Informationsfreiheitsanfragen an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-03-03T16:36:48.742815+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2023-11-11T13:50:48.658501+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-15/(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.<br><br>(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu<br>Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,<br>von Interesse sind insbesondere die Fragen:<br><br>Wie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,<br>wie viele wurden von Dritten angezeigt<br>wie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,<br>für wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,<br>wie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,<br>welche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?<br><br>Soweit möglich aufgeschlüsselt nach<br>- Kalenderjahr,<br>- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG<br>- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)<br>- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro) <br>- Behörden-intern/Polizei/Dritte<br>- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager<br>- Zuständigkeit (nicht) gegeben<br>- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)<br>- Geldbuße (nicht) verhängt<br>- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich<br>- Einspruch (nicht) erhoben<br>- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend<br>- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch <br><br>(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über <br>die letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,<br>die Ihnen vorliegen. <br>(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)<br><br>(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)<br><br><br>Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe<br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24<br><br>Die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung<br>hat einen Anhang <br>darin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.<br>Gliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,<br>dass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach<br>§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes<br>der Landrat<br>als Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter<br>zuständig ist, siehe:<br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH'Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2023-12-05T18:47:32.534827+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldkatalog-von-diversen-bussgeldstellen-in-schleswig-holstein-erarbeitet/Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet'Kindergartenbedarfsplan' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2024-03-03T16:36:48.742815+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kindergartenbedarfsplan/Gibt es im Kreis Herzogtum Lauenburg einen aktuellen Kindergartenbedarfsplan ?<br>Wo kann ich den einsehen ?'Antrag nach dem Informationszugangsgesetz SH, hier: App "Linien-Ticker"' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2024-01-26T16:42:54.031504+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-informationszugangsgesetz-sh-hier-app-linien-ticker/Alle Dokumente, die in Zusammenhang mit der Planung, Projektierung, Einführung und Nutzung der vom Kreis Herzogtum Lauenburg angebotenen Applikation "Linien-Ticker" (https://play.google.com/store/apps/details?id=com.bluebizz.linientickerapp) vorliegen.'Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH) "personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, verarbeitet"' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2023-06-27T07:49:57.147100+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-ss-68-ldsg-sh-personenbezogene-daten-die-nicht-offenkundig-sind-verarbeitet-18/(1) Welche genaue Organisationseinheit innerhalb Ihrer Behörde ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH) entsprechend Ziffer 2.5.1.1 der Anlage der OWiZustVO zuständig?<br><br>(2) Alle Ihnen vorliegenden von Ihnen erlassenen Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahnung von Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH)<br><br>(3) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu<br>Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH),<br>von Interesse ist insbesondere die Frage:<br><br>Wie viele wurden bei Ihnen von extern angezeigt <br>wie viele sind bei Ihnen intern eingegangen, <br>für wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig, <br>wie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt, <br>welche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?<br><br>Soweit möglich aufgeschlüsselt nach<br>- Kalenderjahr,<br>- Behörden-intern/extern<br>- Zuständigkeit (nicht) gegeben<br>- Geldbuße (nicht) verhängt<br>- Art der Verarbeitung<br><br>§ 68 LDSG (SH) (vom 2. Mai 2018) lautet:<br>(1) Ordnungswidrig handelt, <br>wer entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes personenbezogene Daten, <br>die nicht offenkundig sind, <br>verarbeitet.<br>(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer <br>Geldbuße bis zu 50.000 Euro <br>geahndet werden.<br><br>Die Zuständigkeit für die Verfolgung von <br>Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG <br>ist in der Anlage zur <br>Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden <br>für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten <br>(Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung - OWiZustVO) <br>geregelt:<br><br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-OWiZustVSHV130Anlage<br><br>Danach sind die zuständigen Behörden <br>für Ordnungswidrigkeiten nach § 68<br>entweder die<br><br>Obersten Landesbehörden (Ziffer 1.1.1 der Anlage)<br><br>a)<br>bei Verstößen ihrer Beschäftigten<br><br>b)<br>bei Verstößen bei Landesoberbehörden und unteren Landesbehörden,<br>soweit es sich um Gerichte handelt als Dienstaufsichtsbehörde,<br>im Übrigen als Fachaufsichtsbehörde<br><br>c)<br>bei Verstößen bei sonstigen öffentlichen Stellen<br>als Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde über diese Stellen<br>und soweit nicht die Landrätin oder der Landrat<br>nach der Gliederungsnummer 2.5.1.1 zuständig ist<br><br>oder die<br><br>Landrätinnen und Landräte als<br>untere Fachaufsichtsbehörde oder<br>Kommunalaufsichtsbehörde (Ziffer 2.5.1.1 der Anlage).'Vorträge des Landkreises Herzogtum Lauenburg bei der 6. CP-Konferenz im März 2023' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2023-07-07T20:49:19.490694+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vortraege-des-landkreises-herzogtum-lauenburg-bei-der-6-cp-konferenz-im-maerz-2023/Am 30.03. und 31.03.23 fand die 6. CP-Konferenz in Berlin statt.<br><br>Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:<br><br>30.03.23 16:15<br>Das doppelte Ressourcenproblem im Katastrophenschutz<br>Dr. Christoph Mager<br>Landrat im Landkreis Herzogtum Lauenburg<br><br><br>Mein Anliegen:<br><br>Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.<br><br>Vielen Dank.'Geodaten der Wahlbezirke und Wahlkreise im Kreis Herzogtum Lauenburg' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2023-04-01T05:30:39.649747+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/geodaten-der-wahlbezirke-und-wahlkreise-im-kreis-herzogtum-lauenburg/bitte stellen Sie mir die Geodaten mit den einzelnen Polygonen der Wahlkreise und Wahlbezirke im Kreis Herzogtum Lauenburg in maschinenlesbarer Form (idealerweise GeoJSON, Shapefile o.ä.) zur Verfügung.<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!'Katastrophenschutzpläne des Kreis Herzogtum Lauenburg' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2022-02-03T15:32:10.112678+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/katastrophenschutzplane-des-kreis-herzogtum-lauenburg/- alle aktuellen Katastrophenschutzpläne der Landeshauptstadt Kiel im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (LKatSG)'Einsätze Unwettergeschehen Sturmtief "Nadia" KW 4 / 5' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2022-02-02T08:44:58.784415+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatze-unwettergeschehen-sturmtief-nadia-kw-4-5/die Alarmierungszeitupunkte inkl. Einsatzstichworte der Freiwilligen Feuerwehren, des THW und des Katastrophenschutzes der Hilfsorgansiationen im Kreis Herzogtum Lauenburg für alle Einsätze auf dem Gebiet des Kreis Herzogtum Lauenburg, die im Zusammenhang mit dem Unwwetter standen für den Zeitraum 24.01.2022 bis 01.02.2022 (Inkl. etwaige Alarwanrungen und Voralarme)<br><br>- Das Einsatztagbuch/bücher der Gesamteinsatzleitung bzw. des Krisenstabes der Stadt Bonn für die Hochwasserlage im Kreis Herzogtum Lauenburg für den Zeitraum 24.01.2022 bis 01.02.2022<br><br>- die Alarmierungszeitpunkte inkl. Einsatzstichworte der Berufsfeuerwehr, Freiwilligen Feuerwehren, THW und Hilfsorganisationen für Überörtliche Einsätze, im Zusammenhang mit den Unwettergeschen mit Angabe der anfordernden Stelle (Inkl. etwaige Alarwanrungen und Voralarme).<br><br>- Die Meldungen und Auslöse-Zeitpunkte der Warnsysteme (NINA und ähnliches) für den Zeitraum 24.01.2022 bis 01.02.2022<br><br>- Die Anzahl der insgesamt ehrenamtlich eingesetzten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren, THW, Katastrophenschutz der HiOrgs sowie die Anzahl Einsatzstunden nach Einheit'Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Viruslast und Ansteckungsgefahr von Geimpften und Genesenen' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2021-08-02T05:40:21.463440+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wissenschaftliche-erkenntnisse-zur-viruslast-und-ansteckungsgefahr-von-geimpften-und-genesenen/Sehr << Antragsteller:in >><br><br>in Ihrer 73. Allgemeinverfügung vom 14.05.21 schreiben Sie auf S. 5 erster Satz wie folgt: "Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass geimpfte und genesene Personen auch für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung erheblich gemindert ist."