Informationsfreiheitsanfragen an Kommunalverwaltung Erkelenz auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-12-28T17:34:15.431358+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Kommunalverwaltung Erkelenz, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme der Statuette Anna Selbdritt aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-26T13:28:59.405384+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-entnahme-der-statuette-anna-selbdritt-aus-der-denkmalgeschuetzten-kirche-st-kreuz-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme der Statuette Anna Selbdritt aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.<br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!'Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Marienaltars aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-25T21:54:09.264720+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-entnahme-des-marienaltars-aus-der-denkmalgeschuetzten-kirche-st-kreuz-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Marienaltars aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Denkmalrechtliche Genehmigung zur Zerstörung des Taufsteindenkmals in der denkmalgeschützten Kirche zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-24T20:12:32.348873+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-zerstoerung-des-taufsteindenkmals-in-der-denkmalgeschuetzten-kirche-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Herr Fauck, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur Zerstörung des Taufsteindenkmals bestehend aus Sockel, Taufbecken und Taufsteindeckel in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!'Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus und der Demontage der Gedenktafeln in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-25T21:45:19.646544+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-entnahme-des-priesterkreuzes-aus-und-der-demontage-der-gedenktafeln-in-der-denkmalgeschuetzten-kirche-st-kreuz-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus und der Demontage der Gedenktafeln in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!'Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme der Pieta aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-25T21:51:19.040203+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-entnahme-der-pieta-aus-der-denkmalgeschuetzten-kirche-st-kreuz-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme der Pieta aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des zum Hochaltar gehörenden goldenen Kreuzes aus dem Hochaltar aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-25T22:12:45.332501+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-entnahme-des-zum-hochaltar-gehoerenden-goldenen-kreuzes-aus-dem-hochaltar-aus-der-denkmalgeschuetzten-kirche-st-kreuz-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des zum Hochaltar gehörenden goldenen Kreuzes aus dem Hochaltar aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!'Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme von mindestens 7 historischen Kirchenbänken und der Kommunionsbank aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-25T22:40:33.150519+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-entnahme-von-mindestens-7-historischen-kirchenbaenken-und-der-kommunionsbank-aus-der-denkmalgeschuetzten-kirche-st-kreuz-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme von mindestens 7 historischen Kirchenbänken und der Kommunionsbank aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!'Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Kreuzigungsbildes (Ölgemälde 17. Jhd. 200 x 120 cm) aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-26T12:58:52.090825+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-entnahme-des-kreuzigungsbildes-oelgemaelde-17-jhd-200-x-120-cm-aus-der-denkmalgeschuetzten-kirche-st-kreuz-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Kreuzigungsbildes (Ölgemälde 17. Jhd. 200 x 120 cm) aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!<br>Mit freundlichen Grüßen'Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme und Trennung der Marienfigur mit dem Jesuskind vom dazugehörigen Holzaltarsockel aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-26T13:04:40.661960+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-entnahme-und-trennung-der-marienfigur-mit-dem-jesuskind-vom-dazugehoerigen-holzaltarsockel-aus-der-denkmalgeschuetzten-kirche-st-kreuz-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme und Trennung der Marienfigur mit dem Jesuskind vom dazugehörigen Holzaltarsockel aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!'Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme der Statuette "St. Augustinus" aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-25T22:30:58.162600+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-entnahme-der-statuette-st-augustinus-aus-der-denkmalgeschuetzten-kirche-st-kreuz-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme der Statuette "St. Augustinus" aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!'Denkmalrechtliche Genehmigung zur irreversiblen Sachbeschädigung des Altars der Schmerzhaften Mutter und der Entnahme der Reliquien aus deren Altarplatte der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-12-28T17:34:15.431358+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalrechtliche-genehmigung-zur-irreversiblen-sachbeschaedigung-des-altars-der-schmerzhaften-mutter-und-der-entnahme-der-reliquien-aus-deren-altarplatte-der-denkmalgeschuetzten-kirche-st-kreuz-zu-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Denkmalrechtliche Genehmigung zur irreversiblen Sachbeschädigung des Altars der Schmerzhaften Mutter und der Entnahme der Reliquien aus deren Altarplatte der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.<br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!'Vereinbarung mit RWE' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-07-16T11:03:12.203258+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-mit-rwe-1/In folgendem Medienbericht des WDR wurde offenbar, dass es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Kerpen und der RWE Power AG gibt, die der Öffentlichkeit vorenthalten wurde:<br><br>https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/rahmenvereinbarung-kerpen-rwe-manheimer-bucht-100.html<br><br>1. Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG?<br>2. Wenn ja, senden Sie mir diese Vereinbarung bitte zu.<br>3. Wenn nein, ist ein Vereinbarung angedacht oder in Arbeit?<br>4. Bitte senden sie mir eine Auflistung aller Termine der letzten zehn Jahre zu, an denen sowohl Vertreter der RWE Power AG als auch Vertreter der Stadt Erkelenz zugegen waren.'Kosten Zugbrücke Kreisverkehr Brückstraße' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-04-26T18:18:33.195397+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-zugbruecke-kreisverkehr-brueckstrasse/Sehr geehrte Damen und Herren,<br>bitte informieren Sie mich schriftlich über die Kosten der Ausschreibung, Planung, der Aufstellung und den Kaufpreis des Kunstwerks der Zugbrücke auf dem Kreisverkehr der Brückstraße.<br><br>Vielen Dank!'Verkehrskontrollen in Erkelenz-Holzweiler an der Niederstraße auf der Höhe der Sackgasse "Am Alten Amt"' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-02-17T16:27:58.794085+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrskontrollen-in-erkelenz-holzweiler-an-der-niederstrasse-auf-der-hoehe-der-sackgasse-am-alten-amt/Wurden im Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 Verkehrskontrollen in Erkelenz-Holzweiler an der Niederstraße auf der Höhe der Sackgasse "Am Alten Amt" durchgeführt?<br>Falls dies der Fall war senden Sie mir bitte eine Aufstellung der Verkehrskontrollen mit Datum, Uhrzeit, Art der Kontrolle, Art der Verstöße und jeweilige Anzahl der festgestellten Verstöße zu. Insbesondere interessieren mich Parkdelikte (parkende Autos auf dem Bürgersteig) und auch verbotener LKW-Verkehr in der Ortschaft, aber auch sonstige Kontrollen/Delikte.<br><br>Vielen Dank.'RWE-Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-01-30T13:34:55.773651+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/rwe-antrag-auf-ordnungsbehoerdliches-einschreiten/1. Wortlaut des RWE-Antrags auf ordnungsbehördliches Einschreiten vom 05.10.2022 an die Stadt Erkelenz zur Räumung der Ortslage Erkelenz-Lützerath.<br><br>2. Verwaltungsakt/Schriftwechsel zwischen Stadt Erkelenz und Landkreis Heinsberg bezüglich des RWE-Antrags auf ordnungsbehördliches Einschreiten vom 05.10.2022 an die Stadt Erkelenz zur Räumung der Ortslage Erkelenz-Lützerath.'Weisungen Räumung Lützerath' an Kommunalverwaltung Erkelenz2023-01-17T15:32:56.667964+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-raeumung-luetzerath/sämtliche an Ihre Kommune (bzw. an den Bürgermeister Ihrer Kommune) gerichtete Weisungen übergeordneter Behörden betreffend der Räumung des Ortes Lützerath.'Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath' an Kommunalverwaltung Erkelenz2022-12-17T21:29:32.449153+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/raeumung-ortslage-erkelenz-luetzerath-6/1. den Wortlaut der ministerialen Weisung des Landes NRW an die Stadt Erkelenz, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen.<br><br>2. den dazu entstandenen Verwaltungsakt.<br><br>3. den Wortlaut des Vollzugshilfeersuchens des Landrats des Kreises Heinsberg an die Stadt Erkelenz, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen.<br><br>4. den dazu entstandenen Verwaltungsakt.<br><br>5. den Wortlaut des Vollzugshilfeersuchens der Stadt Erkelenz an die zuständige Polizei, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen.<br><br>6. den dazu entstandenen Verwaltungsakt.'Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2022-06-07T07:31:16.721302+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verkauf-der-liegenschaft-grundschule-erkelenz-keyenberg/Kaufvertrag des Verkaufes der Grundschule in Keyenberg durch die Stadt Erkelenz an RWE'Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg' an Kommunalverwaltung Erkelenz2022-02-10T21:37:12.342783+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vollstandige-denkmalliste-der-stadt-erkelenz-verwaltungsvorgange-und-auskunfte-zu-denkmalen-im-ortsteil-keyenberg/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Herr Fauck, <br><br>nachdem meine direkten Anfragen vom 19.11.2021 zum IFG NRW und weitere damit in Verbindung stehende Fragen von öffentlichem Belang von Ihnen wohl aufgrund bereits mehrfach festzustellenden mangelhaften Sach- und Fachverstandes gar nicht bzw. nicht entsprechend bearbeitet wurden, fordere ich folgende Unterlagen und Auskünfte auf diesem Wege an:<br><br><br>1. Vollständige(!) Denkmalliste der Stadt Erkelenz (bewegliche wie unbewegliche Denkmale, also nochmals zur Vorbeugung von Fehlinterpretationen: vollständig)<br><br>2. Vollständigen, aktuellen Verwaltungsvorgang zum abgängigen Baudenkmal "Westricher Mühle" (insbesondere nach meinem Ihnen wohlbekannten Hinweis per Email vom 16.10.2021 zur Einbindung der Bodendenkmalpflege)<br><br>3. Vollständige, aktuelle Verwaltungsvorgänge zu sämtlichen Baudenkmalen im Ortsteil Keyenberg seit dem 05.08.2021 (insbesondere nach meinen exemplarischen Hinweisen in meinen Ihnen wohlbekannten Emails im 2. Halbjahr 2021 zum gesetzwidrig mangelhaften Pflege- und Erhaltungszustand der Denkmale durch den Eigentümer RWE)<br><br>4. Schriftliche Auskunft bzw. ggf. vorhandene Verwaltungsvorgänge über die von Ihnen gegenüber RWE erfolgten Anordnungen, Aufforderungen und Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlich geforderten Einhaltung von Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bei sämtlichen(!) RWE gehörenden Gebäuden und Denkmalen (siehe BGH-Urteil vom 15.10.2021(V ZR 225/20) zum Wohneigentumsgesetz, DschG NRW § 7, Satz 1 und insbesondere 2)<br><br>5. Schriftliche Auskunft bzw. ggf. vorhandene Verwaltungsvorgänge über die für die unter Punkt 4 genannten Gebäudeinstandhaltungen erforderlichen Erhaltungs- und Sanierungspflichten und ggf. notwendigen Wiederherstellungen der im Eigentum von RWE befindlichen öffentlichen Wege, Plätze und Infrastrukturen inklusive Versorgungsanschlüsse der Gebäude<br><br>6. Verwaltungsvorgang oder schriftliche Stellungnahme zur inzwischen ja sicherlich fach- und sachgerechten Prüfung der erheblichen Baustaubverunreingung vom 03.09.2021 an der historischen und geschützten Orgel in der Heilig-Kreuz-Kirche zu Keyenberg durch einen vereidigten Orgelsachverständigen, sowie der ggf. erforderlichen Anordnung zur Orgelreinigung und -wartung<br><br>7. Schriftliche Stellungnahme, welche Inventarien der Heilig-Kreuz-Kirche zu Keyenberg von Ihnen zur Entnahme durch die Pfarrei Christkönig in Erkelenz freigegeben sind inklusive denkmalfachlicher Begründung<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich bitte um Empfangsbestätigung!'Finanzielle Unterstützung für Haushalte, die privat Geflüchtete aufnehmen' an Kommunalverwaltung Erkelenz2022-04-25T09:45:17.384683+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/finanzielle-unterstutzung-fur-haushalte-die-privat-gefluchtete-aufnehmen-1/Es wurden in den vergangenen Wochen viele ukrainische Menschen und Familien in privaten Haushalten aufgenommen. Die Geflüchteten haben die Möglichkeit für ihren notwendigen Lebensunterhalt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen. Leider entstehen in den aufnehmenden Haushalten erhöhte Unkosten durch z.B. mehr Verbrauch von Wasser, höhere Heizkosten und Stromverbrauch oder höhere Abfallkosten.