Informationsfreiheitsanfragen an Gemeinde Willstätt auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2021-09-21T15:01:49.226922+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Gemeinde Willstätt, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Kosten der Briefaktion des Bürgermeisters zugunsten der Deutschen Glasfaser und sämtliche Korrespondenz' an Gemeinde Willstätt2021-09-21T15:01:49.226922+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-briefaktion-des-burgermeisters-zugunsten-der-deutschen-glasfaser-und-samtliche-korrespondenz/Die Anfrage bezieht sich auf die Briefaktion des Bürgermeisters zugunsten der Firma Deutsche Glasfaser zum Thema Nachfragebündelung Glasfaser in Willstätt. Der Bürgermeister benutzt Briefpapier der Gemeinde Willstätt und bewirbt Produkte der Firma Deutsche Glasfaser mit u.a. folgenden Worten:<br><br>[...]<br>Ich bitte Sie eindringlich darum: Nutzen Sie die Chance, die sich bietet und informieren Sie sich. Ich würde mich freuen, wenn Sie mithelfen die Gemeinde Willstätt digital zukunftsfähig zu machen.<br>[...]<br><br>Der Verwaltungschef der Gemeinde greift also einseitig den Wettbewerb ein. Es stellt sich somit die Frage welche Kosten sich durch diese Aktion für den Steuerzahlenden ergeben haben und ob Inhalte des Schreiben und/oder dessen Kosten von der Firma Deutsche Glasfaser übernommen wurden.<br><br>Weiterhin bitte ich Sie im Rahmen des Landesinformationsfreiheitsgesetz um Akteneinsicht in sämtliche Korrespondenzen, Nebenabsprachen und Vertragsentwürfe mit der privatwirtschaftlichen Firma Deutsche Glasfaser. <br><br>Bitte fügen Sie mir ebenso die Korrespondenzen mit dem Landkreis Ortenau bei, auf Grundlage welcher sich der Gemeinderat zum "Ausbruch aus dem kommunalen Korsett" entschlossen hat (siehe Artikel im BNN, abrufbar unter https://bnn.de/mittelbaden/ortenau/willstaett/die-deutsche-glasfaser-will-willstaett-das-schnelle-internet-bringen).'Akteneinsicht aller amtlichen Dokumente zum Flurstück 398/24' an Gemeinde Willstätt2021-07-28T19:42:54.234791+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/akteneinsicht-aller-amtlichen-dokumente-zum-flurstuck-39824/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>ich beziehe mich auf den Flächennutzungsplan der Gemeinde Willstätt, 2. Fortschreibung, Akten-Nr. 21-2511.1-5. Das Flurstück 398/24 wurde hierin als Grünfläche/Parkanlage ausgewiesen. Die Grünfläche hat als Darstellung im Flächennutzungsplan städtebauliche Bedeutung und dient in erster Linie der Naherholung der Bewohner:innen, der Verbesserung des Kleinklimas und der Auflockerung der Bebauung.<br><br>In der Realität wird das Flurstück 398/24 als privater Parkplatz der angrenzenden Physiotherapie-Schule Ortenau gGmbH (PSO) genutzt. Durch die im Rahmen der COVID-19-Pandemie aufgestellten Fliegenden Bauten wird das Grundstück derzeit zusätzlich gewerblich genutzt.<br><br>Bitte gewähren Sie uns Einsicht in die folgenden Akten:<br>- sämtliche behördlich erteilten Baugenehmigungen und -vorbescheide zum Flurtück 398/24 für die Physiotherapie-Schule Ortenau gGmbH<br>- behördlich erteilte Genehmigung und Gebrauchsabnahme für die beiden Fliegenden Bauten der Physiotherapie-Schule Ortenau gGmbH auf dem Flurstück 398/24 <br>- Einsicht in alle Gutachten, Protokolle, Aktennotizen und anderen Dokumente zur Umwidmung des Flurstückes 398/24 als gewerbliche Fläche<br>- Einsicht in den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan, in dem das Flurstück 398/24 erstmals als Grünfläche ausgewiesen wurde.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen