Informationsfreiheitsanfragen an Der Landrat des Kreises Segeberg auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-11-11T13:50:13.349626+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Der Landrat des Kreises Segeberg, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG' an Der Landrat des Kreises Segeberg2023-11-11T13:50:13.349626+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-11/(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.<br><br>(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu<br>Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,<br>von Interesse sind insbesondere die Fragen:<br><br>Wie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,<br>wie viele wurden von Dritten angezeigt<br>wie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,<br>für wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,<br>wie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,<br>welche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?<br><br>Soweit möglich aufgeschlüsselt nach<br>- Kalenderjahr,<br>- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG<br>- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)<br>- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro) <br>- Behörden-intern/Polizei/Dritte<br>- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager<br>- Zuständigkeit (nicht) gegeben<br>- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)<br>- Geldbuße (nicht) verhängt<br>- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich<br>- Einspruch (nicht) erhoben<br>- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend<br>- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch <br><br>(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über <br>die letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,<br>die Ihnen vorliegen. <br>(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)<br><br>(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)<br><br><br>Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe<br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24<br><br>Die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung<br>hat einen Anhang <br>darin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.<br>Gliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,<br>dass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach<br>§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes<br>der Landrat<br>als Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter<br>zuständig ist, siehe:<br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH'Geodaten der Wahlbezirke und Wahlkreise der im Kreis Segeberg' an Der Landrat des Kreises Segeberg2023-04-01T05:27:20.871893+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/geodaten-der-wahlbezirke-und-wahlkreise-der-im-kreis-segeberg/bitte stellen Sie mir die Geodaten mit den einzelnen Polygonen der Wahlkreise und Wahlbezirke im Kreis Segeberg in maschinenlesbarer Form (idealerweise GeoJSON, Shapefile o.ä.) zur Verfügung.<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!'Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH) "personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, verarbeitet"' an Der Landrat des Kreises Segeberg2023-06-27T07:48:29.918943+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-nach-ss-68-ldsg-sh-personenbezogene-daten-die-nicht-offenkundig-sind-verarbeitet-16/(1) Welche genaue Organisationseinheit innerhalb Ihrer Behörde ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH) entsprechend Ziffer 2.5.1.1 der Anlage der OWiZustVO zuständig?<br><br>(2) Alle Ihnen vorliegenden von Ihnen erlassenen Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahnung von Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH)<br><br>(3) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu<br>Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG (SH),<br>von Interesse ist insbesondere die Frage:<br><br>Wie viele wurden bei Ihnen von extern angezeigt <br>wie viele sind bei Ihnen intern eingegangen, <br>für wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig, <br>wie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt, <br>welche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?<br><br>Soweit möglich aufgeschlüsselt nach<br>- Kalenderjahr,<br>- Behörden-intern/extern<br>- Zuständigkeit (nicht) gegeben<br>- Geldbuße (nicht) verhängt<br>- Art der Verarbeitung<br><br>§ 68 LDSG (SH) (vom 2. Mai 2018) lautet:<br>(1) Ordnungswidrig handelt, <br>wer entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes personenbezogene Daten, <br>die nicht offenkundig sind, <br>verarbeitet.<br>(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer <br>Geldbuße bis zu 50.000 Euro <br>geahndet werden.