<br><br>Bitte teilen Sie mir mit, ob die Stadt finanzielle Hilfen für diese Haushalte auszahlt. Falls Hilfen ausgezahlt werden, teilen Sie mir bitte mit, nach welcher Berechnungsgrundlage und welcher Gesetzesgrundlage diese Gelder gezahlt werden.'Treffen des Bürgermeisters mit RWE am 11.11.2021 zur Vorstellung des neuen Innovationsatlas' an Kommunalverwaltung Erkelenz2022-02-03T09:24:27.155865+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/treffen-des-burgermeisters-mit-rwe-am-11112021-zur-vorstellung-des-neuen-innovationsatlas-2/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- sämtliche vorliegenden Informationen zu dem Treffen am 11.11.2021 zwischen Herrn Bürgermeister Muckel bzw. seinem Stellvertreter und RWE, insbesondere die Einladung, interne Kommunikation der Kommunalverwaltung dazu sowie Kommunikation mit Dritten wie RWE<br>- sämtliche Vermerke, Gutachten, Präsentationen und ähnliche Dokumente in Bezug auf Inhalte aus dem Treffen, Gespräche und Follow-Ups<br>- den auf der Veranstaltung vorgestellten Innovationsatlas von RWE<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br>Es ist nicht ersichtlich, dass die begehrten Informationen im Zusammenhang mit einem unabgeschlossenen behördlichen Entscheidungsprozess stehen (§ 7 Abs. 3 IfG NRW), da das Treffen bereits stattgefunden hat. Darüber hinaus handelt es sich auch nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 8 S. 1, 3 IfG NRW). Dies ergibt sich etwa in Bezug auf den Innovationsatlas bereits daraus, dass dieser in der Vergangenheit stets veröffentlicht wurde.<br><br>Darüberhinaus merke ich mit Verweis auf den Kommentar von Gersdorf/Paal, § 5 IFG NRW, Rn. 3 an, dass der vorliegende Antrag formgerecht ist.<br>Der Antrag kann schriftlich (also ein iSd § 126 Abs. 1 BGB eigenhändig unterschriebenes Dokument), mündlich (also etwa telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Elektronisch meint eine Form der Übermittlung, bei der die Nachricht den Namen des Ausstellers erkennen lässt und elektronisch gespeichert wird, insbesondere also Emails, aber ggf. etwa auch Livechat-Programme auf der Behördenseite oder etwa auch über einen Bürgeransprache über einen sozialen Mediendienst wie Twitter (Schwartmann/Lohmann InformationsfreiheitsR 52).<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Kosten des neuen Logos Stadt Erkelenz' an Kommunalverwaltung Erkelenz2021-03-15T19:51:14.537634+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-des-neuen-logos-stadt-erkelenz/eine Kostenaufstellung / Gesamtkosten für die Entwicklung/Erstellung des neuen Logos der Stadt Erkelenz'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Erkelenz Johannismarkt 1741812 Erkelenz' an Kommunalverwaltung Erkelenz2020-09-29T07:59:02.880641+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-stadtverwaltung-erkelenz-johannismarkt-1741812-erkelenz/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Stadtverwaltung Erkelenz<br>Johannismarkt 17<br><< Adresse entfernt >><br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Genehmgigungsbescheid für Umbettung und Störung der Totenruhe' an Kommunalverwaltung Erkelenz2019-11-30T15:47:57.971166+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmgigungsbescheid-fur-umbettung-und-storung-der-totenruhe/Genehmgigungsbescheid für Umbettung und Störung der Totenruhe von 800 Verstorbenen für den Tagebau Garzweiler II.<br><br>Mir reicht eine digitale Variante der Umwelt zu Liebe und weil es einfacher ist.'alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form' an Kommunalverwaltung Erkelenz2014-04-10T20:15:33.122141+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-derzeit-gultigen-internen-geschaftsanweisungen-dienstanweisungen-arbeitshilfen-der-kommunalverwaltung-erkelenz-in-elektronischer-ersatzweise-in-gedruckter-form/<br>alle derzeit gültigen<br><br>- internen Geschäftsanweisungen<br><br>- Dienstanweisungen<br><br>- Arbeitshilfen<br><br>- Leitfäden<br><br>der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.<br><br>und bitte:<br><br>Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen<br><br>- internen Geschäftsanweisungen<br><br>- Dienstanweisungen<br><br>- Arbeitshilfen<br><br>- Leitfäden<br><br>der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.<br>