Informationsfreiheitsanfragen an Der Landrat des Kreises Plön auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-02-13T10:13:27.253028+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Der Landrat des Kreises Plön, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Versammlungsanzeigen nach §11 VersFG-SH' an Der Landrat des Kreises Plön2023-07-15T10:21:30.045385+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenverarbeitung-im-zusammenhang-mit-versammlungsanzeigen-nach-ss11-versfg-sh/Guten Tag, <br><br>ich bitte um Weiterleitung an den Behördlichen Datenschutzbeauftragten des Kreises Plön. <br>Diese Anfrage ist eine wortgleiche Veröffentlichung der Ihnen bereits am 23.04.2023 um 22:17 Uhr gestellten Anfrage.<br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Aufgrund meiner Versammlungsanzeige haben Sie Daten verarbeitet, die sich auf meine Person bezogen.<br>Welche Rechtsgrundlagen sehen Sie hier für die Datenspeicherung als einschlägig an?<br><br>Mir kommen da zum einen meine Rechte aus § 15 DSGVO in den Sinn,<br>zum anderen aufgrund § 20 LDSG (Gefahren-Abwehr) meine Rechte aus § 33 LDSG.<br><br>Alle Rechte aus §15 DSGVO und §33 LDSG sowie allen weiteren einschlägigen Datenschutznormen<br>möchte ich hiermit geltend machen.<br><br>Einige Fragen möchte ich über den Wortlaut der beiden Paragrafen hinweg explizit stellen:<br><br>(1) Wann werden die durch die Anzeige Ihnen zugeleiteten Informationen jeweils gelöscht?<br>(2) Was ist die rechtliche Grundlage für die Dauer der Speicherung?<br><br>(3) Im Falle einer Anmeldung einer Versammlung übermitteln Sie wem alles welche Daten des Anmelders auf welchem Wege?<br>Hier habe ich ein Recht, sehr konkret zu erfahren, an welche E-Mail-Adressen die Information über die Versammlung ging.<br>Sollten sich hier schützenswerte personenbezogene Daten in den E-Mail-Adressen befinden,<br>teilen Sie statt des Namens des Mitarbeiters mit, in welchem Referat, welcher Abteilung, welcher Behörde die Person arbeitet,<br>ferner sollten Sie von den personenbezogenen E-Mail-Adressen (fiktives Beispiel: <<E-Mail-Adresse>>)<br>zu Funktionsadressen (besser: <<E-Mail-Adresse>>) übergehen!<br><br>(4) Ist dabei die Übermittlung meiner Personen-Daten tatsächlich notwendig?<br>(5) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese?<br><br>(6) Wer kann auf welchem Wege bei Ihnen oder in einem von Ihnen belieferten Folge-System abfragen,<br>welche und wie viele Versammlungen ich (bzw. irgendeine Person) in welchem Zeitraum angemeldet habe(n)?<br><br>(7) Erfolgt eine Anonymisierung/Pseudonymisierung der Daten der Anmelder/Leiter bei Ihnen<br>und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?<br><br>Es sind ja sicher ein paar E-Mails hin und hergegangen aufgrund meiner Versammlungsanzeige.<br><br>(8) Wann wird meine E-Mail restlos von allen Rechnern in der Kreis-Verwaltung getilgt sein?<br><br>(9) Wann wird die E-Mails auch von allen Backups getilgt sein?<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Umbaumaßnahme K19 Kührener Straße/Kirchenstraße, Preetz' an Der Landrat des Kreises Plön2024-02-13T10:13:27.253028+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umbaumassnahme-k19-kuehrener-strasse-kirchenstrasse-preetz/aktuellen Planungsstand zur o.g. Umbaumaßnahme, insbesondere Karten, Ausführungsplanungen u.a.. Ergänzend Akte mit Protokollen zu Abstimmungs-, Gesprächs- und Ortsterminen und Schriftverkehr zwischen Stadt Preetz, Kreis Plön und LBV zur Umbaumaßnahme (vorzugsweise digital als Scankopie). <br>Bitte teilen Sie mir vorab mit, falls und in welcher Höhe Kosten entstehen.'Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen' an Der Landrat des Kreises Plön2023-06-26T09:53:53.967393+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ausweisung-eines-gehwegs-als-benutzungspflichtiger-radweg-an-der-l50-schoenberger-landstrasse-ortsdurchfahrt-schoenkirchen/Bitte teilen sie mir mit, aufgrund welcher außergewöhnlichen Gefahrenlage der straßenbegleitende Gehweg entlang der L50 Ortsdurchfahrt Schönkirchen zugleich als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist.<br>Radfahrenden wird dadurch verboten, auf der gut ausgebauten Straße zu fahren.<br>Gleichzeitig wird ihnen sowie zu Fuß gehenden zugemutet, sich einen Gehweg zu teilen, der in seiner Bauart so nicht von den ERA 2010 vorgesehen ist. Im Bereich der Bushaltestelle Linas DIek z.B. grenzen uneinsehbare Grundstückszufahrten mit 2 m hohen Hecken an der einen Seite und längsparkende Autos ohne Sicherheitstrennstreifen auf der anderen Seite unmittelbar an den ohnehin zu schmalen Geh- und Radweg.'Tempo30 Anträge aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen' an Der Landrat des Kreises Plön2023-12-12T16:00:51.325933+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/tempo30-antraege-aus-den-gemeinden-heikendorf-moenkeberg-und-schoenkirchen/alle Unterlagen zu Tempo30-Anträgen aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen incl Anträgen, Antworten, Protokollen von Orts-Terminen usw. seit dem Jahr 2016.'Daten aus Verkehrszählungen auf dem Gebiet der Gemeinde Schönkirchen' an Der Landrat des Kreises Plön2023-12-05T08:14:58.552965+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/daten-aus-verkehrszaehlungen-auf-dem-gebiet-der-gemeinde-schoenkirchen/in einer Anfrage zur Benutzungspflicht eines Radweges in Schönkirchen wurde diese mit Daten einer Verkehrszählung aus 2016 begründet. Seit 2016 sind ein paar Jahre vergangen.<br><br>Aus diesem Grund würde ich Sie bitten mir alle Daten aus Verkehrszählungen (sowohl Straßen-, wie auch Rad und Fußverkehr, sowohl manuelle als auch automatisierte Zählungen) seit 2015 zur Verfügung zu stellen.'Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG' an Der Landrat des Kreises Plön2023-11-11T13:50:40.150220+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-14/(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.<br><br>(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu<br>Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,<br>von Interesse sind insbesondere die Fragen:<br><br>Wie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,<br>wie viele wurden von Dritten angezeigt<br>wie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,<br>für wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,<br>wie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,<br>welche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?<br><br>Soweit möglich aufgeschlüsselt nach<br>- Kalenderjahr,<br>- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG<br>- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)<br>- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro) <br>- Behörden-intern/Polizei/Dritte<br>- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager<br>- Zuständigkeit (nicht) gegeben<br>- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)<br>- Geldbuße (nicht) verhängt<br>- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich<br>- Einspruch (nicht) erhoben<br>- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend<br>- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch <br><br>(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über <br>die letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,<br>die Ihnen vorliegen. <br>(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)<br><br>(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)<br><br><br>Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe<br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24<br><br>Die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung<br>hat einen Anhang <br>darin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.