Informationsfreiheitsanfragen an Hochschule für Technik Stuttgart auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2019-12-18T23:22:21.140305+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Hochschule für Technik Stuttgart, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'WLAN der Hochschule für Technik Stuttgart' an Hochschule für Technik Stuttgart2019-12-18T23:22:21.140305+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-hochschule-fur-technik-stuttgart/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:<br><br>Sind die WLAN-Systeme der Hochschule, z.B. Systeme, die eduroam zur Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?<br>Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor?<br>Wenn nein, warum?<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen