per zur Verfügung zu stellen, das durchsuchbar ist, wie es für Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr vorgesehen ist, die Anwälte an Gerichte übersenden. <br><br>2. Die in der öffentlichen Fassung des Gutachtens in der Fassung vom 18.06.2018 genannten "detaillierten technischen Informationen" zu den Schwachstellen.<br><br>3. Das Ergebnis des letzten Audits zum ordnungsgemäßen Betrieb, welches in der öffentlichen Fassung des Gutachtens in der Fassung vom 18.06.2018 (S. 13) verlangt wird. <br><br>4. Das Sicherheitskonzept, welches in der öffentlichen Fassung des Gutachtens in der Fassung vom 18.06.2018 (S. 13) verlangt wird. <br><br>5. Das Kryptokonzept, welches in der öffentlichen Fassung des Gutachtens in der Fassung vom 18.06.2018 (S. 13) verlangt wird. <br><br>6. Das Konzept für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen, welches in der öffentlichen Fassung des Gutachtens in der Fassung vom 18.06.2018 (S. 13) verlangt wird. <br><br>In allen Fällen genügt es mir, wenn Sie die Dokumente auf Ihrer Internet-Seite zum öffentlichen Abruf zur Verfügung stellen.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen kollegialen Grüßen'beA auch für Rechtslehrer an deutschen Hochschulen gem. § 31a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BRAO?' an Bundesrechtsanwaltskammer2021-04-06T17:46:42.196735+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bea-auch-fur-rechtslehrer-an-deutschen-hochschulen-gem-31a-abs-3-satze-2-und-3-brao/Informationen zur Auslegung der vom beA weiteren begünstigten "Vertretern" und "Zustellungsbevollmächtigten" nach § 31a Abs. 3 Satz 2 BRAO;<br>Informationen zur (Nicht-)Anwendung auf Rechtslehrer an deutschen Hochschulen mit der Befähigung zum Richteramt gem. DRiG, soweit einzelne Prozessordnung ihre Vertretung vorsehen (bspw. § 138 StPO, § 67 VwGO, § 22 BVerfGG) und Gerichtskorrespondenz notwendig wird;<br>Informationen zur unterschiedlichen (ggf. einschränkenden) Ausgestaltung eines beA-Postfaches auf die in Satz 2 genannten Begünstigten gem. § 31a Abs. 3 Satz 3 BRAO'Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - BRAK' an Bundesrechtsanwaltskammer2021-03-20T06:32:25.139996+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-dienstwagen-im-jahr-2020-brak/Antrag nach dem IFG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).<br><br>Ich bitte um Darstellung:<br><br>1) Der Gesamtkosten pro Monat.<br><br>2) Der Gesamtkosten pro Jahr.<br><br>3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen.<br><br>Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde:<br><br>BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br>1) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br>https://fragdenstaat.de/a/210381<br><br>2) Bundesrechnungshof (BRH)<br>https://fragdenstaat.de/a/213375<br><br>3) Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)<br>https://fragdenstaat.de/a/213376<br><br>4) Bundesamt für Naturschutz (BfN)<br>https://fragdenstaat.de/a/213181<br><br>5) Umweltbundesamt (UBA)<br>https://fragdenstaat.de/a/213186<br><br>6) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)<br>https://fragdenstaat.de/a/208901<br><br>7) Fernstraßen Bundesamt (FBA)<br>https://fragdenstaat.de/a/208903<br><br>8) Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)<br>https://fragdenstaat.de/a/213185<br><br>9) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)<br>https://fragdenstaat.de/a/214153<br><br>10) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)<br>https://fragdenstaat.de/a/209908<br><br>11) Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn)<br>https://fragdenstaat.de/a/208904<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Kommunikation mit Secunet zum beA-Gutachten' an Bundesrechtsanwaltskammer2020-10-16T14:29:44.358674+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-secunet-zum-bea-gutachten/die Kommunikation mit Secunet zur Anpassung des beA-Gutachtens (vgl. https://www.golem.de/news/bundesrechtsanwaltskammer-originalfassung-von-bea-sicherheitsgutachten-freigeklagt-2010-151190.html)'Informationen zum Anwaltspostfach' an Bundesrechtsanwaltskammer2020-12-16T06:10:32.609812+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-anwaltspostfach-1/1. Die Haftungsklauseln und Haftungsausschlussklauseln in den zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer und der Atos abgeschlossenen Verträgen über Entwicklung und Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs<br><br>2. Die Unterlagen über die Abnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs durch die Bundesrechtsanwaltskammer und über Zahlungen, die daraufhin an Atos geleistet wurden'Dokumente zu beA' an Bundesrechtsanwaltskammer2018-02-13T07:40:00+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zu-bea/- Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, das im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde.<br>- Resultate des Penetrationstest des beA-Systems, das im Jahr 2016 von der Firma Atos durchgeführt wurde.<br>- Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beA<br><br>Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können Sie gerne schwärzen.'Dokumente aus Ausfall der beA-Informationsseite bea.brak.de' an Bundesrechtsanwaltskammer2020-09-30T12:13:56.150822+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-aus-ausfall-der-bea-informationsseite-beabrakde/1. Die Meldung der Bundesrechtsanwaltskammer an die Datenschutzaufsicht wegen des IT-Sicherheitsvorfalls im Zusammenhang mit der Informationsseite bea.brak.de am 28.09.2020<br>2. Korrespondenz mit dem Bundesjustizministerium zu diesem Vorfall<br>3. Das Service-Level-Agreement (SLA) zur Webseite<br>4. Das IT-Sicherheitskonzept zur Webseite'Gutachtem der Firma secunet zum beA in seiner Fassung vom 30.5.2018' an Bundesrechtsanwaltskammer2020-09-18T06:38:53.383736+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachtem-der-firma-secunet-zum-bea-in-seiner-fassung-vom-3052018/Das Gutachtem der Firma secunet zum beA in seiner Fassung vom 30.5.2018.<br><br>Mir ist bekannt, dass eine andere Person das genannte Gutachten von Ihnen erhalten hat, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz in einem Urteil für gültig erklärt hat und nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Berufung abgelehnt hat (OVG 12 N 151.19 / VG 2 K 179.18 Berlin). Ich gehe daher davon aus, dass für Sie eine Pflicht zur Herausgabe dieses Dokuments besteht.'Problem-Mandanten?' an Bundesrechtsanwaltskammer2020-05-21T16:08:13.852059+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/problem-mandanten/Antrag nach dem IFG/UIG/VIG an den Vorstand<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Im Rahmen einer Studie über das Anwaltswesen in Deutschland lassen Sie uns bitte folgende Auskünfte zukommen: Werden bei Ihnen oder den regionalen Rechtsanwaltskammern Daten über Anwalts-Mandanten gespeichert? Gibt es Listen von Mandanten, die sich gegenüber Anwälten kritisch oder negativ geäußert haben, Zahlungsprobleme verursacht haben etc.? Und werden diese den Anwälten zur Vermeidung von Problemen auf Anfrage oder automatisch zur Kenntnis gegeben?<br>Wir werden Sie gerne für Ihre Mitarbeit positiv in der Studie erwähnen.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beAResultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, das im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde.' an Bundesrechtsanwaltskammer2020-01-16T22:43:11.065286+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/samtliche-vertrage-der-brak-mit-atos-zur-entwicklung-von-bearesultate-des-sicherheitsaudits-des-bea-systems-das-im-jahr-2015-von-der-firma-sec-consult-durchgefuhrt-wurde/Zusammenfassung der Anfrage<br><br> - Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, das im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde.<br> - Resultate des Penetrationstest des beA-Systems, das im Jahr 2016 von der Firma Atos durchgeführt wurde.<br> - Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beA<br><br> Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können Sie gerne schwärzen.'endgültiger Abschlussberichts der Secunet zum BeA.' an Bundesrechtsanwaltskammer2020-01-16T22:46:00.157451+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/endgultiger-abschlussberichts-der-secunet-zum-bea/Ich bitte um Zusendung - gerne als PDF per Email - des endgültigen Abschlussberichts der Secunet zum BeA.'Softwarelizenz zum beA Kernmodul' an Bundesrechtsanwaltskammer2019-07-26T16:06:26.723550+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/softwarelizenz-zum-bea-kernmodul/- Die beA Software beinhaltet mehrere Komponenden aus Freier- und/oder OpenSource Software. Die Lizenzen und Nutzungsbedingungen dafür sind in der beA Software zum Teil gelistet. Unter welcher Softwarelizenz liegt das beA Kernmodul welches eben nicht aus Freier- und/oder OpenSource Software besteht? Es muss unter irgend einer Lizenz liegen, denn andernfalls darf es nicht verwendet werden.<br><br>Bitte senden Sie mir eine Übersicht aller Lizenzbedingungen die Teil des beA Software sind.<br><br>- Bitte senden Sie mir die Lizenz des beA Kernmoduls zu.'Secunet - Gutachten zum BeA' an Bundesrechtsanwaltskammer2019-07-11T14:37:03.967077+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/secunet-gutachten-zum-bea/Ich bitte um Zusendung - gerne als PDF per Email - des endgültigen Abschlussberichts der Secunet zum BeA.