<br>1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen dies?<br>2. Wo behaupten die Hersteller der vier zugelassenen Arzneimittel, die verspritzt werden, dass "geimpfte" Personen für andere nicht ansteckend sind bzw. das Restrisiko erheblich gemindert ist?<br><br>Wenn ich es richtig verstanden haben, sollen die verspritzten Wirkstoffe vor einer schweren COVID19-Erkrankung schützen - nicht mehr und nicht weniger. Dies belegen auch Erkenntnisse der CDC, des-RKI-Pendant in den USA sowie der britischen Gesundheitsbehörden.<br><br>Ich verweise hier insbesondere auf die jüngste Einreiseverordnung des Bundes<br>https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/210729_Coronavirus-Einreiseverordnung_mit_Begruendung.pdf<br>S. 1 Absatz 3 und 4:<br>"Zudem wurden in verschiedenen Staaten neue Virusvarianten festgestellt, die nach dem<br>derzeitigen Erkenntnisstand zum Teil besorgniserregende Eigenschaften aufweisen und<br>auch in anderen Staaten vermehrt auftreten. Zu den besorgniserregenden Eigenschaften<br>gehören insbesondere eine leichtere Übertragbarkeit sowie eine herabgesetzte Schutzwirkung der Immunantwort von Genesenen und vollständig Geimpften."<br>Bei der Beta- (B.1.351) und der Gamma-Virusvariante (P.1) liegen zurzeit weiterhin Anhaltspunkte für eine mögliche Reduktion der Wirksamkeit neutralisierender Antikörper bei Genesenen bzw. Geimpften vor. Neue Virusvarianten, deren Eigenschaften mit einer reduzierten Neutralisierbarkeit durch Antikörper in Verbindung gebracht werden, könnten somit zu höheren Raten von Reinfektionen und Impfdurchbrüchen führen und eine besondere Gefährdung für weite Teile der Bevölkerung darstellen.<br><br>Vor diesem Hintergrund: <br>1) Wieso differenzieren Sie (noch) bei den Testungen zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften, wenn bei Infizierten die Virus-Ladungen in etwas gleich hoch sind - unabhängig des Impfstatuses?<br>2) Wie stellen Sie sicher, dass es sich bei Genesenen wirklich um "Genese" handelt? Ein positiver PCR-Test kann ja auch falsch-positiv sein (je nach Infektionsgeschehenen können lt. Bundesgesundheistminsiter Jens Spahn 50% der positiven PCR-Testergebnisse falsch-positiv sein)?<br>3) Wieso unterscheiden Sie nicht hingegen zwischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren, wenn doch gem. mehrerer wissenschaftlicher Studien auch in Deutschland zumindest Kinder bis 11 Jahren weder über das normales Lebensrisiko hinaus gefährdet sind noch zur Ausbreitung des Infektionsgeschehensbeitragen, hingegen es gerade bei Senioren zu vielfachen " Impfdurchbrüchen gekommen ist?<br><br>Ich würde mich freuen, wenn meine Anfrage zu einer Anpassung Ihrer Testanforderungen im Kreis führt, der wieder das erforderliche Testen aller erwachsenen Reiserückkehrer unmittelbar nach der Einreise beinhaltet sowie Kinder oder auch Jungendliche (je nach Einschätzung) von allen Maßnahmen befreit.<br>Vielen Dank'Baumkataster des Amtes Breitenfelde' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2021-09-14T18:15:39.834313+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/baumkataster-des-amtes-breitenfelde/Das Baumkataster des Amtes Breitenfelde'Antrag nach dem IZG-SH/VIG: Vertrag zwischen culture4life und dem Kreis Herzogtum Lauenburg' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2021-04-22T08:03:38.424976+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-izg-shvig-vertrag-zwischen-culture4life-und-dem-kreis-herzogtum-lauenburg/Den Vertrag mit der Firma culture4life zum Einsatz der luca app als Modellregion Herzogtum Lauenburg.'Corona Fälle aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Corona Fälle im Kreis aufgeschlüsselt nach Altersklassen' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2021-01-18T10:11:37.807832+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-falle-aufgeschlusselt-nach-gemeinden-und-corona-falle-im-kreis-aufgeschlusselt-nach-altersklassen/a) die laborbestätigten Infektionen mit SARS-CoV-2 (Fallzahlen) aufgeschlüsselt nach Gemeinden auf Wochenbasis seit Erhebungsbeginn zu<br>b) die laborbestätigten Infektionen mit SARS-CoV-2 (Fallzahlen) aufgeschlüsselt nach Altersklassen auf Wochenbasis für den Kreis Herzogtum Lauenburg für den bisherigen Erhebungszeitraum zu<br>c) die Anzahl der Verstorbenen nach Altersklassen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 im bisherigen Erhebungszeitraum auf Wochenbasis. <br>d) Sofern Sie dies statistisch separat erfassen, bitte ich um Nennung des Anteils bei den Verstorbenen, bei denen tatsächlich eine laborbestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen worden ist.<br><br>Über Ihr Portal bzw. Ihre Website kann ich diese Daten nicht für Herzogtum-Lauenburg finden. Bitte veröffentlichen Sie diese doch auch zumindest wöchentlich wie es andere Kreise auch in Schleswig-Holstein tun. Um die bisherige Entwicklung nachvollziehen zu können hätte ich diese Daten auch gerne für die Vergangenheit seit sie für SARS-Cov-2/Covid-19 erfasst werden. Sollten Daten auf Wochenbasis nicht verfügbar sein, bitte ich um eine Summenzahl.<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). <br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen herzlichst im Vorwege für Ihre Bereitstellung!'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht Neuer Krug 521502 Geesthacht' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2020-09-28T09:40:57.160076+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-otto-hahn-gymnasium-geesthacht-neuer-krug-521502-geesthacht/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht<br>Neuer Krug 5<br>21502 Geesthacht<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Alfried-Otto-Schule Bornweg 1821521 Dassendorf' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2020-09-28T18:47:37.735873+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-alfried-otto-schule-bornweg-1821521-dassendorf/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Alfried-Otto-Schule<br>Bornweg 18<br><< Adresse entfernt >><br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Impfwette - Unterdrucksetzung von Schülern und Eltern' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2019-11-26T13:06:04.545576+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/impfwette-unterdrucksetzung-von-schulern-und-eltern-1/Auf abgeordnetenwatch.de bin ich auf vier Fragen einer Mitbürgerin an Politiker gestoßen, in denen es um eine Impfwette im Kreis Herzogtum Lauenburg im Jahr 2019 geht. [1] [2] [3] [4]<br><br>Demnach erging vom Landrat ein Schreiben an die Eltern von Schulkindern mit Inhalten wie "Wetten dass eure Klasse es nicht schafft, alle Impfausweise mitzubringen?" und "der Wettgewinn kann pro Klasse bis zu 200€ für die Klassenkasse betragen".<br><br>Dies entbehrt jeder Rechtsgrundlage und fördert Mobbing in den Klassen.<br><br>Wie kam es dazu? Bitte beziehen Sie Stellung hierzu. Welche Konsequenzen werden Sie aus dem Fall ableiten? Bitte senden Sie mir das Originalschreiben in elektronischer Form zu.<br><br>[1] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gokay-akbulut/question/2019-09-09/323308<br>[2] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-konstantin-von-notz/question/2019-09-09/323307<br>[3] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anja-karliczek/question/2019-09-09/323310<br>[4] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christine-lambrecht/question/2019-09-09/323313'Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2019-01-22T19:20:57.125745+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-izg-shuig-shvig-5/Daten zum Anteil der Mitarbeiter_innen der Kreisverwaltung, die in so genannter Telearbeit bzw. Homeoffice tätig sind. Bitte geben sie die Daten nach Fachdiensten der Verwaltung aufgeschlüsselt an.'Renaturierung und Unterhaltung der Steinau in Büchen' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2018-01-24T12:30:28.685368+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/renaturierung-und-unterhaltung-der-steinau-in-buchen/Planungsgrundlagen, Beschlüsse und Nachweise zum Projekt der Steinau-Renaturierung in Büchen, im besonderen bezüglich des Hochwasserschutzes und möglichen Folgeschäden für die Anlieger der Steinau. <br>Aktuelle Planungen und Maßnahmen zur Einhaltung der EU WRRL und Unterhaltung der Steinau im Sinne dieser.'Information über Schulen und Schüler*innen' an Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg2015-02-09T20:16:57.607683+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/information-uber-schulen-und-schulerinnen-2/Wie viele Schüler*innen gab es im Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 in ihrem Zuständigkeit Bereich. Auch aufgeteilt nach: Grundschüler*innen (1. bis 4. Klasse), Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) und Schüler*innen der Sekundarstufe II/Oberstufe (10. Klasse bis zur 13. Klasse).<br>Wie viele Schulen gibt es in Ihrem Zuständigkeit Bereich, bitte auch aufgeteilt nach der Schulart.<br>Und wie hoch sind die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in dem Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014.<br>Vielen Dank im Voraus!