<br>Gliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,<br>dass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach<br>§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes<br>der Landrat<br>als Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter<br>zuständig ist, siehe:<br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH'Aktenordnung des Kreises Plön' an Der Landrat des Kreises Plön2023-10-31T14:57:37.383732+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenordnung-des-kreises-ploen/Aktenordnung des Kreises Plön'Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH) "personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, verarbeitet"' an Der Landrat des Kreises Plön2023-06-27T07:43:57.270746+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-ss-68-ldsg-sh-personenbezogene-daten-die-nicht-offenkundig-sind-verarbeitet-12/(1) Welche genaue Organisationseinheit innerhalb Ihrer Behörde ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH) entsprechend Ziffer 2.5.1.1 der Anlage der OWiZustVO zuständig?<br><br>(2) Alle Ihnen vorliegenden von Ihnen erlassenen Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahnung von Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH)<br><br>(3) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu<br>Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH),<br>von Interesse ist insbesondere die Frage:<br><br>Wie viele wurden bei Ihnen von extern angezeigt <br>wie viele sind bei Ihnen intern eingegangen, <br>für wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig, <br>wie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt, <br>welche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?<br><br>Soweit möglich aufgeschlüsselt nach<br>- Kalenderjahr,<br>- Art der Verarbeitung<br><br>§ 68 LDSG (SH) (vom 2. Mai 2018) lautet:<br>(1) Ordnungswidrig handelt, <br>wer entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes personenbezogene Daten, <br>die nicht offenkundig sind, <br>verarbeitet.<br>(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer <br>Geldbuße bis zu 50.000 Euro <br>geahndet werden.<br><br>Die Zuständigkeit für die Verfolgung von <br>Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG <br>ist in der Anlage zur <br>Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden <br>für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten <br>(Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung - OWiZustVO) <br>geregelt:<br><br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-OWiZustVSHV130Anlage<br><br>Danach sind die zuständigen Behörden <br>für Ordnungswidrigkeiten nach § 68<br>entweder die<br><br>Obersten Landesbehörden (Ziffer 1.1.1 der Anlage)<br><br>a)<br>bei Verstößen ihrer Beschäftigten<br><br>b)<br>bei Verstößen bei Landesoberbehörden und unteren Landesbehörden,<br>soweit es sich um Gerichte handelt als Dienstaufsichtsbehörde,<br>im Übrigen als Fachaufsichtsbehörde<br><br>c)<br>bei Verstößen bei sonstigen öffentlichen Stellen<br>als Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde über diese Stellen<br>und soweit nicht die Landrätin oder der Landrat<br>nach der Gliederungsnummer 2.5.1.1 zuständig ist<br><br>oder die<br><br>Landrätinnen und Landräte als<br>untere Fachaufsichtsbehörde oder<br>Kommunalaufsichtsbehörde (Ziffer 2.5.1.1 der Anlage).'Berichte / Protokolle der Verkehrsschauen' an Der Landrat des Kreises Plön2023-02-02T03:18:05.575345+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/berichte-protokolle-der-verkehrsschauen/Die Berichte / Protokolle der jeweils letzten beiden Verkehrsschauen (gem. VwV-StVO / §45 StVO) zu folgenden Straßen:<br><br>1) Straße "Eetzkrog" in 24321 Lütjenburg<br>2) Straße "Am Eetzteich" in 24321 Lütjenburg'Versammlungsbehörde: Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen nach VersFG-SH (Demonstrationen)' an Der Landrat des Kreises Plön2022-09-07T10:04:06.145220+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-auflagenbescheide-zu-oeffentlichen-versammlungen-nach-versfg-sh-demonstrationen-3/Antrag nach dem IZG-SH<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Auflagenbescheide zu öffentlichen Versammlungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, insbesondere deren beschränkende Verfügungen nach §13 Absatz 1 VersFG SH aufgrund von Anzeigen nach § 11 Absatz 1 VersFG SH. <br><br>Bitte benennen Sie einen möglichst aktuellen zusammenhängenden Zeitraum derart, dass Sie mir die Auflagenbescheide zu allen öffentlichen Versammlungen, die laut Anzeige in diesem Zeitraum stattfinden sollten, zukommen lassen. Bitte beschränken Sie sich dabei derart auf einen Zeitraum, dass Sie diese Anfrage gerade noch gebührenfrei beantworten können (siehe unten).