Informationsfreiheitsanfragen an Gemeinde Kuchen auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2022-09-21T09:13:12.339951+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Gemeinde Kuchen, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Umsetzung von § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz: Beleuchtungsverbot für öffentliche Gebäude' an Gemeinde Kuchen2022-09-21T09:13:12.339951+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-von-ss-21-absatz-2-naturschutzgesetz-beleuchtungsverbot-fuer-oeffentliche-gebaeude-27/1. Werden in der Gemeinde Kuchen alle öffentlichen Gebäude / baulichen Anlagen nach den Vorgaben bzw. Einschränkungen des § 21 Abs. 2 NatSchG beleuchtet?<br><br>2. Weicht die Gemeinde Kuchen von den Regelungen des § 21 Abs. 2 NatSchG ab? Falls ja, bei welchen öffentlichen Gebäuden / baulichen Anlagen und mit welcher Begründung?<br><br>3. Wird der § 21 Abs. 2 NatSchG auch von den örtlichen Kirchen, als Körperschaften des öffentlichen Rechts, umgesetzt?<br><br><br>Hintergrund:<br><br>Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen und Anpassungen durch das Land Baden-Württemberg vorgenommen, um dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenzuwirken. Der Insektenschutz steht hierbei besonders im Mittelpunkt der Regelungen, denn Insekten nehmen eine zentrale Rolle im Ökosystem ein.<br><br>Die Artenvielfalt soll im Wesentlichen durch Implementierung wichtiger Inhalte im NatSchG gestärkt werden. So u.a. durch die Reduktion der insektenschädlichen Lichtverschmutzung durch Regelungen zur Fassadenbeleuchtung von baulichen Anlagen der öffentlichen Hand, zur Beleuchtung im Außenbereich sowie zur Verwendung insektenfreundlicher Straßenbeleuchtung (§ 21 Absätze 1 bis 3 NatSchG).<br><br>§ 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz besagt:<br>"Es ist im Zeitraum<br><br>1. vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und<br>2. vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr<br><br>verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist."'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiposten Kuchen, Hauptstraße 118, 73329 Kuchen' an Gemeinde Kuchen2020-10-01T04:19:54.454923+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-polizeiposten-kuchen-hauptstrae-118-73329-kuchen/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Polizei<br>Hauptstraße 118<br>73329 Kuchen<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus, Marktplatz 11, 73329 Kuchen' an Gemeinde Kuchen2020-09-29T12:21:43.611553+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-rathaus-marktplatz-11-73329-kuchen/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Rathaus<br>Marktplatz 11<br>73329 Kuchen<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.