<br><br>Die Zuständigkeit für die Verfolgung von <br>Ordnungswidrigkeiten nach § 68 LDSG <br>ist in der Anlage zur <br>Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden <br>für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten <br>(Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung - OWiZustVO) <br>geregelt:<br><br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-OWiZustVSHV130Anlage<br><br>Danach sind die zuständigen Behörden <br>für Ordnungswidrigkeiten nach § 68<br>entweder die<br><br>Obersten Landesbehörden (Ziffer 1.1.1 der Anlage)<br><br>a)<br>bei Verstößen ihrer Beschäftigten<br><br>b)<br>bei Verstößen bei Landesoberbehörden und unteren Landesbehörden,<br>soweit es sich um Gerichte handelt als Dienstaufsichtsbehörde,<br>im Übrigen als Fachaufsichtsbehörde<br><br>c)<br>bei Verstößen bei sonstigen öffentlichen Stellen<br>als Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde über diese Stellen<br>und soweit nicht die Landrätin oder der Landrat<br>nach der Gliederungsnummer 2.5.1.1 zuständig ist<br><br>oder die<br><br>Landrätinnen und Landräte als<br>untere Fachaufsichtsbehörde oder<br>Kommunalaufsichtsbehörde (Ziffer 2.5.1.1 der Anlage).'Kommunalaufsicht bezüglich Verkehrssicherungspflicht mittels Baumuntersuchungen durch Amt und Gemeinde Bornhöved' an Der Landrat des Kreises Segeberg2023-07-19T22:51:44.047819+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunalaufsicht-bezueglich-verkehrssicherungspflicht-mittels-baumuntersuchungen-durch-amt-und-gemeinde-bornhoeved/Antworten und Informationen zu folgenden Fragen:<br>Im Allgemeinen:<br>1. Was tut die Kommunalaufsicht, damit das Amt und die Gemeinde Bornhöved ihrer Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB nachkommen, um Schäden für Personen, Tiere und Sachen durch Bäume an den Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen und sich sonst aus einer Pflichtverletzung möglicherweise ergebende Schadensersatzforderungen an die Gemeinde abzuwenden? <br>Im Einzelnen:<br>1.1<br>Liegen die „FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien“ in der neuesten Fassung von 2020 dem Kreis Segeberg sowie dem Amt und der Gemeinde Bornhöved vor und werden diese beachtet bzw. im Rahmen der Kommunalaufsicht zur Beachtung empfohlen? <br>1.1.1<br>Wenn nein, warum nicht, obwohl diese Richtlinien bereits zwei Jahre nach deren Einführung 2003/2004 bei 61 % der Kommunen Anwendung fanden und seitdem eine außergewöhnlich hohe Akzeptanz genießen? <br>(Quelle: https://florum.sh/download/vortraege/Florum%20-%20Dirk%20Dujesiefken%20-%20Aktuelles%20zu%20den%20neuen%20FLL-Baumkontrollrichtlinien.pdf) <br>1.2<br>Gibt es ein Baumkataster für den Kreis Segeberg bzw. eine Empfehlung für die Gemeinden ein solches zu unterhalten? Wenn nein, warum nicht? <br>1.3<br>Wird seitens der Kommunalaufsicht den Gemeinden eine Baumkontrolle an den ihrer Verkehrssicherungspflicht unterliegenden Bäumen empfohlen?<br>1.3.1 <br>Gibt es Vorgaben, wie oft und nach welchen Kriterien diese erfolgen sollte?<br>1.4<br>Wie oft und in welchem Umfang wird im Rahmen der Kommunalaufsicht kontrolliert, dass die Gemeinden ihrer Verkehrssicherungspflicht in ausreichendem Maße nachkommen?<br>1.5<br>Reicht der Hinweis, dass bereits bei stärkerem Wind zwischen fünf und sieben Windstärken nach der Beaufort-Skala regelmäßig bis zu armdicke Äste auf der Fahrbahn des Straßenzuges Hindenburgallee-Büschen-Wiesengrund in Bornhöved aus dem daran auf einer Anhöhe gelegenen und für den Wind besonders exponiertem, alten und hohen Baumbestand zu finden sind, die durchaus einen Menschen schwer verletzen oder gar töten könnten, damit die Kommunalaufsicht ihrer Aufsichtspflicht nachkommt und prüft, ob Amt und Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht in ausreichendem Maße gerecht werden?<br>1.6<br>Oder bedarf es zusätzlich der Erwähnung, dass erst in den letzten Wochen ein größerer Ast aus dem o. g. Baumbestand das Dach eines gegenüberliegenden Carports zerstört hat, wobei der Ast den Eindruck erweckte, eher aufgrund von Altersschwäche als wegen stärkerer Windlasten abgebrochen zu sein?<br>1.7<br>Müssen am Ende erst Menschen zu Schaden kommen, um den o. g. und von den meisten Kommunen bereits beachteten Richtlinien auch in Bornhöved Akzeptanz zu verschaffen?'Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"' an Der Landrat des Kreises Segeberg2021-09-10T11:33:29.368864+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zu-topf-secret-und-mission-fleisch-6/Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" (siehe FragDenStaat.de), insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.'Rettungswache Stuvenborn' an Der Landrat des Kreises Segeberg2021-10-05T04:49:21.756561+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/rettungswache-stuvenborn/Informationen wann mit der Indienststellung der Rettungswache Stuvenborn oder Verlegung eines Rettungswagens nach Stuvenborn zu rechnen ist.'Mietvertrag TriBühne Norderstedt - Impfzentrum Corona' an Der Landrat des Kreises Segeberg2021-03-25T19:12:00.360242+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/mietvertrag-tribuhne-norderstedt-impfzentrum-corona-1/den Mietvertrag mit der TriBühne Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, für die Nutzung als Corona Impfzentrum'Corona Zahlen für die Stadt Norderstedt' an Der Landrat des Kreises Segeberg2021-04-08T08:04:22.815506+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-zahlen-fur-die-stadt-norderstedt/Guten Tag, <br>Ich bin Norderstedter Bürger und möchte wissen, wie die aktuellen Zahlen im Zusammenhang mit dem Corona Virus in der Stadt Norderstedt sind. <br>Warum veröffentlicht der Kreis diese Zahlen, die nach Presseartikeln der Landrat und der Infektionsschutz des Kreises Segeberg bekannt sind ?<br>Eine allgemeine Nennung von Zählen hat ja nichts mit dem Datenschutz zu tun. Andere Kreise wie z.B. Pinneberg veröffentlichen diese Zahlen, nur in der fünftgrößten Stadt mit ca. 80.000 Einwohnerinnen und Einwohner nicht, das führt bei mir zum Unverständnis.'Jahresabschluss BBZ Norderstedt' an Der Landrat des Kreises Segeberg2021-03-19T20:49:46.121600+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/jahresabschluss-bbz-norderstedt-1/den Jahresabschluss des BBZ Norderstedt aus den Jahren 2019 und 2020'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Coppernicus-Gymnasium Coppernicusstraße 122850 Norderstedt' an Der Landrat des Kreises Segeberg2020-09-28T18:16:50.923155+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-coppernicus-gymnasium-coppernicusstrae-122850-norderstedt/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Coppernicus-Gymnasium<br>Coppernicusstraße 1<br>22850 Norderstedt<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Anzahl 2018 ausgestellter Seuchenfreiheitsbescheinigungen' an Der Landrat des Kreises Segeberg2019-07-17T08:50:02.464122+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-2018-ausgestellter-seuchenfreiheitsbescheinigungen/Die Anzahl 2018 ausgestellter Amtstierärtzlicher Bescheinigungen für das Verbringen von Bienenvölkern gemäß § 5 Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung (Seuchenfreiheitsbescheinigung).'Lärmschutzgutachten B432' an Der Landrat des Kreises Segeberg2019-01-15T18:02:51.201688+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/larmschutzgutachten-b432/das Lärmschutzgutachten für die B432 im Bereich der Ortsdurchfahrt Krems I und Leezen.'Tierhaltung - Mindestanforderung des Platzangebotes bei Enten/Küken' an Der Landrat des Kreises Segeberg2015-08-30T15:10:51.728801+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/tierhaltung-mindestanforderung-des-platzangebotes-bei-entenkuken/Bennen Sie bitte die gesetzliche Mindestanforderung in Bezug auf den erforderlichen Lebensraum in Quadratmetern von einer Ente und dessen Küken aus einem Wurf bei Haltung in einer Freiluftaußenvoliere.'Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft' an Der Landrat des Kreises Segeberg2015-03-07T06:57:51.530954+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-des-forschungsinstitut-analyse-konzepte-zur-ermittlung-der-kosten-der-unterkunft/1. Es wird um die Übersendung des oben genannten Berichts - bevorzugt als pdf-Datei.<br>2. Bitte benennen Sie die Kosten des Konzepts.<br>'Naturdenkmale im Kreis Segeberg' an Der Landrat des Kreises Segeberg2015-01-26T15:26:36.035260+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/naturdenkmale-im-kreis-segeberg/eine Liste aller Naturdenkmale im Kreis Segeberg.'Information über Schulen und Schüler*innen' an Der Landrat des Kreises Segeberg2015-02-09T20:21:44.737149+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/information-uber-schulen-und-schulerinnen-10/Wie viele Schüler*innen gab es im Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 in ihrem Zuständigkeit Bereich. Auch aufgeteilt nach: Grundschüler*innen (1. bis 4. Klasse), Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) und Schüler*innen der Sekundarstufe II/Oberstufe (10. Klasse bis zur 13. Klasse).<br>Wie viele Schulen gibt es in Ihrem Zuständigkeit Bereich, bitte auch aufgeteilt nach der Schulart.<br>Und wie hoch sind die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in dem Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014.<br>Vielen Dank im Voraus!