Informationsfreiheitsanfragen an Jobcenter Werra-Meißner auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2022-01-28T09:37:00.721480+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Jobcenter Werra-Meißner, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Antrag nach dem IFG/UIG/VIG' an Jobcenter Werra-Meißner2022-01-28T09:37:00.721480+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ifguigvig-144/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>die anerkannten Höchstgrenzen bei den Kosten zur Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.05.2018 auf der Basis einer Datenerhebung der Fa. A&K neu festgesetzt. Spätestens nach zwei Jahren muss die Festsetzung zwingend überprüft werden, die Fortschreibung kann Indexbasiert erfolgen. Alle vier Jahre muss zwingen eine neue Datenerhebung erfolgen.<br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- sämtliche derzeit ab dem 01. Januar 2022 gültigen hausinternen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Werra-Meißner, die mit der Leistungsgewährung und / oder weitere Ansprüche bzw. Verpflichtungen des Leistungsbeziehers / Antragstellers in direktem Zusammenhang stehen. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/inter...) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen<br><br>Günter Schäfer'Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten' an Jobcenter Werra-Meißner2020-07-31T11:07:59.723319+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zu-erstaustattung-der-wohnung-bedarfe-bei-schwangerschaften-sonstige-unabweisbare-bedarfe-orthopadische-bedarfe-und-therapeutischen-geraten/Die aktuellen / gültigen Verwaltungsanweisungen bzgl. Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät für das Jobcenter Werra-Meißner vorzugsweise in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF).'Antrag nach dem IFG/UIG/VIG' an Jobcenter Werra-Meißner2020-05-19T21:55:44.988216+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ifguigvig-105/Antrag nach dem IFG/UIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>die anerkannten Höchstgrenzen bei den Kosten zur Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.05.2018 auf der Basis einer Datenerhebung der Fa. A&K neu festgesetzt. Spätestens nach zwei Jahren muss die Festsetzung zwingend überprüft werden, die Fortschreibung kann Indexbasiert erfolgen. Alle vier Jahre muss zwingen eine neue Datenerhebung erfolgen.<br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- sämtliche derzeit ab dem 01. Mai 2020 gültigen hausinternen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Werra-Meißner, die mit der Leistungsgewährung und / oder weitere Ansprüche bzw. Verpflichtungen des Leistungsbeziehers / Antragstellers in direktem Zusammenhang stehen. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/inter...) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Antrag nach dem IFG/UIG/VIG' an Jobcenter Werra-Meißner2018-05-29T12:36:27.414648+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ifguigvig-37/- sämtliche derzeit ab dem 01. Mai 2018 gültigen hausinternen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Werra-Meißner, die mit der Leistungsgewährung und / oder weitere Ansprüche bzw. Verpflichtungen des Leistungsbeziehers / Antragstellers in direktem Zusammenhang stehen. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/inter...) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!'Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Werra-Meißner' an Jobcenter Werra-Meißner2017-11-19T20:15:06.492507+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-werra-meiner-1/- sämtliche derzeit gültige hausinternen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Werra-Meißner, die mit der Leistungsgewährung und / oder weitere Ansprüche bzw. Verpflichtungen des Leistungsbeziehers / Antragstellers in direktem Zusammenhang stehen.<br><br>Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.<br>Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/inter...)'Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Werra-Meißner' an Jobcenter Werra-Meißner2016-11-22T17:31:00+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-werra-meiner/- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters<br><br>Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.<br>Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)