<br><br>Informationen zu dem Anzeigenden und dem Versammlungsleiter, die sich auf eine natürliche Person beziehen, werden dabei nicht begehrt.<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.<br><br>Gebührenfrei ist nach § 13 Abs. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 IZG-SH die Erteilung einfacher elektronischer Auskünfte. Nach https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-Bemessung-der-Kosten-nach-dem-IZG-SH.html ist bei einer über alle befassten Mitarbeiter gerechneten Bearbeitungszeit bis zu einer Dreiviertelstunde von einer einfachen Auskunft auszugehen. <br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Genehmigung von Kita-Schließzeiten durch die Heimaufsicht und den Kreis Plön' an Der Landrat des Kreises Plön2022-08-18T07:34:18.334991+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigung-von-kita-schliesszeiten-durch-die-heimaufsicht-und-den-kreis-ploen/Informationen zur Beteiligung der Heimaufsicht und des Kreis Plön in Bezug zu Schliesszeiten. <br>In unserer Kita wurde behauptet dass die Kita-Schließzeit im Sommer kommenden Jahres durch die Heimaufsicht und den Kreis Plön genehmigt wurde. <br>Ich kenne hierzu keine Regelung, sondern ausschließlich die im Kita-G geregelte Beteiligung der jeweiligen Elternvertretung in der Kita.'Luca App' an Der Landrat des Kreises Plön2021-07-17T00:18:48.497327+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/luca-app-18/Antrag nach dem IZG-SH/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>auch der Kreis Plön nutzt zur Kontaktnachverfolgung inzwischen u.a. die LUCA App. Dabei werden personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO erhoben und verarbeitet. <br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) zur Nutzung der LUCA App gemäß Artikel 35 DSGVO.<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Verträge zur Prinzeninsel' an Der Landrat des Kreises Plön2020-06-22T21:49:39.412382+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-zur-prinzeninsel/Sämtliche Verträge des Kreises mit den Hohenzollern in Bezug auf die Prinzeninsel, insbesondere mit der Prinzeninsel Betriebs-GmbH zum Freibad und Imbiss'Einhaltung der Hilfsfrist, Fahrzeuge außer Dienst' an Der Landrat des Kreises Plön2019-10-14T12:43:25.105034+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einhaltung-der-hilfsfrist-fahrzeuge-auer-dienst-2/Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- Daten zur Vorhaltung von Rettungsmitteln an den einzelnen Rettungswachen für die Jahre 2017, 2018, 2019 und ggf. Anpassungen für 2020<br><br>- Auswertung über die Einhaltung der Hilfsfrist an den einzelnen Standorten für die oben genannten Zeiträume<br><br>- Auswertung von Abweichungen der vorgegebenen Vorhaltung durch Fahrzeugausfallzeiten an den einzelnen Standorten, durch z.B. fehlendes Personal, für die oben genannten Zeiträume <br><br><br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Ausbau eines kreisweiten LoRaWAN Netzwerkes' an Der Landrat des Kreises Plön2020-01-09T22:14:46.399204+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ausbau-eines-kreisweiten-lorawan-netzwerkes/- plant der Kreis Plön den Aufbau eines eigenen LoRaWAN-Netzwerkes? (https://de.wikipedia.org/wiki/Long_Range_Wide_Area_Network)<br>- Wird dieses Netzwerk öffentlich verfügbar sein (z.B. mit The Things Network)? (https://de.wikipedia.org/wiki/The_Things_Network)<br>- Wird es Peerings mit anderen LoRaWAN-Netzwerkbetreibern geben?<br>- Welche Kreisteile werden von dem neuen Netzwerk zu erst erschlossen werden?<br>- Zu wie viel Prozent ist eine Funkabdeckung des Kreises Plön geplant?<br>- Können Bürger sich mit möglichen Standorten für Relais (Gateways) einbringen?<br>- In welchem Umfang werden, bisher durch den Kreis, Sensoren mit dieser Technologie bereits genutzt?<br>- Wird das Gateway im Kreishaus mit einer externen Antenne versorgt werden? (http://ttnmapper.org/colour-radar/?gateway[]=323433364C005300 Adresse: Hamburger Strasse 17, 24306 Plön)<br>- Wird der Kreis Plön dieses Netzwerk bewerben?<br>- Hat der Kreis Plön eine Freigabe durch das BSI für den Betrieb eines LoRaWAN-Netzwerkes erhalten? (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Sicherheit_in_der_Informationstechnik)<br>- Inwiefern erfolgte bisher einer Abstimmung mit den Landesdatenschutzbehörden zu diesem Thema?<br>- Werden Daten durch den Kreis Plön der Öffentlichkeit im Open-Data Bereich zur Verfügung gestellt werden?<br><br>Ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung meiner Fragen im voraus.'Eckpunktevereinbarung nach SHRDG' an Der Landrat des Kreises Plön2019-02-28T15:35:36.040120+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/eckpunktevereinbarung-nach-shrdg/Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- die Eckpunktevereinbarung der Rettungsdienstträger mit den Krankenkassenverbänden (Kostenträgern) in elektronischer Form<br><br>Über die Erstellung dieser Vereinbarung haben Sie dem Kreistag mit Drucksache 159/18 Bericht erstattet. Die Vereinbarung war dem Bericht nicht beigefügt, ich würde diese dennoch gerne einsehen, da ich als Stadtvertreter und Mitglied des Sozialausschusses der Stadt meines Wohnsitzes auch mit der rettungsdienstlichen Versorgung in der Region befasst bin.<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Aus Gründen der Verwendung im Rahmen meiner Eigenschaft als Stadt- / Gemeindevertreter beantrage ich vorsorglich und Hilfsweise die Gebührenfreiheit.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. <br><br>Mit einer Übersendung in elektronischer Form um Papier zu sparen, bin ich gerne einverstanden.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Einhaltung der Hilfsfristen im Kreis Plön durch den Rettungsdienst' an Der Landrat des Kreises Plön2018-02-14T23:13:39.514629+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einhaltung-der-hilfsfristen-im-kreis-plon-durch-den-rettungsdienst/Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>ich bitte um folgende Auskünfte:<br><br>a) Wie lange ist die vorgegebene Hilfsfrist für den Rettungsdienst ab Eingang des Notrufs in der IRLS?<br><br>b) In welchen Regionen im Kreis Plön wird die Hilfsfrist regelmäßig überschritten (und wie lange)?<br><br>c) Welche Ursachen liegen der Nichteinhaltung von Hilfsfristen zugrunde?<br><br>d) Konkret für die Stadt Lütjenburg: In wie vielen Fällen kam der aus Stakendorf oder anderen NEF-Standorten nachgeforderte Notarzt nicht innerhalb der Hilfsfrist am Einsatzort an?<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Notfallversorgung im Kreis Plön' an Der Landrat des Kreises Plön2017-12-05T00:06:20.014812+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/notfallversorgung-im-kreis-plon/Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Ich bitte um Auskunft, ob dem Kreis Informationen darüber vorliegen, dass die Sana Klinik in Oldenburg / Holstein nachts und am Wochenende trotz des Status eines Krankenhauses der Regelversorgung keine ärztliche (!) OP-Bereitschaft mehr vorhält, d.h. Patienten aus Lütjenburg, Futterkamp, Blekendorf etc. für die Oldenburg das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus ist, nachts und am Wochenende dort nicht mehr notfallmäßig operiert werden können.<br><br>Ich bitte ferner um Auskunft, ob Informationen darüber vorliegen, wie sich dies auf die Notfallversorgung im Kreis Plön auswirkt, insbesondere für die Bewohner der Orte / Gemeinden, für die diese Klinik das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus darstellt.<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, mir die zuständige Behörde im Kreis Plön zu nennen.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen